Autohändler bedroht und will nicht zahlen

27. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494048-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Autohändler bedroht und will nicht zahlen

Hallo zusammen.
Ich wünsche ihr könnt uns helfen. Meine Freundin hatte an ihrem Fahrzeug wahrscheinlich einen Motorschaden und sich entschieden das Auto zu verkaufen. Sie inseriert das Auto als Privat an Bastler und vertippt sich am Modell. Sofort ruft ein Händler an und es gibt ein ca. 40 minütigen Gespräch zwischen den beiden. Dort weißt sie darauf hin, Wasser es ein Golf 5 und nicht Golf 6 wäre. Der Händler Überschrift eine Kaufbestätigung, die wir unterschreiben und zurückschrecken sollten. Eingetragen ist dort Nur Golf Tdi, Km-Stand und Baujahr. Gesagt getan. Der Händler überweist direkt noch 1000 Euro als Anzahlung für das Fahrzeug und teilt ihr mit, dass der Fahrer am nächsten Morgen kommen würde, um das Fahrzeug zu holen. Ausserdem besprechen sie die Mängel am Fahrzeug, denn sie hatte 2 Blechschäden, die jemand bei ihr gemacht und dann Fahrerflucht begangen hatte. Nun war er auf jedenfall in Kenntniss gesetzt...
Als sie auflegte, rief sofort der Nächste an und uns wurde klar, dass das Auto unter dem normalen Marktpreis inseriert wurde. Passiert ist passiert da kann man nix machen. Am nächsten Morgen war der Fahrer da. Er rief den Händler an und dieser beschuldigte meine Freundin, es wäre der falsche Wagen und der Blechschaden sei zu hoch. Dennoch war er nicht abgeneigt und sie luden das Fahrzeug auf und fuhren weg. Ausgemacht war die restzahlung in bar, er hatte aber zugesichert, dass er es wie am Vortag überweist. Es kam nur eine kleine Summe und keine weiteren Zahlungen mehr von ihm. Es sollte noch gesagt werden, dass der Brief noch bei uns liegt, da wir ihn an diesem Tag nicht im Haus hatten.
Nun kamen tagelangen Drohungen und Anrufe über Telefon und WhatsApp, wir sollten den Brief raus geben. Ich setzte mich dann hin und verfasste ein Schreiben an ihn, worauf ich auf den Kaufvertrag hinwies und dass der Brief erst den Besitzer wechseln würde, wenn die volle Summe bezahlt worden wäre. Weiterhin, gab ich ihm eine woche Frist ansonsten würde ich aus dem Kaufvertrag tretten. 2 Tage später bekam ich ein Schreiben von ihm, welches die Sachlage komplett falsch darstellte. Er hätte es vor Ort runtergehandelt, was niemals sein konnte, da meine Freundin wusste, dass das AUTO eh schon unter Marktwert verkauft wurde.
Nach tagelangen Bedrohungen bekommen wir ein Schreiben von seinem rechtsanwalt mit einer Frist von 3 Tagen die Papiere rauszuschicken und stellte uns seine Gebühren in Rechnung da wir anscheinend in Verzug waren. Also war auch meine Freundin beim Rechtsanwalt und er beschrieb die Lage, dass der bestehende Vertrag von Seiten des Händlers nicht erfülkt wurde und beantragte einen Rücktritt aus dem Vertrag. Nun kommen wieder Drohungen und Beleidigungen. Es wird sogar damit gedroht, dass er uns anzeigt. Wie gehe ich nun am besten vor???
Wieder zum Rechtsanwalt? Meiner hat ihm seine Kosten zwar in Rechnung gestellt, doch geht das dann durch? Weil in Verzug ist er ja durch meine Fristsetzung. Es gab auch keinen neuen Kaufvertrag, auf den er sich beziehen könnte. Bitte um Hilfe. Weitere Infos gebe ich gerne raus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Soweit der wirren und schwer leserlichen Schilderung zu entnehmen, hat die Freundin das Auto verkauft.

Somit können weder der Freund noch sein Anwalt das was wirksam machen, da der Freund gar kein Vertragspartner ist und die Freundin offenbar keine Mandantin vom Anwalt.



Das - entgegen des Angebotes - ein Golf 5 und nicht ein Golf 6 verkauft wird und der Händler davon wusste und dem zugestimmt hat, könnte man jetzt wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zuerst einmal: Wirklich schwer zu lesen, kaum Absätze, teilweise völlig konfuse Sätze und haufenweise Nebensächlichkeiten. Außerdem haben sich da wohl zwei gefunden (der eine stellt eine Anzeige mit Unwahrheiten ins Netz, der andere will mit Drohungen und Tricks den Preis drücken).

Meine Hauptfrage ist: Was genau habt' ihr schriftlich, mit Unterschrift des Käufers?

Zitat:
Der Händler Überschrift eine Kaufbestätigung, die wir unterschreiben und zurückschrecken sollten.
Und, habt' ihr das getan (das hätte er dann schon mal schriftlich)? Welcher Preis stand da drauf?

