Auto verkauft, jetzt verlangt Käufer reparaturkosten

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)
Auto verkauft, jetzt verlangt Käufer reparaturkosten

Hallo zusammen,

ich bin ziemlich ratlos. ich hab am 01.03.2015 mein auto privat verkauft. der käufer ist probegefahren alles war ok, dann haben wir den vertrag fertig gemacht und er hat auf dem abschnitt besondere vereinbarungen geschrieben: fahrzeug ist technisch einwandfrei. den wagen hat er am 02.03.15 abgemeldet und am 13.03.2015 wieder angemeldet. am 16.03.15 rief er mich an das der ruckwärtsgang nicht gehen würde. jetzt bekomme ich einen brief von seinem anwalt, dass die kupplung kaput wäre und die reparaturkosten sich bei ca. 1000-1200,- euro belaufen würden. er würde sich aber damit einverstanden erklären wenn wir ihm 500,- euro geben würden. im brief des anwaltes steh auch drin:" insoweit haben sie abweichende vereinbarungen zu dem grundsätzlich getroffenen gewährleistungsausschluss vereinbart". ich hab nix mit dem schriftliches vereinbart.

was mache ich nun? muss ich das bezahlen????

-- Editier von kyra1808 am 01.04.2015 14:27

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kyra1808):
ich hab nix mit dem schriftliches vereinbart.

Doch, nämlich das hier:
Zitat (von kyra1808):
fahrzeug ist technisch einwandfrei



Zitat (von kyra1808):
was mache ich nun?

Meine Lieblingsantwort ist "nichts".
Die Begründung ist relativ simpel: Es fehlt der Nachweis dass der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die vereinbarte Eigenschaft aufwies. Das ist aber das absolute Minimum, dass er nachweisen müsste.
Keine Brieffreundschaften mit dem Anwalt anfangen. Kommunikation (vorerst) mit Käufer einstellen

Zitat (von kyra1808):
muss ich das bezahlen????

Bisher sehe ich keine Verpflichtung dazu. Coll bleiben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Doch, du hast vereinbart, dass der Wagen in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Ein einwandfreier Zustand ist allerdings auch ein Zustand in dem sich der Verschleiss in einem normalen Rahmen hält. Wenn der Wagen also bereits 150.000km gelaufen ist, dann wäre auch eine fast verschlissene Kupplung immer noch ein technisch einwandfreier Zustand. Eine bereits verschlissene Kupplung aber nicht.
Abgesehen muss der Käufer dir nachweisen, dass das Problem mit dem Rückwärtsgang bereits bei dir bestanden hat. War dir dieses Problem bekannt?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

hier steht aber, wenn ich den vergleich nicht annehme, besteht die möglichkeit, das fahrzeug auf ihre kosten, reparieren zulassen. schön wenn wort "nichts" dein lieblingswort ist :grins: . leider hab ich nun mal davon keine ahnung, sonst wäre ich ja nicht hier im forum. muss ich mir jetzt einen anwalt nehmen oder soll ich das ganze abwarten. da ich auch kein rechtschutz habe, denke ich mal wird es eine teure angelegenheit werden, Oder????

P.S. danke für die schnell antwort :respekt:

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

nein, das problem bestand nicht. das auto ist 79.000km gelaufen, als der käufer es gekauft hat. er ist ja auch probe gefahren und danach noch 150 km zusich gefahren. wenn das problem bestanden hätte so wie er sagt, hätte er mich ja sofort kontaktieren müssen und nicht 16 tage später

-- Editiert von kyra1808 am 01.04.2015 14:54

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kyra1808):
hier steht aber, wenn ich den vergleich nicht annehme, besteht die möglichkeit, das fahrzeug auf ihre kosten, reparieren zulassen.

Richtig, besteht die Möglichkeit. Es besteht auch die Möglichkeit, dass mich ein Blitz trifft bevor ich auf "absenden" drücke.
Was nicht heißt, dass es eintrifft. Hier wird bewusst versucht Angst und Panik zu schüren.

Zitat (von kyra1808):
schön wenn wort "nichts" dein lieblingswort ist

Es ist nicht nur ein Wort, es ist eine ganze Strategie :neck:

Zitat (von kyra1808):
leider hab ich nun mal davon keine ahnung, sonst wäre ich ja nicht hier im forum.

Man muss auch nicht alles wissen. Ich gebe zu große Wissenslücke in Nukleartechnik zu haben. Oder heißt es Nukular? :party:

Zitat (von kyra1808):
muss ich mir jetzt einen anwalt nehmen

Nein, nur wenn du gerne möchtest

Zitat (von kyra1808):
oder soll ich das ganze abwarten.

