Autokauf Ebay - "einwandfreier Zustand", verliert aber Öl

1. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
online010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Autokauf Ebay - "einwandfreier Zustand", verliert aber Öl

Hallo folgenden Sachverhalt möchte ich kurz erleutern.
Ich habe bei Ebay ein Auto per Sofortkauf ersteigert und auch ein paar Tage später beim Verkäufer abgeholt.Zuhause ist mir einen Tag später aufgefalle das das Auto am Getribe und am Motor Öl verliert.Das Auto wurde beschriben als einwandfreier Zustand.Der Verkäufer hat auf die Mängel auch nich hingewiesen.Im letzten Tüv Bericht steht allerdings das Motor/Getriebe/Antrieb oberflächlich ölveucht sind.Die angesprochenen Bauteile/Funktionen erfordern in nährer Zukunft eine besondere Aufmerksamkeit schreibt der Tüv.

Jetzt meine Frage: hätte mich der Verkäufer über diesen Mangel informieren müssen der ja laut Tüv bekannt war und liegt hier schon eine arlistige Täuschung vor.Kann der Kaufvertrag dadurch schon angefechtet werden oder muß ich den Weg über die Nacherfüllung gehen.

für alle Beiträge schonmal eine Vielen Dank

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Bei einem Gebrauchten sind kleinere Leckagen nicht unbedingt ein Sachmangel. Bei einem Neuwagen schon.

Der BGH meint, normaler Verschleiss sei kein Mangel. Hier ein paar Bsp. von Instanzgerichten zum Ölverlust: http://www.adac.de/_mm/pdf/2010-ADAC-Mangel-Verschleiss-Liste_38084.pdf

Das hängt also von Typ, Alter, Laufleistung und nicht zuletzt vom richterlichen Ermessen ab. Der würde einen -teuren- Gutachter beiziehen.

Liegt kein Mangel i.d.S. vor, gibt es weder Nachbesserung, schon gar keine Anfechtung.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Sofern es sich hier um einen Privatverkauf handelt, bei dem die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde (wovon ich ausgehe), sehe ich Ihre Erfolgsaussichten als äusserst gering an.
Sie als Käufer sind in der Beweispflicht, darzulegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, dem Verkäufer bekannt war und dieser ihn arglistig verschwiegen hat. Dieser Nachweis ist regelmässig nur sehr schwer zu erbringen.
Ansonsten müssen Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens natürlich schon davon ausgehen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel sind.

Auch wenn darauf im TÜV Bericht hingewiesen wurde, lässt nicht zwangsläufig auf eine Arglist schliessen. Der Verkäufer kann (und wird) behaupten, dass er diesen Mangel beseitigt hatte und seitdem nicht mehr auftrat. Den Nachweis, dass es anders ist, müssen Sie als Käufer erbringen.

Kurzum: Abhaken und als Lehrgeld abschreiben. Ein Gebrauchtwagen Check bei Dekra,TÜV, ADAC wäre Ihnen vermutlich günstiger gekommen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
online010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo Danke für die Antworten

Der Verkäufer hat die Sachmängelhaftung nicht rechtswirksam ausgeschlossen er hat im Ebay Angebot nichts davon stehen.Es besteht auch kein weiterer Kaufvertrag.

Was kann ich weiter unternehmen ?

mfg wolfgang

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Haben Sie den Link zum Ebay Angebot noch und können ihn hier mal reinstellen ?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
online010
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo anbei der Link zur Auktion

http://www.ebay.de/itm/180715091351?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Danke für den Link.
Der Verkäufer wollte wohl mit dem Hinweis "Privat, keine Rücknahme' einen vermeintlichen Gewährleistungsausschluss ausdrücken.

Wie auch immer: Selbst wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, halte ich es dennoch für riskant, den Mangel erfolgreich geltend zu machen. Das Fahrzeug ist Baujahr 1996; mithin 15 Jahre alt. Insofern verweise ich nochmals auf mein früheres Posting, wonach Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens schon davon ausgehen müssen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel sind.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt beim Käufer.


Das bedeutet, man muss gegnüber dem Verkäufer ersteinmal nachweisen, das
- die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt

- dieser Sachmangel nicht auf normalem Verschleiß beruht
Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein.

- dieser Sachmangel nicht auf unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung durch den Käufer oder eines seiner Erfüllunggehilfen beruht





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen