Auto gekauft als "Unfallfrei" jetzt stellt sich ..

14. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto gekauft als "Unfallfrei" jetzt stellt sich ..

... aber heraus das mindestens 3 Vorschäden behoben wurden.

Hallo,
wir wollten heute unser Auto in Zahlung geben und es hat sich herausgestellt (bei VW) das das Auto mindestens 3 Vorschäden vor dem Kauf hatte. Es war sogar auf der Richtbank was uns verschwiegen wurde. Da es möglich ist Reparaturen die von VW ausgeführt wurden nachzuverfolgen hat sich das herausgestellt.

Im Kaufvertrag steht aber "Unfallfrei". Aus diesem Grund bekommen wir vom VW Händler nicht den vollen Betrag sondern 500 - 1000 Euro weniger. Da ich das nicht akzeptieren kann möchte ich am Monatg einen Anwalt einschalten der die Sache für mich klärt.

Wir haben das Auto 2006 gekauft.

MfG


die_frantzens

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12316.08.2010 00:15:15
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 34x hilfreich)

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#2
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

na die Sache liegt doch auf der Hand. Wir haben ein Unfallfreies Auto gekauft und nun stellt sich heraus das wir arglistig betrogen und hintergangen worden sind. Jeder VW Händler hat zugriff auf das Interne System in dem alle Repataturen und Services aufgelistet sind. Somit hat er ein Unfall Auto als Unfallfrei verkauft.

Oder ist das nicht arglistiger Betrug?

MfG


die_frantzens

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#3
 Von 
guest-12316.08.2010 00:15:15
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 34x hilfreich)

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#4
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

als wir waren heute bei einem VW Händler. Als er uns fragte ob das Auto "Unfallfrei" sei sagten wir nein. Da uns ein paar Wochen nach dem Kauf jemand ein Auto hinten rein geschoben hat. Als der Verkäufer dann die "History" das Auto's angesehen hat sagte er uns das das Auto noch andere Schäden hat darunter auch auf der Richtbank war. Aus unserem Kaufvertrag geht aber hervor das wir ein "Unfallfreies" Auto gekauft haben. Da der Verkäufer der uns das Auto verkauft hat die selben Möglichkeiten hat sehe ich das als arglistigen Betrug an und möchte dagegen vorgehen. Wir wollen das Auto verkaufen und bekommen nun nicht den gesamten Betrag der das Auto wert ist. Am liebsten würde ich hingehen und dem Verkäufer eine reinhauen aber mir würde schon ausreichen das Auto zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzubekommen.

MfG


die_frantzens

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Frantzens,

Du hast im Jahre 2006 ein Auto gekauft und möchtest es nun - im Jahre 2010 - zurückgeben und den damaligen Kaufpreis zurückerhalten?

Oder hab ich den Sachverhalt (Deine Frage) falsch verstanden?

SG

Berry

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""

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#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12316.08.2010 00:15:15
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 34x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erst einmal danke für Eure Antworten. Mir würde es auch schon reichen wen der Verkäufer uns den Verlust (500 Euro) bezahlen muss. Und jetzt kommt mir bitte nicht mit Geschwätz von Käufern und Verkäufer. Ich habe es mit eigenen Augen gesehen was im PC stand und jetzt sagt nicht das es erst seit 2010 das interen VW System gibt. Egal on Käufer oder Verkäufer es wird immer nachgeschaut ob man nicht irgendwie den Preis drücken kann. Somit gehe ich davon aus das der Verkäuer bzw. der Käufer damals davon wusste.

MfG


die_frantzens

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#10
 Von 
guest-12316.08.2010 00:15:15
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Da der Verkäufer der uns das Auto verkauft hat die selben Möglichkeiten hat

Woraus ergibt sich das?

Kauf von Privatmann oder Händler?
Wenn beim Händler gekauft, war es einVW-Händler mit Anschluss an das VW-Info-Sytem oder nur einer von den freien der 'auch' VW verkauft?