Das impliziert meine Antwort "nichts" auf deine Frage was zu tun ist.

Zitat (von kyra1808):
da ich auch kein rechtschutz habe

Wird oft überbewertet

Zitat (von kyra1808):
denke ich mal wird es eine teure angelegenheit werden

Kann, muss nicht,,

Zitat (von kyra1808):
Oder????

Main!!!!

-- Editiert von radfahrer999 am 01.04.2015 14:54

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

ist schon richtig,es heisst nukleartechnik :neck: . also abwarten und teetrinken meinst du :cool: . mich garnicht dazu äußern bei seinem anwalt?????????????????????

-- Editiert von kyra1808 am 01.04.2015 15:00

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Derzeit besteht kein Anlass, einen Anwalt zu nehmen.
Abwarten und schauen, was passiert, wäre auch mein Rat. Höchstwahrscheinlich passiert nämlich nichts mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn ich dir jetzt einen Brief schicke in dem steht, daß du mir 1.000€ schuldest wenn du auf den Brief nicht reagierst, überweist du mir dann die 1.000€?
Nochmal: der Käufer muss dir beweisen können, dass der Wagen zum Kaufzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war. Kann er das und hast du am 16.03 die Nacherfüllung endültig verweigert, dann wirst du alle Kosten übernehmen müssen. Kann er das nicht, dann brauchst du auch keinerlei Kosten zu übernehmen.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kyra1808):
also abwarten und teetrinken meinst du

Ja

Zitat (von kyra1808):
mich garnicht dazu äußern bei seinem anwalt?????????????????????

Ja (die übertriebenen vielen Fragezeichen kommentiere ich mal nicht.)

Zitat (von micbu):
Wenn ich dir jetzt einen Brief schicke in dem steht, daß du mir 1.000€ schuldest wenn du auf den Brief nicht reagierst, überweist du mir dann die 1.000€?

Wenn das funktioniert, fange ich auch damit an... :devil: Aber der Verglich ist gut.

Zitat (von micbu):
Kann er das nicht, dann brauchst du auch keinerlei Kosten zu übernehmen.

Was verdeutlicht, dass immer ein gewisses Restrisiko besteht.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

nein natürlich würde ich dir keine 1000 euro schicken :-P. es macht mir nur panik, weil ich wie gesagt null ahnung habe.


die vielen ??????????????????????? verdeutlichen gerade, was sich in meinen kopf abspielt :crazy:

-- Editiert von kyra1808 am 01.04.2015 15:14

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kyra1808):
was sich in meinen kopf abspielt

Lauf mal ne Runde durch den Park :engel:

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

:fight:

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat:
es macht mir nur panik,

Ziel erreicht.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Eine merkwürdige Geschichte die der Käufer da erzählt.

Ich kenne mich mit Autos nicht so aus, aber eine extra Kupplung für den Rückwärtsgang wäre mit neu.
Wenn die Kupplung hinüber ist, dan funktioniert das wechseln aller Gänge nicht mehr und nicht nur des Rückwärtsganges.


Ich würde erst mal die Kommunikation einstellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dann wäre auch eine fast verschlissene Kupplung immer noch ein technisch einwandfreier Zustand


Nein, das wäre nur ein mangelfreier (weil üblicher) Zustand.

Nach deiner Logik wäre eine zu Staub zerbröselte 100 Jahre alte Gummimaus "technisch einwandfrei", weil Gummi nach 100 Jahren nun mal zu Staub zerfällt. Im Gegenteil würde so eine Beschreibung doch gerade auf eine besonders gepflegte (z.B. jahrzehntelang luftdicht verpackte) Gummimaus hinweisen.

Das ändert natürlich nichts daran, daß der K beweisen muß, daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war und er sich nicht z.B. verschaltet hat.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hmm, da ist was dran.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

naja ich weiss ja auch nicht was der käufer in der zeit gemacht hat, ich mein der wagen soll ja vom 02.03-13.03. angeblich gestanden haben, bis er angemeldet worden ist. kann ja auch sein das er die kennzeichen von seinen auto abgemacht hat (das auto sollte für die freundin sein) und trotzdem damit gefahren ist. ich weiss ja auch nicht ob die freundin damit fahren kann, z.b. beim rückwärtsfahren den hebel hochdrücken und dann erst schalten. (hat den führerschein erst vor kurzem gemacht) ich weiss sovieles nicht. tatsache ist, dass wir keine probleme mit der kupplung hatten. und er das auto am 01.03.15 gekauft hat, 150km zusich nach hause gefahren ist (über die autobahn und da muss er ein paarmal die gänge gewechselt haben müssen) und am 16.03. mich angerufen und nachrichten geschrieben hat über whatsapp(die hab ich alle noch), dass er probleme mit der kupplung bzw. rückwärtsgang hätte, seine anwältin schreibt :"das fahrzeug war am 13.03.15 umgemeldet worden, abends dann wurde festegestellt, das sich der rückwärtsgang garn nicht einlegen lässt und die anderen gänge nur sehr schwergängig sind".

