Auto verkaufen weiter verkaufen ?

14. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
bubu150
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkaufen weiter verkaufen ?

Hallo zusammen,

jetzt hab ich soviel hier gelesen, hab aber nicht das gefunden, was ich suche.

Ich hab im März 2005 ein Auto gekauft. EZ: 08/2004 u. 4.000 km.

In der Zeit von März bis jetzt habe ich mit dem Wagen 12.000 km zurück gelegt. und hatte jede Menge Werkstattaufenthalte wegen div. Mängeln.

Die Mängel wurde im Rahmen der Gewährleistung (2 Jahr/ Neuwagen) kostenfrei behoben.

Nun bin ich total unzufrieden mit dem Wagen u. möchte den Wagen eigenlich nur noch los werden !!!!

Weil wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, kann ich wahrscheinlich zahlen.......

Da ich den Wagen v. Privat gekauft haben, habe ich keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. (Rücktritt v. Vertrag)

Was mach ich nun ?

Aus meiner Sicht habe ich nur 2 Möglichkeiten.
1. Geb den Wagen in Zahlung beim Händler u. kauf einen neuen.
2. Verkaufe den Wagen Privat weiter

Meine Frage nun ?

Bin ich verpflichtet als Privatmann die Angabe bezügl.
Werstattaufenthalte u. Mängel dem Käufer offen zu legen ?

Kann u. darf ich den Wagen weiterverkaufen ohne im nach hineine
jede Menge Probleme zu bekommen ?

Ich weiß, das es den Passus: unter Auschluss jeder Gewährleistung, gibt.

Vielen dank für Eure Rückmeldungen.

BUBU




-- Editiert von bubu150 am 14.12.2005 13:43:31

-- Editiert von bubu150 am 14.12.2005 13:44:16

-- Editiert von bubu150 am 14.12.2005 13:48:29

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie wollen jetzt nicht wirklich wissen, ob Sie Schäden verschweigen können. W

enn Ihnen der Käufer nachweisen kann, dass Sie das getan haben, nämlich wissentlich Schäden verschwiegen haben, nützt Ihnen keinerlei Gewährleistungsausschluß irgend etwas

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bubu150
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle Mängel wurden ja von der Werkstatt behoben.

Zur Zeit bestehen ja keine Mängel.

Ich möchte mich ja nur absichern, wenn ich den Wagen Privat weiter verkaufe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Es reicht, wenn Sie einen Gewährleistungsausschluss vertraglich vereinbaren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

einen so neuen Wagen kann man in der Regel sehr gut in Zahlung geben, privat bekommen Sie vielleicht ein bißchen mehr, aber wenn sie dann einen Neuwagen kaufen, mit entsprechenden Rabatten oder Aktionen, würde ich zu dieser Variante raten.

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