Auto gekauft mit Garantie soweit alles gut

20. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
3ar12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto gekauft mit Garantie soweit alles gut

Hallo zusammen,

ich habe bei einem Vertragshändler neulich einen Gebrauchtfahrzeug gekauft welche er mir als Modell 2014 stets vorgestellt wurde. Ich hatte leider vorher nicht die Möglichkeit die Papiere einzusehen. Ohne etwas böses zu erwarten gekauft gezahlt Fahrzeug abgeholt alles top!

Als ich eine Funktion im Fahrzeug nicht finden konnte habe ich über FahrgestellNr. Beim Autobauer ermitteln wollen warum diese Funktion fehlte und siehe da nach Eingabe der FIN BAUJAHR 2013. Kaufvertrag und Erstzulassung 02 / 2014 und Baujahr 02 / 2013 steht auch so im Autobrief.

Kann ich mich dagegen wehren oder ist es eine von diesen teueren Lektionen fürs Leben :)

Mit freundlichen Grüßen

Problem nach Autokauf?

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18 Antworten
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#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von 3ar12):
Kaufvertrag und Erstzulassung 02 / 2014 und Baujahr 02 / 2013 steht auch so im Autobrief.



Der Satz macht irgendwie keinen richtigen Sinn.


Zitat (von 3ar12):
oder ist es eine von diesen teueren Lektionen fürs Leben :)



Das sieht ganz danach aus. :)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von 3ar12):
...welche er mir als Modell 2014 stets vorgestellt wurde
Läßt sich das nachweisen?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Oder anders: Was genau steht im Kaufvertrag? Erstzulassung, Baujahr, Modelljahr o.ä.?
Anders wird sich das ja kaum nachweisen lassen

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Baujahr und Modell sind natürlich zwei unterschiedliche Angaben.
Wenn in einem Angebot nur Modell angegeben wird (und kein Baujahr) würde ich immer davon ausgehen, dass Baujahr älter ist als Modelljahr.
Das ist wie bei den Texten in Reiseprospekten o.Ä. ;)

Falls es zutrifft, dass tatsächlich das Modell 2014 bereits in 02/2013 gebaut wurde, dann gibt es jedenfalls für dich nichts zu bemängeln.

Oder wurde auf deine Frage explizit nach Baujahr eine falsche Angabe gemacht?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
3ar12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstzulassung (lt. KFZ-Brief) 21.02.2014 stand im Kaufvertrag und der Verkäufer hat es nie erwähnt das es schon gebaut wurde am 07.02.2013. Steht auch nirgends im Kaufvertrag nur folgendes wurde durch den Verkäufer erwähnt beim Beisein meiner Frau er sagte dieses Fahrzeug ist das neuere Modell d.H. in dem Sinne wenn diese Baureihe erst ab dem Jahr 2013 gebaut wurde ist es somit +1. Wie kann es nun sein wenn ein Autohersteller seinen ersten Modell 2013 einführt, das es lt Verkäufer ein Modell 2014 ist. Entweder die Bauen Jahre vorraus Modell 2013 wird schon 2012 gebaut und 1 Jahr irgendwo hingestellt oder ich Blicke hier nicht mehr durch. Der Kasper vom Verkäufer hat sich heute total versprochen weiß ich nicht etc. Muss nochmal anschauen ganz am Anfang unseres Gesprächs sagte er Ja Modell 2014 und als ich sagte BMW sagt mir durch die FIN aber Baujahr 2013 da war es ihm zuviel und er muss nachschauen. Ich als Verkäufer müsste doch schon vorher wissen was ich verkaufe! Liebe Leute wir leben in einem Zeitalter des grauens, wem kann man überhaupt noch trauen:)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Wenn einen das Baujahr interessiert, dann fragt man nicht nach dem Modelljahr (denn das kann tatsächlich auseinaderfallen) sonden nach dem Baujahr



Zitat (von 3ar12):
dieses Fahrzeug ist das neuere Modell d.H. in dem Sinne wenn diese Baureihe erst ab dem Jahr 2013 gebaut wurde ist es somit +1.

Was auch immer dieser wirre Satz bedeuten soll ...
2013 + 1 ist 2014. Es wurde also das Baujahr 2013 offenbar doch erwähnt?



Zitat (von 3ar12):
Entweder die Bauen Jahre vorraus Modell 2013 wird schon 2012 gebaut und 1 Jahr irgendwo hingestellt

Das ist jetzt nicth sooo unüblich das die Autos eine gewisse Zeit "auf Halde" stehen. Bis die dann beim Händler sind, sind oft schon Monate ins Land gegangen. Wenn die aus Fernost kommen, können das gerne mal 6 Monate oder mehr sein.



