Hallo zusammen,
Ich brauche dringend einen Rat.
Ich habe letzte Woche meinen gebrauchten Wagen bei mobile.de inseriert. Keine 10 Sekunden später war der erste Käufer am Telefon. Nach einem Gespräch einigten wir uns auf 4500€.
Er sendete mir eine e-Mail mit den besprochenen Eckdaten die ich bestätigte.
Leider ist ein paar Tage später der Wagen kaputt gegangen. Ich habe ein Kostenvoranschlag von einer fachwerkstatt in Höhe von fast 2000€
Ich habe das dem Käufer geschrieben aber er besteht jetzt auf Erfüllung des Kaufvertrages und droht schon mit seiner Rechtsabteilung.
Ich kann ihm doch jetzt nicht den Wagen wie besprochen verkaufen, da er ja jetzt defekt ist.
Aber ich sehe es auch nicht ein, den Wagen nochmal zu reparieren. Kann ich von Verkauf zurück m treten? Wenn ich den Wagen Schrott gefahren hätte könnte ich den Verkauf ja auch nicht mehr nach kommen.
Auto zwischen Kauf per e-Mail und Abholung defekt
23. Februar 2016
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Frage vom 23. Februar 2016 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto zwischen Kauf per e-Mail und Abholung defekt
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 23. Februar 2016 | 13:19
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
War denn vereinbart, dass Sie das Kfz vorerst weiter nutzen können?
#2
Antwort vom 23. Februar 2016 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja. In der Anzeige stand, dass ich das Auto noch nutze und dadurch der km stand etwas höchst sein kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Februar 2016 | 13:59
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Untergang des Anspruchs ipso iure wg. nachträglicher Unmöglichkeit gem. § 275 BGB
.
Sie müssen sich darauf explizit berufen!
#4
Antwort vom 23. Februar 2016 | 14:18
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Aber §280 I BGB nicht vergessen, insbesondere Satz 2. Der VK muß beweisen, daß er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat.
Und jetzt?
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