Auto ohne KM-Angabe im Kaufvertrag verkauft.

10. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Refresh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Auto ohne KM-Angabe im Kaufvertrag verkauft.

Guten Abend,

ein Fahrzeug wurde ohne Angabe der Kilometer im Kaufvertrag verkauft, der Käufer hat den Vertrag ohne die Angabe unterschrieben. Die KM Leistung ging aus der Online-Anzeige hervor.

Hat der Käufer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten ihn anzufechten oder ähnliches?

Dnke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Warum möchte der Käufer vom Vertrag zurück treten bzw. mit welcher Begründung möchte er den Vertrag anfechten?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Refresh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Bisher möchte der Käufer das nicht bzw. er hat sich diesbezüglich nicht gemeldet. Für mir stellt sich die Frage ob ich proaktiv reagieren muss um eventuelle Probleme wie oben beschrieben abzuwenden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nö. Im Zweifelsfall wird hier die Beschreibung aus der Anzeige herangezogen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von Refresh):
Guten Abend,
ein Fahrzeug wurde ohne Angabe der Kilometer im Kaufvertrag verkauft, der Käufer hat den Vertrag ohne die Angabe unterschrieben. Die KM Leistung ging aus der Online-Anzeige hervor.
Hat der Käufer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten ihn anzufechten oder ähnliches?
Dnke im Voraus


Möchte hinzufügen, dass Anfechtungen sofort, unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern eingewendet werden müssen.
Außen vor bleibt hier u.U. arglistige Täuschung, da etwas länger.

Außerdem könnte man ja nachträglich beidseitig einen Zusatz zum Kaufvertrag mit Angabe der Kilometer unterschreiben/anerkennen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

was genau ist denn eigentlich das Problem?
In einem Vertrag darf man natürlich vereinbaren was man will, also auch das man auf Detailangaben verzichtet.

Oder stimmt die wirkliche Laufleistung nicht mit der Angabe aus der Anzeige oder dem Tachostand überein?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Refresh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

die Kilomoter Leistung stimmt überein, also Tacho und Fahrzeug. Es ging lediglich um die fehlende Angabe im Kaufvertrag ob dies folgen haben könnte für den Verkäufer.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Refresh):
Hallo,
die Kilomoter Leistung stimmt überein, also Tacho und Fahrzeug.


Wenn dem so ist, braucht der Verkäufer sich keine Sorgen zu machen. Warum auch? Welchen Anspruch sollte der Käufer denn hier haben?

Signatur:

0o--v--o0

2x Hilfreiche Antwort

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