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kyra1808):
ich weiss ja auch nicht was der käufer in der zeit gemacht hat

Höchstwahrscheinlich das Getriebe gerührt und die Kupplung gefetzt..... :devil:

-- Editiert von radfahrer999 am 01.04.2015 16:30

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Nach deiner Logik wäre eine zu Staub zerbröselte 100 Jahre alte Gummimaus "technisch einwandfrei", weil Gummi nach 100 Jahren nun mal zu Staub zerfällt.

Falscher Vergleich. Die zu Staub zerbröselte Gummimaus wäre die Analogie zu "Kupplung über der Verschleißgrenze". Und das ist sicher nicht technisch einwandfrei.

Korrekter Vergleich wäre eine 100 Jahre alte Gummimaus, die sich immer noch zur Verwendung zu... zu was auch immer man Gummimäuse verwenden mag eignet, bei der man aber aufgrund des Alters damit rechnen muss, dass sie in nächster Zeit zu Staub zerfällt.

Aus "technisch einwandfrei" kann man sicher nicht "alle Verschleißteile (quasi) neu" ableiten.

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo , der Käufer kann nach Abmeldung , mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen gefahren sein und eine Kupplung kann man , wenn man sich blöde anstellt in 500 kmm übern Jordan jagen

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

so heute kam einer neuer Brief des Anwaltes, mit der Kopie von einer Rechnung, dass eine Kupplungssatz online gekauft wurde von dem Käufer und wenn ich diese Rechnung nicht bezahle geht es vor Gericht! in dem anderen Brief hieß es noch, dass er in der Werkstatt wäre und dort sollte es repariert werden.

-- Editiert von kyra1808 am 07.05.2015 14:46

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Ich würde weiterhin nicht reagieren.

Insbesondere, wenn die Briefe nicht mit Zustellnachweis gekommen sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kyra1808
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 19x hilfreich)

nein Briefe kam normal, aber was ich nicht versteh ist: das im ersten Brief stand, das er bei der Werkstatt war und die Kosten sich auf 1000 Euro belaufen weil die das dort dann reparieren würden. jetzt heißt es, er hat den Kupplungssatz bestell bei einem Händler online, die Rechnung liegt bei aber wer sagt mir nicht das er den Satz wieder zurück geschickt hat und somit überhaupt keine Kupplung eingebaut hat

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Das spielt doch alles keine Rolle.

Der K kann weder beweisen, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag noch daß er dich in Verzug gesetzt bzw. du eine Erfüllung "ernsthaft und endgültig verweigert" hast, somit würde er bei Ersatzvornahme sowieso jeden theoretisch möglichen Gewährleistungsanspruch verlieren.

Natürlich versucht der Anwalt es, manche Leute knicken bei Druck halt ein, dann hat es sich gelohnt. (Mein Ex-VM hat seinen Anwalt mal fordern lassen, daß ich innerhalb von 2 Wochen ausziehen soll, da war noch nicht mal eine Kündigung ausgesprochen, geschweige denn ein Grund für eine fristlose vorhanden.) Davon darf man sich halt nicht einschüchtern lassen.

-- Editiert von JenAn am 08.05.2015 13:26

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Na diese Aussage ist aber gewagt! Woher möchtest du wissen, das er das alles nicht beweisen kann?
Der Kauf der Kupplung war aber auf jeden Fall schon einmal eine Selbstvorwegnahme.

2x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Woher möchtest du wissen, das er das alles nicht beweisen kann?


"am 16.03.15 rief er mich an das der ruckwärtsgang nicht gehen würde"

Der K ist also 15 Tage lang nur vorwärts gefahren? ;)

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16907 Beiträge, 5884x hilfreich)

Falsche implizierte Aussage. Auch ein Vorschaden der zu dem eigentlichen Mangel führt ist bereits ein Sachmangel. Woher möchtest du also wissen, dass der K nicht beweisen kann, dass solch ein Vorschaden vorgelegen hat? Da der K anscheinend schon in einer Werkstatt war wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen.

2x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat:
Was auch immer das sein soll - ich wurde den Anwalt einfach man anrufen und fragen was er damit meint :-)

DAS sollte man eher nicht machen ...



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2x Hilfreiche Antwort

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