Autokauf : Klimaanlage kaputt

25. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 00:38:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Autokauf : Klimaanlage kaputt

Hallo,

Ich habe kürzlich ein gebrauchtes Auto Baujahr 08.2014 in einem großen Autohaus mit Kredit-Finanzierung gekauft.
Den Kreditvertrag habe ich am 09.06 unterschrieben und den Wagen am 14.06 abgeholt. Direkt viel mir auf das die Klimaanlage nicht kühl wurde. Ich dachte ich hätte was falsch eingestellt und fuhr nach Hause. Letztendlich habe ich dann feststellen müssen das der kompressor kaputt war und deshalb die Klimaanlage nicht funktionierte. Als ich dies reklamiert habe musste ich ziemlich Druck machen das die den Wagen reparieren und mir kostenlos einen ,leihwagen zur Verfügung stellen. Als alles repariert war und ich den Wagen abholte wurde mir mit einer Unfreundlichkeit begegnet die schon nicht mehr schön war. Mir wurde ernsthaft gesagt das ich froh sein könnte das die überhaupt was gemacht haben. Die Klimaanlage war wohl schon beim Vorbesitzer kaputt und wurde von ihm bei atu repariert. Deswegen hätte ich keine Garantie gehabt auf dieses Bauteil und alles wäre jetzt nur Kulanz gewesen. Das heist für mich das die den Wagen mit Absicht kaputt rausgegeben haben weil ich auf die Klimaanlage kein Garantieanspruch habe und die Reparatur selber zahlen muss. Ich habe daraufhin nichts unternommen weil ich ja trotzdem alles repariert bekommen habe und dachte jetzt ist alles gut. Jedoch habe ich gerade festgestellt das die ganze Kühlflüssigkeit ausläuft. Da haben die wohl kein Bock gehabt zu arbeiten. Ich gehe stark davon aus das ich diesmal keine kostenlose Reparatur bekomme.

Jetzt die eigentliche Frage. Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten obwohl die 14 Tage Widerrufsrecht vorbei sind? Kann ich die Verklagen aufgrund arglistiger Täuschung? Muss ich einen Nachweis erbringen das der Wagen kaputt verkauft wurde oder nicht weil die Zeitspanne zwischen Kauf und kaputten Wagen so kurz ist? Kann ich dann Schadenersatz für Verdienstausfall fordern (bin selbstständig)

Vielen Dank schon mal im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 25.06.2017 22:34

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2017 22:34

Problem nach Autokauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Merf):
Kann ich noch vom Kaufvertrag zurücktreten obwohl die 14 Tage Widerrufsrecht vorbei sind?

Es gibt keine 14 Tage Widerrufsrecht beim Kauf im Laden. Und für Unternehmer auch nicht.



Zitat (von Merf):
Kann ich die Verklagen aufgrund arglistiger Täuschung?

War "Klimaanlage" eine zugesicherte Eigenschaft?



Zitat (von Merf):
Muss ich einen Nachweis erbringen das der Wagen kaputt verkauft wurde

Ja.



Zitat (von Merf):
Kann ich dann Schadenersatz für Verdienstausfall fordern (bin selbstständig)

Ja, fordern kann man immer.
Das durchsetzen ist meist das Problem.

Als Unternehmer wäre man verpflichtet sich im Rahmen der Schadenminderung einen Ersatzwagen zu beschaffen wenn das die preiswertere Alternative wäre.

Und wenn das vor Gericht geht, kann es durchaus sein, das man im Verfahren seine Steuererklärung und/oder Buchhaltung offenlegen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

solange das Auto nicht in der Werkstatt steht, kann man damit auch mit ausgeschalteter Klimaanlage fahren! Sollte man bedenken, wenn man irgendwelchen Schadensersatz will...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.06.2017 00:38:37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

solange das Auto nicht in der Werkstatt steht, kann man damit auch mit ausgeschalteter Klimaanlage fahren! Sollte man bedenken, wenn man irgendwelchen Schadensersatz will...


Es geht sich in dem Punkt Schadenersatz um Verdienstausfall. Dieser entsteht mir wenn ich ständig Termine absagen muss weil ich das Auto in die Werkstatt bringen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.06.2017 00:38:37):
Dieser entsteht mir wenn ich ständig Termine absagen muss weil ich das Auto in die Werkstatt bringen muss.

Nö vermutlich wird es sogar mit der üblichen Gewährleistung nichts, denn es war ja dann kein privater Kauf, auch wenn man den vorgetäuscht hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nö vermutlich wird es sogar mit der üblichen Gewährleistung nichts, denn es war ja dann kein privater Kauf, auch wenn man den vorgetäuscht hatte.


Warum?
Ich kann doch als Selbstständiger meinen Privatwagen auch geschäftlich nutzen.
Kommt halt drauf an, was ich dem Finanzamt sage/melde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kommt halt drauf an, was ich dem Finanzamt sage/melde.

Es geht wohl eher darum, das man ein Auto privat gekauft hatte, und eine selbständige Tätigkeit ausführt. Gewerblich ist eben nichts mit den schönen Verbraucherschutzgesetzen.
Wenn man dann noch durch den Hinweis das man wegen fehlenden Auto seiner Selbstständig nicht nachgehen kann, das ist ein Freibrief für den Händler.
Aber gut das wird man wohl nie verstehen, warum man bei beruflicher Nutzung / Selbstständigkeit bei Autos sich als Privatmann ausgibt, und wenn es aufkommt alles selbst zahlen muss.
Anders herum kauft man das Auto als Geschäft / Freiberufler / Selbstständiger bekommt man für ein paar Euros vom Hersteller eine Garantie, welche einem das Auto 800 km entfernt bei einer Panne nach Hause bringt und repariert. Dann hat man es auch nicht nötig um einen Leihwagen während des Werkstattaufenthalt zu betteln. Anmelden kann man das Auto trotzdem privat und die km abrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es geht wohl eher darum, das man ein Auto privat gekauft hatte, und eine selbständige Tätigkeit ausführt.


Und wo soll da das Problem sein?

Zitat (von 0815Frager):
Gewerblich ist eben nichts mit den schönen Verbraucherschutzgesetzen.


Deswegen kaufen viele das Auto privat und nehmen es nicht ins Anlagevermögen.
Bei Gebrauchtwagen macht es, je nach Alter und Listenpreis, oftmals auch keinen finanziellen Sinn diesen als Firma zu kaufen und dann die private Nutzung abzurechnen.

Zitat (von 0815Frager):
warum man bei beruflicher Nutzung / Selbstständigkeit bei Autos sich als Privatmann ausgibt


Warum ausgibt? Sobald ich meine Arbeitsschuhe ausziehe bin ich Privatmann.

Zitat (von 0815Frager):
Anders herum kauft man das Auto als Geschäft / Freiberufler / Selbstständiger bekommt man für ein paar Euros vom Hersteller eine Garantie, welche einem das Auto 800 km entfernt bei einer Panne nach Hause bringt und repariert.


Das gibt es alles auch den Privatmann nur eben günstiger.

0x Hilfreiche Antwort

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