Zitat (von 3ar12):
Liebe Leute wir leben in einem Zeitalter des grauens, wem kann man überhaupt noch trauen :)

Gebrauchtwagenhändlern konnte man schon mal trauen? :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
3ar12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein Baujahr hat der gute Mann nie erwähnt er sagte nur dieses Modell ist das neuere zum Vorgänger. Aber eben hier ist das Problem das erste Auto von diesem Modell wurde 2013 Hergestellt und verkauft, was heißt für sie das neuere zum Vorgänger? Für mich nicht die erste Baureihe sondern das nächste. Es hieß immer nur 2014 !

-- Editiert von 3ar12 am 20.03.2017 14:35

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
und der Verkäufer hat es nie erwähnt das es schon gebaut wurde am 07.02.2013


Muss er auch nicht. Wenn es dich interessiert, musst du danach fragen und das am besten schriftlich im Vertrag festhalten lassen

Zitat:
er sagte dieses Fahrzeug ist das neuere Modell d.H. in dem Sinne wenn diese Baureihe erst ab dem Jahr 2013 gebaut wurde ist es somit +1.


Er sagte sicherlich "das neuere Modell". Damit meinte er das ab 2013 gebaute Modell, das bis 2012 gebaute Modell ist das "alte". Der Rest ist deine Interpretation. Wie du auf diese "+1" kommst, ist mir schleierhaft.

Zitat:
Wie kann es nun sein wenn ein Autohersteller seinen ersten Modell 2013 einführt, das es lt Verkäufer ein Modell 2014 ist.


"Modelljahr" und "Baujahr" sind zwei unterschiedliche Begriffe. Es ist absolut üblich, dass Autos vom nächsten Modelljahr bereits Monate im Voraus gebaut werden.

Zitat:
Liebe Leute wir leben in einem Zeitalter des grauens, wem kann man überhaupt noch trauen :)


....zu diesem "Zeitalter des Grauens" gehört offenbar auch, jegliche Satzzeichen und Absätze weg zu lassen und stattdessen solche lieblosen Texte hinzuschmeißen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3ar12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
und der Verkäufer hat es nie erwähnt das es schon gebaut wurde am 07.02.2013


Muss er auch nicht. Wenn es dich interessiert, musst du danach fragen und das am besten schriftlich im Vertrag festhalten lassen

Zitat:
er sagte dieses Fahrzeug ist das neuere Modell d.H. in dem Sinne wenn diese Baureihe erst ab dem Jahr 2013 gebaut wurde ist es somit +1.


Er sagte sicherlich "das neuere Modell". Damit meinte er das ab 2013 gebaute Modell, das bis 2012 gebaute Modell ist das "alte". Der Rest ist deine Interpretation. Wie du auf diese "+1" kommst, ist mir schleierhaft.

Zitat:
Wie kann es nun sein wenn ein Autohersteller seinen ersten Modell 2013 einführt, das es lt Verkäufer ein Modell 2014 ist.


"Modelljahr" und "Baujahr" sind zwei unterschiedliche Begriffe. Es ist absolut üblich, dass Autos vom nächsten Modelljahr bereits Monate im Voraus gebaut werden.

Zitat:
Liebe Leute wir leben in einem Zeitalter des grauens, wem kann man überhaupt noch trauen :)


....zu diesem "Zeitalter des Grauens" gehört offenbar auch, jegliche Satzzeichen und Absätze weg zu lassen und stattdessen solche lieblosen Texte hinzuschmeißen...


Entschuldigung sie meinen grauenhaften Text. Ps ist ernst gemeint mit der Entschuldigung :)

Was wäre wenn ich dann später mal dieses Fahrzeug verkaufe und genau die selbe Schiene fahre. Erstzulassung 2014 angeben und dann wenn sich der neue Käufer beschwert PECH gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von 3ar12):
Was wäre wenn ich dann später mal dieses Fahrzeug verkaufe und genau die selbe Schiene fahre. Erstzulassung 2014 angeben



Nichts, was soll schon sein?

Der Käufer bekommt dann wie vertraglich vereinbart ein Fahrzeug mit Erstzulassung 2014 - so wie du. ;)



gruß charly

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 19:46

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht..

Zitat (von 3ar12):
der FIN BAUJAHR 2013. Kaufvertrag und Erstzulassung 02 / 2014

Das Auto kann ja erst zugelassen werden, NACHDEM es gebaut wurde...

