Hallo
ich versuche in kurzen Sätzen den Sachverhalt zu schildern. Meine Tochter hat bei einem Autohändler im Juli einen PKW gekauft. Es wurde ein mündlicher Vertrag geschlossen dass der PKW im September bezahlt wird und da dann der schriftliche Vertrag entstehen soll. Der PKW sollte bekam beim Händler noch neuen Tüv und dann hat sie das Auto Ende Juli abgeholt und kam zu mir. Am nächsten Tag wollten wir mit dem Auto fahren es ist aber nicht angesprungen. Und nach mehrmaligem Starten dann konnten wir fahren aber es ging auf 1 km dann 4 x während dem Fahren aus. Wir fuhren zum Händler. Der sagte er würde danach schauen wir sollen es die Tage vorbei bringen. Das haben wir immer wieder versucht er hat uns immer vertröstet er habe keine Zeit immer wieder hiess es : morgen.......! Im August ging der Händler in den Urlaub und er sagte wir sollen das Auto zum Hersteller(hier Opel) bringen eine Diagnose machen lassen und die sollen es reparieren die Rechnung ginge auf ihn. Wir machten einen Termin. der Verkäufer Händler ging dann in den Urlaub. Und wir bekamen im Hersteller Autohaus gesagt dass auf Rechnung nichts repariert wird. Im September kam der Verkäufer Händler zurück vom Urlaub und wollte Geld haben für das Auto zumindest eine Anzahlung. Ich ging hin und sagte so lange wir nicht wissen was das Auto hat gibt es kein Geld. Dann sollte ich den PKW eben zu dem Hersteller bringen wegen der Diagnose. Er bezahlt das. Ok ich ging hin und bekam die Diagnose auch und es waren Kosten in Höhe von 700.- Euro. Ein Sensor etc war defekt. Der Autoverkäufer der auch eine eigene Werkstatt betreibt der sagte er bestelle die Teile und das Auto wird repariert. ich habe eine Anzahlung gemacht für das Auto. und ich sollte es morgen dann repariert wieder holen. Konnte ich aber nicht. Und ich wurde 2 Wochen vertröstet. und als ich dann gesagt habe ich komme und hole jetzt endlich das Auto er möge es fertig machen sagte er zu mir er würde das Auto jetzt anderweitig verkaufen ich soll nächste Woche die Anzahlung abholen. Ok ich dachte ist auch besser so es handelt sich offensichtlich um ein kaputtes Auto das kostet noch 9000,- Euro. bis heute rennen wir dem Geld hinterher. 5 x waren wir gemeinsam dort um das Geld abzuholen aber er hat immer keine Zeit gehabt. Dann sagte er für einen Tag zu und bestellte uns hin. Da sagte er dann er habe es doch nicht verkaufen können und wir sollen es nehmen oder er zieht Geld für die Anzahlung ab. Da sind wir gegangen denn das ist ja Betrug. Meine Tochter hat schon eine schriftliche Auszahlungs Mahnung gemacht, da hat er geantwortet er würde nur die Hälfte der Anzahlung zurück geben denn das Auto habe Schäden am Lack etc. er hat das Auto und die Anzahlung. Und das Auto ist nun sogar für mehr Geld ausgeschrieben. was tun?
Gruss Lisa
-----------------
""
Auto weg und Anzahlung auch
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Setzen Sie den Händler eine Frist für die Rückzahlung Ihres Geldes, mit der Androgung, anderenfalls Gerichtshilfe in Anspruch zu nehmen.
-Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein-
zusätzlich per Einwurfeinschreiben.
Zahlt er nicht, googeln Sie unter Mahnbescheid.
Legt er Widerspruch ein, müssen Sie Ihre Forderung begründen.
Drucken Sie hier Ihren Beitrag aus, und fügen ihn an das Gericht bei.
Klägerin sollte Ihre Tochter sein. Sie können sie mit Vollmacht vertreten.Eine Rechtsschutzversicherung hat Ihre Tochter wohl nicht.
-----------------
""
Hallo
nein das hat sie nicht leider. Haben wir gemacht 2 s angemahnt ohne Reaktion. Meine Tochter ist Studentin die hat kein Geld einen Anwalt zu bezahlen. Den Beratungshilfeschein hat sie nicht bekommen, da die Dame auf das Mahnwesen verweist da die Sache ja klar sei. Und man könne sich ja vor Gericht auch selbst vertreten.
Und jetzt selber den Mahnbescheid erstellen oder?
Danke sehr Lisa
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
von lisamarie123 am 17.12.2013 09:59
Und jetzt selber den Mahnbescheid erstellen oder?
Wäre ratsam und besser als nix machen
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
7 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten