Auto mit Mängeln - Reparatur während Gewährleistung nicht ausgeführt

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
koeniglicher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto mit Mängeln - Reparatur während Gewährleistung nicht ausgeführt

Hallo zusammen,

Wir haben hier eine präkere Situation. Meine Eltern haben vor 2 Jahren einen Neuwagen (VW) gekauft. Dort klemmen die Türen, sie lassen sich äußerst schwer öffnen. Meine Eltern waren deshalb innerhalb der Gewährleistungszeit bei einem VW-Vetragshändler. Dieser meinte, es wäre so normal - es sei immerhin nur ein VW UP. Dies wurde 2-3 mal bei jeder Inspektion angemerkt, auch in den Reparaturen auf Wunsch vermerkt - dass die Türen gecheckt wurden, aber nicht behoben werden konnten. Nun nach der Gewährleistungszeit sind meine Eltern aus Zufall bei einem anderen VW Händler und Vertragswerkstatt gewesen. Diese meinte, dass sei nicht normal und kann behoben werden. Auch sie stellten einen Kostenvoranschlag mit den Kosten der Reparaturen aus - natürlich haben wir sie noch nicht gemacht.

Nun zu meiner Frage: Wir sind jetzt außerhalb der Gewährleistungszeit. Die Reparaturen wurden alle (mit dem Türenproblem) innerhalb dieser Zeit gemacht, aber aus Unfähigkeit nicht von dem Vetragshändler durchgeführt. Da meine Eltern und ich fachfremd sind, mussten wir es ja so hinnehmen. Gibt es für uns noch eine Möglichkeit, die Reparatur ohne entstehende Kosten machen zu lassen oder haben wir jetzt einfach "Pech" gehabt?

Ich würde mir gerne hier eure Einschätzungen holen, bevor man einen Anwalt einschält.

Liebe Grüße
Kay

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119580 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von koeniglicher):
Die Reparaturen wurden alle (mit dem Türenproblem) innerhalb dieser Zeit gemacht, aber aus Unfähigkeit nicht von dem Vetragshändler durchgeführt

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von koeniglicher):
Da meine Eltern und ich fachfremd sind, mussten wir es ja so hinnehmen.

Nö, man hätte sich durchaus fachgerechter Hilfe bedienen können.


Die Aussichten sind schlecht, denn die Verjährung ist fix.

Gibt es was schriftliches über die Mängelmeldung und die Reparaturversuche?
Wenn ja, was genau?






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
koeniglicher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Hups, natürlich sollte es heißen "außer die Türenprobleme".

Gilt die Vertragswerkstatt nicht als fachgerechte Hilfe? Dort wurden 2 Mechaniker gefragt und beide waren sich (leider) einig.

Es gibt in einem Rechnung den Vermerk, dass die Problemen mit den Türen kommuniziert wurden, aber nicht repariert werden könnten. Mehr haben wir leider nicht.
Also haben wir jetzt die Ars*hkarte, weil die Gewährleistungszeit einfach vergangen ist und die Werkstatt einfach "kein Bock" hatte, die Reparatur so zu machen? :/ ziemlich ärgerlich.

Inzwischen haben wir uns auch, auf Anraten der anderen Werkstatt, in Verbindung mit VWs Kundenservice gesetzt. Scheinbar waren wir leider zu lange bei einem schwarzen Schaf der Branche :(

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Die Gewährleistung sei abgelaufen, sagst Du. Hat der Händler evtl. nicht doch noch eine Garantie oben draufgelegt? Könnte ich mir beim Neuwagenkauf glatt vorstellen.

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Bei VW gibt es eine zweijährige Werksgarantie. Man kann diese bei Kauf eines Neuwagens verlängern. Allerdings legt die normalerweise kein Händler drauf, da diese über die VW Leasing läuft, voll bezahlt werden muss und vom Werk aus nicht rabattfähig ist.

Zitat (von koeniglicher):
Es gibt in einem Rechnung den Vermerk, dass die Problemen mit den Türen kommuniziert wurden, aber nicht repariert werden könnten. Mehr haben wir leider nicht.


Ob das jetzt schon für eine Schadenersatzforderung nach §440 BGB reicht, bin ich ehrlich gesagt überfragt. Zumindest habt ihr es damit schwarz auf weiß, dass der Händler die Reparatur nicht durchführen konnte.

-- Editiert von arnonym117 am 06.09.2017 20:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koeniglicher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir durchforsten gerade wie wild die Unterlagen. Wir sind an eine sehr "bescheidene" Werkstatt und Kaufhaus geraten, so wie es aussieht. Dokumentation seitens meiner Eltern ist gegeben, nur die Dokumente der Werkstatt sind echt unter aller Kanone. Meine Eltern war auch vieles nicht im Klaren... :(

Das, was in §440 BGB steht schwirrte mir die ganze Zeit auch im Kopf rum, wusste nur nicht, ob es wirklich sowas gibt! Danke für diesen Paragraphen.

Wir haben uns dazu entschlossen, die Werkstatt mit dem zu konfrontieren, gerade das mit dem 440er. Vielleicht werden sie aus Kulanz machen. Ansonsten werden wir einen Anwalt bemühen und die oberen Etagen bei VW kontaktieren!

Danke für eure super Tipps! Gehe jetzt mal motiviert an die Sache ran...

1x Hilfreiche Antwort

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