Autokauf - Gebrauchtwagen TÜV neu

3. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
siriussmarty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Autokauf - Gebrauchtwagen TÜV neu

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mir über einen Autohändler und einer Bank ein Gebrauchtwagen finanzieren lassen. Das Fahrzeug selbst Bj. 2002, Erstzul. 2004 mit 84000 KM.

Nach Kauf und abwicklung mit der Bank habe ich das Auto mit neuem TÜV erhalten.

Danach musste ich feststellen, dass das Auto 138.000 KM runter hatte. Daraufhin habe ich vom Händler einen Brief bekommen. Darin steht das der Tacho gewechselt wurden war.
Dies ist noch nicht das Problem.

Nach 2 Wochen fing an meine Vorderbremse richtig schlimm zuschleifen. So das ich und ein bekannter Mechatroniker mit einer Notlösung das Auto auf die Bühne heben mussten um ein stückchen von den bremsbacken abzusegen. Die Bremsen sind im Minimum bereich und kurz vorm Verschleiß. Daraufhin bin ich zur DEKRA um einen Safety Check durchzuführen.

TÜV-Bericht vom Händler - 11.06.2014:
Umweltbelastung: Motor ölfeucht (GM)
Traggelenk / Führungsgelenk 1. Achse links und rechts Manschette porös

Safety Check DEKRA - 02.07.2014
Betriebsbremse: wirkung ungleich
Feststellbremse: Hebelweg Feststellbremse erhöht
Bremstrommel: hinten rechts nicht freigängig, lässt sich nicht drehen.
Bremsleitung: Vorn, mitte und hinten rechts und links Bremsleitung teilweise stark korrodiert
Stoßdämpfer: Wirkung teilweise zu gering
Beleuchtung vorne: Leuchtenweitenreglung defekt
Signal: Batterie schwach, konnte nicht gestartet werden
Flüssigkeitsverlust: Motor/Antrieb verliert Öl.
Beleuchtung hinten: Kennzeichenbeleuchtung defekt

Dies war nur ein grober Überblick von der DEKRA.

Ich war erneut beim Autohändler gewesen um Ihn zur Rede zustellen. Er war der Auffassung das er sich nach dem TÜV-Bericht (vom Händler) beruft und sagt das der Prüfer ordnungsgemäß kontrolliert hat und diese Schäden am Fahrzeug nicht relevant waren um das Auto stillzulegen.

Das Auto hat zwar jetzt 2 Jahre TÜV aber Mängel die der Autohändler außer Bremstrommel( freigänig zumachen ) nicht übernehmen möchte, auch nach Vorlage des Safety Check von der Dekra.

Ich möchte hier keine falschen behauptungen aufstellen oder ähnliches, aber dem Kunden müssen doch im HU-Bericht alle Mängel aufgelistet werden, damit ich diese Schäden als Endkunde im Auge behalten kann.

Mir waren die Mängel bis zum Safety Check nicht bekannt.

Wie muss ich mich jetzt Verhalten. War es ein Fehlkauf und ich muss damit leben? Oder habe ich eine reale Chance diese Schäden und Mängel auf lasten des Händler beheben lassen zu können? Zwischen HU und dem Safety Check liegen 4 Wochen.

In welches Rechtsagebiet fällt dieses Anliegen um mich vom Anwalt beraten lassen zu können?

Ich bin für jeden Tipp sehr Dankbar!

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-- Editiert siriussmarty am 03.07.2014 13:40

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
dem Kunden müssen doch im HU-Bericht alle Mängel aufgelistet werden, damit ich diese Schäden als Endkunde im Auge behalten kann


In den TÜV-Bericht kommen nur sicherheitsrelevante Mängel, der ist kein "Qualitätscheck" für einen potentiellen Käufer.

quote:
Oder habe ich eine reale Chance diese Schäden und Mängel auf lasten des Händler beheben lassen zu können?


Wenn die Mängel bei Übergabe vorlagen (die ersten 6 Monate Beweislast beim gewerblichen VK, daß sie das nicht taten) und auch nicht bloß üblichen Verschleiß darstellen, greift die übliche Sachmängelhaftung.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
siriussmarty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann müssen die Sicherheitsrelevanten Mängel geklärt werden

Bremstrommel: hinten rechts nicht freigängig, lässt sich nicht drehen.
Bremsleitung: Vorn, mitte und hinten rechts und links Bremsleitung teilweise stark korrodiert
Stoßdämpfer: Wirkung teilweise zu gering
Beleuchtung vorne: Leuchtenweitenreglung defekt

Das könnte die DEKRA sicherlich tun, nur möchte ich noch nicht im Vorfeld handeln.

HU und Sicherheitscheck liegt der Zeitraum von 4 Wochen.
Leider war der Gewerblicher Verkäufer nicht Kooperativ gewesen. Gegen die normale Verschleißteile habe ich überhaupt nichts einzuwenden, dies habe ich dem VK auch mitgeteielt. Jedoch ohne Erfolg.

Jetzt bleibt noch meine Frage in welches Rechtsagebiet diese Situation fällt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Vertragsrecht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Jetzt bleibt noch meine Frage in welches Rechtsagebiet diese Situation fällt.




Das ist aber kein Rechts-´, sondern ein KFZ-Gutachterproblem.

Echte Defekte mus der Händler reparieren, z.B. die Leuchtweitenregulierung.

Wenn es um Verschleiss geht, müsste man klären, ob der alters- und laufleistgungsentsprechend ist. Das wäre dann kein Mangel, auch wenn die Verschleissgrenze fast erreicht ist.

Das sollte man klären, bevor man einen Anwalt einschaltet, darauf hat der ja auch keinen Einfluss.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
siriussmarty
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe den Gutachter direkt kontaktiert. Nach verlangen des Chefes wurde ich zurückgewiesen. Dies möchte er alleine mit klären *Merkwürdig*. Sobald sich etwas ergibt melde ich mich. Ist vielleicht auch für andere Interessant.

Liebe Grüße und Danke!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das Fahrzeug selbst Bj. 2002, Erstzul. 2004 mit 84000 KM.

...

Danach musste ich feststellen, dass das Auto 138.000 KM runter hatte.



Das ist übrigens auch sehr fragwürdig, dem solltest du nachgehen.

Stehen die 84.000 km im Kaufvertrag?

Hast du ein Auto mit 84 oder hast du ein Auto mit 138 tkm bezahlt?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So das ich und ein bekannter Mechatroniker mit einer Notlösung das Auto auf die Bühne heben mussten um ein stückchen von den bremsbacken abzusegen. <hr size=1 noshade>

Ich hoffe das nach der idiotischen Aktion niemand mehr mit dem Auto fährt ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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