Zitat:
Eingetragen ist dort Nur Golf Tdi, Km-Stand und Baujahr.
Warum habt' ihr nicht die 5 ergänzt?
Vielleicht könnte man aber auch argumentieren, dass Golf (ohne Ziffer) dann automatisch das Modell des Baujahres ist (hoffentlich lag der Modellwechsel nicht genau in diesem Jahr); insbesondere bei einem Händler darf man imho erwarten, dass er Modell und Baujahr zuordnen kann.

Zitat:
Er hätte es vor Ort runtergehandelt,
Wurde dazu eine Vertragsergänzung aufgesetzt und unterschrieben?

Stefan

PS: Um welche Summe geht es denn? Bei Motor- und Unfallschaden kann das ja eigentlich nicht die Welt sein.

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das - entgegen des Angebotes - ein Golf 5 und nicht ein Golf 6 verkauft wird und der Händler davon wusste und dem zugestimmt hat, könnte man jetzt wie genau beweisen?

Sollte die EZ des verkauften Fahrzeugs nicht 2008 sein, reicht das als Beweis.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sollte die EZ des verkauften Fahrzeugs nicht 2008 sein, reicht das als Beweis.
Ja, hatte ich ja auch schon gesagt.
Bei einem Privatkäufer könnte es da Probleme geben, ein Händler muss das imho aber erkennen (EZ bzw. BJ ist ja ein entscheidendes Preiskriterium).

Stefan

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Auch wenn man mit dem Handy tippt, sollte man sich die Sätze nochmal durchlesen. Die Autokorrektur ist da oft hinderlich.

Zitat:
Dennoch war er nicht abgeneigt und sie luden das Fahrzeug auf und fuhren weg.


Da hätte man die Notbremse ziehen sollen und den Wagen nicht weggeben sollen.

Nun ist die Sache aber passiert. Ich würde auf der Anwaltsschine bleiben. Mit einer Anzeige rechne ich übrigend eher nicht. Der Autohändler scheint ja selber sehr "windig" zu sein. Ich nehme an, dass das heisse Luft ist.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb494048-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi und danke schonmal für die schnelle Antwort. Ja ich habe den Text per Handy und schnell tippen müssen.
Meine Freundin war nunmal naiv genug darauf zu vertrauen, dass er den Rest überweist.
Baujahr ist leider 2008 aber Februar. Der Golf 6 kam aber Ende 2008. Verkaufspreis war 1200 Euro und 1050 wurden bezahlt. Leider mussten wir nach etlichen Gesprächen mit Händlern erfahren, dass das Auto noch mindestens 2000 wert sei. Meine Freundin ist die Mandantin des Rechtsanwaltes, das ist richtig.
Laut dem Händler gab es eine Preisminderung, diese wurde aber nicht schriftlich festgehalten.
Ich habe nun per WhatsApp von ihm erhalten, dass er Strafanzeigen gegen mich und meine Freundin erstatten will. Betrug/Unterschlagung ect.
WElche Chancen hat der Händler jetzt aus der Sache rauszukommen?
Ich will auch nicht, dass meine Freundin ein paar mal zum Anwalt geht, weil sich das so lange zieht und es nachher zu einer Einigung kommt, dass jeder seine Anwaltskosten selber trägt. Dafür ist das Auto es nicht wert.
Ich werde nun namentlich erwähnt und auch bedroht weil der ganze Schriftverkehr von meiner Email Adresse aus ging und ich ebenfalls die Schreiben für meine Freundin verfasst habe. Sehe ich es richtig, dass es mein recht ist, den Brief jetzt weiterhin einzubehalten, solange der Kaufvertrag nicht erfüllt ist? Der Händler wohnt auch nicht um die Ecke, muss ich dann die Transportkosten tragen wenn er mir das Fahrzeug wieder bringt, da ich einen Rücktritt verlange, da er die Frist nicht eingehalten hat und da schon Wochen verstrichen sind?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb494048-90):
Brief jetzt weiterhin einzubehalten, solange der Kaufvertrag nicht erfüllt ist?


Rein rechtlich gesehen und der Faktenlage nach, ja. Da es hier aber nur um 150€ geht, wird dieser "Gewinn" nicht unwahrscheinlich vom Anwalt aufgefressen. Ggf. Ist Lehrgeld, so schwer es auch fällt und so wenig man es dem Händler gönnt, die klügere Option.

Wurde mal versucht herauszufinden, ob der Anwalt wirklich existiert und das Schreiben echt ist? 3 Tage ist eine doch recht ungewöhnlich kurze Zeit

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb494048-90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde mal versucht herauszufinden, ob der Anwalt wirklich existiert und das Schreiben echt ist? 3 Tage ist eine doch recht ungewöhnlich kurze Zeit

Hab ich schon gecheckt. Den Anwalt gibt es. Hatte auch professionellen Briefkopf. Was mich aber wundert dass der Brief nichtmal einen Namen aufweist. Da steht ganz unten einfach nur Rechtsanwalt und weiter nichts. Dann eine handschriftliche Unterschrift, welche man nicht entziffern kann. Also laut Brief kann ich das keinem Rechtsanwalt zuordnen, ausser der Kanzlei vom Briefkopf

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Also einen Briefkopf erstelle ich in MS Word binnen 10 Minuten...

Man könnte zB mal unter einem Vorwand in der Kanzlei anrufen.

-- Editiert von Guruhu am 28.06.2018 15:23

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