Auto verkauft. Zweifel an Zahlungsfähigkeit des Käufers

8. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Honigmond
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft. Zweifel an Zahlungsfähigkeit des Käufers

Hallo,

ich habe vorletzten Sonntag über Mobile.de ein Fahrzeug im Wert von 33.000 Euro verkauft und dem Käufer per Email die Zahlungsformalitäten und meine Bankverbindung zugemailt.

Die Zahlungsformalitäten waren: Zahlung innerhalb einer Woche per Überweisung oder Übergabe der Kaufsumme am darauffolgenden Samstag bei Abholung des Fahrzeuges in bar.

Nachdem ich dem Kunden die Email-Bestätigung zugesandt habe, kamen mir Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit.

Nachdem ich am Montag vom Käufer nichts gehört hatte und den Käufer am darauffolgenden Dienstag nicht erreichen konnte, habe ich das Fahrzeug an einen anderen Interessenten weiterverkauft.

Nun will mich der erste Käufer auf Schadensersatz verklagen, weil er einen Deckungskauf vornehmen müsse. Als ich ihm sagte, dass ich im nachhinein Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit gehabt hätte, meinte er, dass mit dieser Argumentation alle Verträge angefochten werden könnten. Er will nun 25% des Kaufvertrages als Schadensersatz oder er droht, falls ich damit nicht einversten bin, umgehend zu klagen.

Darf er das? Was soll ich machen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Honigmond
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Ergänzung.
Ergänzung:

Am Dienstag hatte mich ein anderer Kunde angerufen und mir 2.000 Euro mehr geboten, als der erste Käufer...da ich große Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des ersten Käufer hatte (dieser hatte mir am Telefon erzählt, dass er Geschäftsmann gewesen sei und nun seit 2 Jahren sich in einer sogenannnten Meditationsphase befinden ..also momentan nicht arbeiten würde) bin ich lieber auf Nummer Sicher gegangen und habe das Auto an den Mehrbietenden verkauft.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie sind an den gültigen Kaufvertrag gebunden und müssen gegebenfalls Schadensersatz leisten. Sie können nicht einfach wegen "Zweifeln" den Wagen anderweitig verkaufen, bevor der Käufer überhaupt die Chance hatte, den Kauf abzuwickeln. Umgekehrt fänden Sie es sicher auch nicht in Ordnung, wenn der Käufer nach Abschluß des Kaufvertrags es sich plötzlich anders überlegen würde.

Der Schaden muß vom Käufer allerdings nachgewiesen werden, auch seine Höhe. Eine Pauschale brauchen Sie nicht zu bezahlen.

Was Sie tun sollen? Sie sollten unbedingt einen Anwalt beauftragen, und zwar umgehend.

Bear

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#3
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Sofern keine Rechtschutzversicherung vorliegt, sollten Sie den ursprünglichen Käufer auffordern, den Deckungskauf nachzuweisen.

Sofern er dies erfüllt, sollten Sie den Anwalt aufsuchen.

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#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Jaja, die Gier nach Geld.

Stellen Sie sich mal vor, das passiert Ihnen beim Autokauf bei einem Händler??

Sonntag gekauft und Montag noch nicht bezahlt und Dienstag isser weg, an einen anderen??

Unglaublich.

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Aus Schaden wird man klug, aber nicht reich.

Scheint mir hier zutreffend.

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