Autokauf Mangel verschwiegen

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Autokauf Mangel verschwiegen

Gestern ein Auto gekauft.
Heute Servolenkung defekt inkl. Kontrollleuchtenanzeige.
Auto von privat. Da das Auto vor einer Werkstatt von einem Bekannten des VKs stand und der das Auto auch schon von Schnee befreit hatte, gehe ich davon aus, dass dort getrickst wurde. Damit es kurzfristig hält.
(Servolenkung elektronisch, geht eig. auch nicht innerhalb von paar Stunden kaputt.)

Ggf. Chance auf Erstattung (arglistige Täuschung)

-- Editiert von Mitglied1900 am 20.02.2018 21:15

Problem nach Autokauf?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119291 Beiträge, 39708x hilfreich)

Danke für den Bericht.
Fragen gibt es keine?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Danke für den Bericht.
Fragen gibt es keine?


Bericht, meinst Tüv?
Tüv ist 11.2016. Da sind wohl keine Mängel aufgefallen.

Wie wahrscheinlich komme ich rechtlich damit durch, dass es verschwiegen wurde/arglistige Täuschung ist?
Somit Nachbesserung oder Kostenerstattung vom VK?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119291 Beiträge, 39708x hilfreich)

Bisher hat man nur Vermutungen, vor Gericht gewinnt man mit Beweisen.



Wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen wäre, würde man beweisen müsen, das eine arglistige Täuschung vorliegt.

Wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht korrekt ausgeschlossen wäre, würde man beweisen müsen, das der Mangel zumindest latent bereits beim Gefahrenübergang vorlag.

Beides hat Chancen im einstelligen Bereich.




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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Servolenkung elektronisch, geht eig. auch nicht innerhalb von paar Stunden kaputt.
Naja, irgendwann geht alles mal kaputt...und dann oft auch knallfall.

Wie alt ist das Auto und wieviel hat es runter? Ist die Sachmangelhaftung ausgeschlossen worden im Vertrag?

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"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen.
Nachzuweisen, dass es bestand ist schwierig und der Verkäufer davon Kenntnis hatte.
(Kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass er nix davon wusste und es zufällig ohne wirkliches Zutun innerhalb von ca. 24 beim starten kaputt geht)

Na ja, mal schauen, was bei der Fehlerspeicherauslesung herauskommt.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Servolenkung elektronisch, geht eig. auch nicht innerhalb von paar Stunden kaputt
Wenn eine elektronische Servolenkung mal kaputtgeht, dann von einer Sekunde auf die andere!
Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen und somit gilt: Dein Auto dein Problem
So ist das halt wenn man sich ein gebrauchtes Auto kauft, da besteht immer die Gefahr dass nach kurzer Zeit ein paar Reparaturen auftreten die man selbst bezahlen muss. Hier hast du halt Pech gehabt.

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#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Gestenr gekauft, heute Reifen platt..... Sachmangel ?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119291 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Gestenr gekauft, heute Reifen platt..... Sachmangel ?

Ja. Oder auch nicht. Kommt halt auf die Details an.



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Eine Rechnung gefunden. Auf der steht, dass das ABS vorne links kaputt ist, steht nämlich nicht darauf, dass es repariert wurde und beim Auslesen vom ADAC wurde dort auch ein Fehler gefunden. Wurde mir leider auch nicht gesagt.
Laut ADAC hängt ABS und Servo durch ein Relai zusammen.
Fehler vor Jahren festgestellt.
Jetzt rechtliche Möglichkeit?

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#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Wo haben Sie die Rechnung denn "gefunden"? War die bei den Unterlagen des Wagens dabei?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das beweist nur, dass dort vor Jahren mal ein Fehler festgestellt wurde. Es beweist noch nicht, dass der Mangel bei Übergabe vorlag und vom VK verschwiegen wurde.
Warum ist denn bei der Probefahrt nichts aufgefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, bei den Unterlagen dabei.
Mit einem Trick kann man das mit der Servo erstmal beheben. Leuchtet nur kurz auf, bleibt aber nicht.
Ich habe keine Ahnung von Fahrzeugen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Eine Rechnung gefunden
Das verstehe ich nicht. Eine Rechnung ist etwas das man normalerweise bezahlen muss. Wenn dort also das defekte ABS draufsteht und dann eine Rechnungsbetrag, dann sollte man eigentlich davon ausgehen können, dass das ABS repariert wurde. Viele Fehler bleiben im System auch wenn der Fehler behoben wurde. Manchmal kann man diese löschen, manchmal werden diese in einer Historie abgelegt. Ist alles sehr Fahrzeug spezifisch.

Zitat (von Mitglied1900):
Mit einem Trick kann man das mit der Servo erstmal beheben. Leuchtet nur kurz auf, bleibt aber nicht.
Was meinst du denn damit? Funktioniert die Servolenkung oder nicht??? Das merkt man doch.

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Rechnung. Da wurde nur gesichtet, aber nicht repariert. ABS defekt wurde nicht repariert. Andere Sachen, die bei der Sichtung festgestellt wurden schon. Habe mehrere Rechnungen bekommen. Der Defekt würde auch nicht mitgeteilt.
Wenn man kurz die Sicherung zieht und einsetzt, dann geht die Servo wieder. Leuchtet nur kurz auf. Falls also mal die Servo komplett nicht geht, kann man es so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Wenn man kurz die Sicherung zieht und einsetzt, dann geht die Servo wieder.


Die Aussage halte ich für nicht zutreffend. Eine funktionslose Servopumpe oder zu wenig Servooel im Behälter lassen sich nicht durch Entfernen und wiedereinfügen der Sicherung zur Funktion überreden.

Es wäre außerdem hilfreich, wenn Du auch mal auf Fragen eingehen würdest.

Zitat (von fm89):
Warum ist denn bei der Probefahrt nichts aufgefallen?
Wenn die Servofunktionen ausfallen, merkt man dass sofort.

Zitat (von Mitglied1900):
ABS defekt wurde nicht repariert.
Ist also immer noch defekt? Und das hast Du wie festgestellt?

Das Fahrzeug wurde mit ABS als zugesicherte Eigenschaft verkauft?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Ja, bei den Unterlagen dabei.


Und Sie haben es nicht für notwendig befunden, die Unterlagen mal durchzuschauen vor dem Kauf?

Also das wird immer fragwürdiger... Ein Gericht würden Ihnen vermutlich sagen, Sie hatten die Gelegenheit gehabt, das zur Kenntnis zu nehmen, also: Ihr Auto, Ihr Pech.

(Allgemein: Es wundert an sich doch sehr. Es macht immer wieder den Anschein, als würden die Leute für den Kauf eines Fernsehers umfangreiche Recherchen tätigen und jedes kleines Futzelchen überprüfen. Bei Autokauf und auch bei Häusern scheint irgendwie die "Prüfe, bevor du dich bindest"-Funktion ausgeschaltet zu sein. Man wirft teilweise tausende von Euros raus, ohne so naheliegende Dinge wie Gebrauchtwagenchecks o.ä. durchführen zu lassen. Ich begreife das echt nicht.)

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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