Was steht im Vertrag? Wurde unfallfreiheit ausdrücklich zugesichert?
Bitte den Teil mal hier posten.


Selbstverständlich kann man den Wagen verkaufen. Es ist nur nicht empfehlenswert ein Beweisstück mit dem man vor Gericht auftreten will zu verkaufen. Da könnte es Probleme geben ...



-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#12
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

---------------

quote:

Woraus ergibt sich das?

Kauf von Privatmann oder Händler?
Wenn beim Händler gekauft, war es einVW-Händler mit Anschluss an das VW-Info-Sytem oder nur einer von den freien der 'auch' VW verkauft?



Das Auto wurde bei einem VW Händler gekauft!!!

quote:

Was steht im Vertrag? Wurde unfallfreiheit ausdrücklich zugesichert?
Bitte den Teil mal hier posten.



Nachfolgendes ausfüllen bzw. unzutreffendes streichen:

Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer (s. Anlage)

ja

Anlage: Kotflügel v.l, Haube, und diverse Kratzer abgezeigt u. besprochen

Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt

nein

---------------

Es steht aber nicht davon in der Anlage das z.B. die Reserveradmulde komplett getauscht werden musste oder das Auto auf der Richtbank war.

MfG


die_frantzens

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#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Franzens,

ich glaube, Du verrennst Dich jetzt ein wenig angesichts Deines Ärgers über die Kürzung.

Allein die Tatsache, dass der Wagen mal auf der Richtbank war, besagt doch nichts aus. Kann hier vor allem durch eine Vermessung aufgrund des Unfalls (linker Kotflügel) seinerzeit für notwendig erachtet worden sein (vor allem, wenn es eine Versicherung bezahlen musste).

Ob der Austausch eine Reserveradmulde ein anzeigepflichtiger Schaden war, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln. Es gab Autotype, da rosteten die Dinger weg wie Mist.

Letztlich bleibt aber immer noch unbewiesen, ob der Verkäufer seinerzeit überhaupt von den Sachen wusste. So wie ich es lese, vermutest Du es doch nur.

Wenn Dir der Inzahlungnahmepreis beim VW-Händler zu gering ist, warum verkaufst Du das Fahrzeug nicht einfach privat. Selbst bei vollständiger Nennung der Vorgeschichte dürfte sich dies doch unterm Strich (incl, Einrechnung ggf. höherer Nachlässe für den Neuwagen) für Dich materiell positiv auswirken, oder?

Rechtlich gesehen bewegst Du Dich allein schon aufgrund der Beweislage gegenüber Deinem Verkäufer auf dünnem Eis. Solange Du nichts handfesteres (klare Beweise seiner Kenntnis) in der Hand hast, würde ich keinen teuren Rechtsstreit bei einem Streitwert in der Höhe führen.
Aber letztlich musst Du entscheiden, ob Du den einfachen Weg oder den der Klage gegen den Verläufer einschlagen willst.

Zu beiden wünsche ich Dir viel Erfolg.

Berry

-----------------
""

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#14
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

quote:

Allein die Tatsache, dass der Wagen mal auf der Richtbank war, besagt doch nichts aus. Kann hier vor allem durch eine Vermessung aufgrund des Unfalls (linker Kotflügel) seinerzeit für notwendig erachtet worden sein (vor allem, wenn es eine Versicherung bezahlen musste).



Da möchte ich dir nicht widersprechen aber mir wurde von einem DEKRA Sachverständigen erklärt das ein kaputter Kotflügel kein Unfallschaden ist aber sobald etwas am Chassie bearbeitet werden muss ist es ein Unfallschaden. Und wen ein Auto auf die Richtbank muss dann wird am Chassie gearbeitet.

quote:

Ob der Austausch eine Reserveradmulde ein anzeigepflichtiger Schaden war, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln. Es gab Autotype, da rosteten die Dinger weg wie Mist.



