Auto verkauft und Käuferin spinnt nun

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Keddy96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto verkauft und Käuferin spinnt nun

Ich hab mein Auto am Freitag angemeldet verkauft der Versicherung usw bereits bescheid gegeben. Nun ruft mich die Käuferin an und meint ich habe falsche Reifen montiert gehabt weil sie beim TÜV war und er meinte die wären nicht zugelassen. Ich hab da Persönlich nie darauf geachtet welche Reifen oben sind. Im Kaufvertrag steht 'Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug wie besichtigt und Probe gefahren unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung. Ebenfalls haben sie 5 Tage Zeit das Auto umzumelden. Wie ist die Sachlage nun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Keddy96):
Ich hab mein Auto am Freitag angemeldet verkauft

Eine der schlechtesten Entscheidungen die man bei sowas treffen kann.



Zitat (von Keddy96):
Ich hab da Persönlich nie darauf geachtet welche Reifen oben sind.

Das ist auch nicht relevant, relevant ist welche Reifen auf den Rädern sind.



Zitat (von Keddy96):
sie beim TÜV war und er meinte die wären nicht zugelassen

Welche Beweise gibt es dafür?



Lösungen:
A) Käufer ignorieren. Sein Auto, sein Problem
B) Dem Käufer mitteilen das eine Meinung des TÜV nur eine Meinung ist. Und welche Beweise sie füf die Behauptung hat?
C) Erst mal verifizieren, ob es tatsächlich die falschen Reifen sind. Und dann A) oder B) wählen.
D) Vertrag rückabwickeln


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keddy96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Laut ihr sind 205/60 oben anstatt den Zugelassenen 205/55. Falls es wirklich die falschen Reifen sind was sollte ich ihrer Meinung tun?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1523x hilfreich)

Reichen dir die vorgeschlagenen Lösungen von Harry nicht?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von Keddy96):
Laut ihr sind 205/60 oben anstatt den Zugelassenen 205/55. Falls es wirklich die falschen Reifen sind was sollte ich ihrer Meinung tun?

Als erstes mal rausfinden welche Dimensionen bei deinem Fahrzeug ab Werk zugelassen sind,in der ZB Teil1 steht meist nur noch eine Größe. Aber es gibt idR. eine ganze Reihe Kombinationen die man fahren darf.

Im Normalfall also bei abgemeldeten Fahrzeug würde ich garnichts tun. Der Querschnitt -zumal er größer und nicht kleiner ist - interessiert bei solchen "Normalreifendimensionen" absolut niemanden. Nichtmal die Cops bei einer Kontrolle alle 10Jahre.
Aber du hast einen üblen Fehler begangen der entscheident für die ganze Sachlage ist:
Zitat:
angemeldet verkauft

aus diesem Grund würde ich nicht sofort auf Stumm schalten sondern versuchen eine Lösung zu finden ,sprich das Gespräch mit dem Käufer suchen.
Ausser du hast gesteigerte Lust das "Ich melde dein Auto nicht ab & baue Mist damit" Spiel zu spielen.
Denn passiert im Moment damit etwas stehn die Blaumänner bei dir vor der Tür.
Muss nicht sein aber wäre nicht das erste mal das sowas kommt.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche Beweise gibt es dafür?


Richtig, man bekommt einen Mängelbericht ausgehändigt. Den zeigen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb497942-53
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Wobei das Angemeldet nicht zwingend ein Problem sein muss. Wenn man dies mit in den Vertrag reinschreibt und die Versicherung kontaktiert und bescheid gibt.

Nach dem Motto der Käufer nimmt Donnerstag 06.09.2018 um 12 Uhr das Auto mit und verpflichtet sich in den nächsten 2 Tage das Auto umzumelden. Versicherung bescheid gesagt eben fährt er mim Auto vom Hof die notieren sich des dann ist kein problem.....

Ob jetzt der Verkäufer das in dem Fall so gemacht hat weis ich nicht. Aber wollte nur mal wegen Theman fehler Auto angemeldet zu verkaufen nochwas dazu sagen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb497942-53):
Wobei das Angemeldet nicht zwingend ein Problem sein muss. Wenn man dies mit in den Vertrag reinschreibt und die Versicherung kontaktiert und bescheid gibt.


Das angemeldet Verkaufen ist in nur einem Fall kein Problem, wenn das Fahrzeug umgehend umgemeldet wird.

Zitat (von fb497942-53):
Versicherung bescheid gesagt eben fährt er mim Auto vom Hof die notieren sich des dann ist kein problem..


Wenn man die rosarote Brille abnimmt, kommt dann aber die blanke Ernüchterung, denn neben der Versicherung gibt es da nämlich durchaus noch andere Stellen, die die Hand beim Fahrzeughalter offen halten.
Bußgelder, KFZ-Steuer, etc....