Zitat (von charlyt4):
Der Käufer bekommt dann wie vertraglich vereinbart ein Fahrzeug mit Erstzulassung 2014 - so wie du.

Ja, eben.

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 19:52

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#13
 Von 
3ar12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Problem ist eigentlich einfach nur kompliziert geschrieben von mir. Ist jetzt mein Auto ein Modell aus dem Jahr 2013 oder 2014.

-- Editiert von Moderator am 20.03.2017 19:50

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von 3ar12):
Ist jetzt mein Auto ein Modell aus dem Jahr 2013 oder 2014.


Im Grunde genommen doch beides, da Automodellreihen i.d.R. über mehrere Jahre gebaut und verkauft werden, bis dann meistens ein Facelift kommt.

Mein alter 5er BMW wurde 2002 gebaut, gehört aber als Faceliftmodell in die Modellreihe die von von 2001 bis 2003 gebaut wurde.

Du verwechselst oder vermischt Modellreihe, Baujahr und Erstzulassung.

Berry


1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du verwechselst oder vermischt Modellreihe, Baujahr und Erstzulassung.
Nein, tut er nicht! Innerhalb der gleichen Modellreihe kann es nämlich immer noch Unterschiede geben! Es KANN daher durchaus wichtig sein ob es das Modell 2014 mit Baujahr 2013 und Modellreihe 2012-2015 ist. Gerade Software kann sich ganz stark ändern. Bei einem meiner Fahrzeuge ist es z.B. insofern wichtig (Modellreihe 2001 bis 2004), als dass dieses Fahrzeug erst ab Modelljahr 2004 (ab Baujahr 10/2003) mit einem 6-Gang Getriebe ausgerüstet war. Das Modelljahr entscheidet hier also über 5 oder 6 Gänge, nicht die Modellreihe 2001-2004 oder das Baujahr 2003.
Im Fall hier scheint das Modell 2014 über andere Features zu verfügen als das Modelljahr 2013, auch wenn beides die gleiche Modellreihe sein sollte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

So ist es, deswegen ist in diesem Fall relevant:

1. Wurde Modelljahr 2014 tatsächlich nachweisbar zugesichert?

2. Wenn ja, entspricht das Fahrzeug dem Modelljahr 2014?

Bei Frage 2 hilft natürlich zu wissen, was die Änderungen zum Modelljahr 2014 waren.

Geht es nur um Baujahr 2013 bei Erstzulassung Anfang 2014, das ist normal, darauf muß der Händler nicht hinweisen. Wäre das Fahrzeug mehrere Jahre vor Erstzulassung gebaut, das wär wieder etwas anderes.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von bear):
So ist es, deswegen ist in diesem Fall relevant:

1. Wurde Modelljahr 2014 tatsächlich nachweisbar zugesichert?

2. Wenn ja, entspricht das Fahrzeug dem Modelljahr 2014?


Sieht mau aus....

1. Verkäufer hat mündlich gesagt, ist das neuere Modell

2. Nein Fahrzeug entspricht nicht dem Modelljahr 2014

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Innerhalb der gleichen Modellreihe kann es nämlich immer noch Unterschiede geben!


Natürlich. Nur haben diese Unterschiede nichts mit der Modellreihe zu tun, sind vielmehr auf die Ausstattungsvariante und/oder Motorvariante zurückzuführen. Die Modellreihe bleibt gleichwohl unverändert.

Bei Volvo wechselt die Modellreihe des xc60 z.B. in diesem Jahr.
Aktuell sind noch Modelle der bisherigen Modellreihe als Neufahrzeug zu bestellen (mit erheblichem Nachlass versteht sich) aber auch schon die neuen Modelle zur Auslieferung in der zweiten Jahreshälfte.

Zitat (von -Laie-):
als dass dieses Fahrzeug erst ab Modelljahr 2004 (ab Baujahr 10/2003) mit einem 6-Gang Getriebe ausgerüstet war.
Die Schlussfolgerung trifft nicht zu. Das Fahrzeugmodell - in meinem Fall wäre es der E39 - bleibt trotz veränderter Ausstattung gleich. Ein Modellreihenwechsel erfolgte beim 5er BMW im Juli 2003, das Nachfolgemodell ist der e60. Ein im Januar 2003 zugelassenes Neufahrzeug (530i BMW) wäre demnach kein Modell 2003 sondern ein Modell 2002; korrekt beschrieben sogar Modell 2001 bis 2003.

Berry

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