Sicherlich hast du da auch Recht aber wen der VW Käufer schon sagt das die Arbeiten auf einen Heckunfall zurückführt denke ich mal das er mehr Ahnung als du und ich hat.

quote:

Letztlich bleibt aber immer noch unbewiesen, ob der Verkäufer seinerzeit überhaupt von den Sachen wusste. So wie ich es lese, vermutest Du es doch nur.



Nehmen wir mal an du bist ein Händler und möchtest ein Auto von privat ankaufen. Du würdest jede Möglichkeit ausnutzen um dem Verkäufer so wenig wie möglich für das Auto zu zahlen um deinen Gewinn hoch zu halten.

quote:

Wenn Dir der Inzahlungnahmepreis beim VW-Händler zu gering ist, warum verkaufst Du das Fahrzeug nicht einfach privat. Selbst bei vollständiger Nennung der Vorgeschichte dürfte sich dies doch unterm Strich (incl, Einrechnung ggf. höherer Nachlässe für den Neuwagen) für Dich materiell positiv auswirken, oder?



Die Frage ist ob jemand gewillt ist 2.000 Euro dafür privat auszugeben. Der Händler würde mir 2.000 Euro geben wen die Vorschäden nicht wären. Leider bietet er mir nur 1.500 Euro und da wir uns einen Gebrauchtwagen holen wollen und diesen dann noch finanzieren wollen sind 500 Euro sehr viel Geld. Des Weiteren will ich versuchen mehr aus der Sache herauszuholen.

Letztendlich geht es hier aber nicht darum was ich will oder was mein Anwalt kann sondern um den Grundsatz das ich damals beschissen wurde den ich hätte das Auto nicht gekauft wen ich das gewusst hätte.

MfG


die_frantzens

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Den letzten Satz,

Frantzens,

glaub ich Dir nicht so richtig, warum sollte man ein ordentlich repariertes Auto nicht kaufen - die Betonung liegt auf ordentlich.

Berücksichtige bitte auch, dass der neue Verkäufer ein Interesse daran hat, den Preis für Deinen Wagen zu drücken, daher kann auch er viel erzählen.

Ob er mehr Ahnung hat als Du und ich. Kann sein, bei den "Kaufmännern" muss es aber nicht sein. Und wenn er mir etwas von einem Chassis erzählt hätte, hät ich ihm vermutlich verbal einen Vogel gezeigt.
Es ist gar nicht so zungewohnlich, dass Autos mit selbst leichten Frontschäden auf die Richtbank kommen. Dies erleichtert den präzisen Einbau der meist selbsttragenden Karosse und bedeutet absolut nicht, dass ein rahmenschaden, welcher gerichtet werden muss, vorlag. Und da spreche ich aus eigener Schraubererfahrung.

Aber Dein Ziel ist mir klar. Juristisch gesehen scheinen mir die Erfolgsaussichten dies im Streit durchzusetzen angesichts des nicht unerheblichen eigenen Kostenrisikos eher bescheiden.
Bitte denke daran, Du must sein Wissen beweisen, es reicht nicht aus zu beweisen, dass er etwas gewusst haben könnte,

ich denke, in der Sache ist alles gesagt. Wie Du dich verhälst liegt nun an Dir.

SG

Berry

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
aber mir wurde von einem DEKRA Sachverständigen erklärt das ein kaputter Kotflügel kein Unfallschaden ist

Stammt die Aussage wirlich von einem DEKRA Sachverständigen? Oder war das der Typ der dort den Hof kehrt?



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#17
 Von 
die_frantzens
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

quote:

Stammt die Aussage wirlich von einem DEKRA Sachverständigen? Oder war das der Typ der dort den Hof kehrt?



Der Typ von der DEKRA war hier bei mir Zuhause und unser Hof ist immer sauber.

MfG


die_frantzens

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Wenn ein Kotflügel bei einem Unfall beschädigt wird ist das für die DEKRA kein Unfallschaden?

Eine solche Aussage ist nicht nur mit gesundem Menschnverstand als Unfug zu bezeichnen, sie widerspricht auch den gängigen Definitionen von 'Unfallschaden' der mir bekannten Gutachter.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#19
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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