Hallo folgenden Sachverhalt möchte ich kurz erleutern.
Ich habe bei Ebay ein Auto per Sofortkauf ersteigert und auch ein paar Tage später beim Verkäufer abgeholt.Zuhause ist mir einen Tag später aufgefalle das das Auto am Getribe und am Motor Öl verliert.Das Auto wurde beschriben als einwandfreier Zustand.Der Verkäufer hat auf die Mängel auch nich hingewiesen.Im letzten Tüv Bericht steht allerdings das Motor/Getriebe/Antrieb oberflächlich ölveucht sind.Die angesprochenen Bauteile/Funktionen erfordern in nährer Zukunft eine besondere Aufmerksamkeit schreibt der Tüv.
Jetzt meine Frage: hätte mich der Verkäufer über diesen Mangel informieren müssen der ja laut Tüv bekannt war und liegt hier schon eine arlistige Täuschung vor.Kann der Kaufvertrag dadurch schon angefechtet werden oder muß ich den Weg über die Nacherfüllung gehen.
für alle Beiträge schonmal eine Vielen Dank
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Autokauf Ebay - "einwandfreier Zustand", verliert aber Öl
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Bei einem Gebrauchten sind kleinere Leckagen nicht unbedingt ein Sachmangel. Bei einem Neuwagen schon.
Der BGH meint, normaler Verschleiss sei kein Mangel. Hier ein paar Bsp. von Instanzgerichten zum Ölverlust: http://www.adac.de/_mm/pdf/2010-ADAC-Mangel-Verschleiss-Liste_38084.pdf
Das hängt also von Typ, Alter, Laufleistung und nicht zuletzt vom richterlichen Ermessen ab. Der würde einen -teuren- Gutachter beiziehen.
Liegt kein Mangel i.d.S. vor, gibt es weder Nachbesserung, schon gar keine Anfechtung.
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Sofern es sich hier um einen Privatverkauf handelt, bei dem die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde (wovon ich ausgehe), sehe ich Ihre Erfolgsaussichten als äusserst gering an.
Sie als Käufer sind in der Beweispflicht, darzulegen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat, dem Verkäufer bekannt war und dieser ihn arglistig verschwiegen hat. Dieser Nachweis ist regelmässig nur sehr schwer zu erbringen.
Ansonsten müssen Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens natürlich schon davon ausgehen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel sind.
Auch wenn darauf im TÜV Bericht hingewiesen wurde, lässt nicht zwangsläufig auf eine Arglist schliessen. Der Verkäufer kann (und wird) behaupten, dass er diesen Mangel beseitigt hatte und seitdem nicht mehr auftrat. Den Nachweis, dass es anders ist, müssen Sie als Käufer erbringen.
Kurzum: Abhaken und als Lehrgeld abschreiben. Ein Gebrauchtwagen Check bei Dekra,TÜV, ADAC wäre Ihnen vermutlich günstiger gekommen.
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hallo Danke für die Antworten
Der Verkäufer hat die Sachmängelhaftung nicht rechtswirksam ausgeschlossen er hat im Ebay Angebot nichts davon stehen.Es besteht auch kein weiterer Kaufvertrag.
Was kann ich weiter unternehmen ?
mfg wolfgang
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Haben Sie den Link zum Ebay Angebot noch und können ihn hier mal reinstellen ?
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hallo anbei der Link zur Auktion
http://www.ebay.de/itm/180715091351?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649
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Danke für den Link.
Der Verkäufer wollte wohl mit dem Hinweis "Privat, keine Rücknahme' einen vermeintlichen Gewährleistungsausschluss ausdrücken.
Wie auch immer: Selbst wenn kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, halte ich es dennoch für riskant, den Mangel erfolgreich geltend zu machen. Das Fahrzeug ist Baujahr 1996; mithin 15 Jahre alt. Insofern verweise ich nochmals auf mein früheres Posting, wonach Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens schon davon ausgehen müssen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel sind.
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Die Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, liegt beim Käufer.
Das bedeutet, man muss gegnüber dem Verkäufer ersteinmal nachweisen, das
- die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt
- dieser Sachmangel nicht auf normalem Verschleiß beruht
Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein.
- dieser Sachmangel nicht auf unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung durch den Käufer oder eines seiner Erfüllunggehilfen beruht
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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