Jeder weitere Schritt da raus zu kommen kostet erstmal zusätzliches eigenes Geld, eine Menge Zeit und viel Nerven.
Das Geld dann vom unwilligen Käufer wieder zu bekommen ist dann die nächste ernüchterne Arbeit, die auf einen wartet, mit durchaus ungewissem Ausgang.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb497942-53
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fb497942-53):
Wobei das Angemeldet nicht zwingend ein Problem sein muss. Wenn man dies mit in den Vertrag reinschreibt und die Versicherung kontaktiert und bescheid gibt.


Das angemeldet Verkaufen ist in nur einem Fall kein Problem, wenn das Fahrzeug umgehend umgemeldet wird.

Zitat (von fb497942-53):
Versicherung bescheid gesagt eben fährt er mim Auto vom Hof die notieren sich des dann ist kein problem..


Wenn man die rosarote Brille abnimmt, kommt dann aber die blanke Ernüchterung, denn neben der Versicherung gibt es da nämlich durchaus noch andere Stellen, die die Hand beim Fahrzeughalter offen halten.
Bußgelder, KFZ-Steuer, etc....

Jeder weitere Schritt da raus zu kommen kostet erstmal zusätzliches eigenes Geld, eine Menge Zeit und viel Nerven.
Das Geld dann vom unwilligen Käufer wieder zu bekommen ist dann die nächste ernüchterne Arbeit, die auf einen wartet, mit durchaus ungewissem Ausgang.


Es ist immer schön wenn man nur ein teil zitiert bitte kompletten Inhalt. Und Brille dabei auflassen das du den Kompletten Ihnalt siehst.

Wenn man dies mit in den Vertrag reinschreibt und die Versicherung kontaktiert und bescheid gibt. Dann ist das überhaupt kein problem. Man hat ja eine Unterschrift von dem Käufer.... =) in Sachen Bußgelder du weist schon das derjenige der das Auto gefahren hat (Verursacher) das Bußgeld bezahlt und nicht der Besitzer =) Und wenn ich das Vertaglich geregelt habe mit seiner Unteschrift Datum Uhrzeit ist das garkein problem. Wenn das rechtlich ein Problem wäre glaub mir würde auch mit sicherheit keine Versicherung mitspielen =) frag deine Versicherung das geht....

-- Editiert von fb497942-53 am 10.09.2018 13:21

-- Editiert von fb497942-53 am 10.09.2018 13:24

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von fb497942-53):

Wenn man dies mit in den Vertrag reinschreibt


Zitat:
ist das garkein problem.


Es geht ja darum was für Sch*** in der Praxis passieren kann.
Und da hat spatenklopper leider vollkommen Recht. Jeder der den Ärger schonmal hatte weiß wie extrem unangenehm das werden kann was vorher mit dem "Kaufvertrag als Nachweis " kein Problem war....

- Geblitzt--> Halter bekommt den Bescheid muß sich drum kümmern
- Auto im Naturschutzgebiet gefunden--> Halter hat ein Problem und muss sich ebenfalls kümmern das die Kiste weg kommt, Rechnung bekommt wer wohl und darf zahlen? und was wenn der Käufer nicht mehr greifbar ist....
-Auto für eine Straftat benutzt --> ebenfalls mehr als schlecht in 5min. wieder aus der Nummer zu kommen
-Unfall mit Sach oder Personenschaden--> deine Versicherung wird sich freuen- egal ob ob derjenige bei ihnen schon gemeldet wurde oder nicht.

Also nochmal- bei allem was bis zur Ab/Umeldung passiert sitzt als erstes "Du" als Halter im Boot.
Das sollte man also wirklich nur tun wenn es vielleicht innerhalb der Familie ist oder man direkt beim Ummelden dabei sein kann.
Viele Zulassungstellen warnen auch selber immer wieder davor Fahrzeuge angemeldet zu verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Noch unangehmer: Geblitzt werden im Ausland...

Allerdings kenne ich eine Juristin, die sowas mit einer Karre für 200 Ocken trotzdem gemacht hat. Der Käufer hatte dann noch die Idee, er könne ihr mit einem angeblichen, nicht erwähnten Unfallschaden kommen. Selbst die hat wochenlang gezittert, ob das Auto jemals umgemeldet werden würde.

Was den vorliegenden Fall betrifft: Warum war die Dame denn beim TÜV? War der ohnehin fällig oder sollte das eine Art nachträglicher Gebrauchtwagencheck sein?

Auf jeden Fall den Bericht zeigen lassen und anhand der Fahrzeug-ID selbst prüfen, welche Reifentypen da alles möglich sind. Wenn es schon Prüfer gibt, die Plaketten verkaufen, dann sicherlich auch solche, die wenig bis keinen Plan haben.

2x Hilfreiche Antwort

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