Hallo,
ich habe ein Auto gekauft, aus Ebay.
Konnte es vorher natürlich nicht anschauen.
Hier die Kurzfassung:
Das hat der Verkäufer geschrieben:
"Betreff: VW CORRADO 2.0 L 16 V TOP!!!
Fahrzeug befindet sich in einem Top Zustand innen wie aussen.
KEIN ROST
Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Privat-Verkaufs."
Jetzt meine Fragen:
1. Wenn das Auto Rost hat, dann brauch ich es nicht kaufen?
2. Er meint Top Zustand, wenn mir der Motor jetzt nach 100km kaputt geht, muss er dann haften, denn er hat ja geschrieben TOP ZUSTAND?
3. Die montierten Felgen, sind nicht im Fahrzeugbrief eingetragen,
das bedeutet, das Auto hat ja keine Betriebserlaubnis, oder?
Normalerweise hätte er auch darauf hinweisen müssen, oder?
4. Wie ist das überhaupt mit dem TOP Zustand innen und aussen? Was darf ich da erwarten?! TOP ist ja mehr oder weniger Neuwagenähnlich!?
Soll ich noch einen Vertrag anfertigen, oder reicht der Auktionsgewinn in ebay?
MfG Kühnel
Auto gekauft, bitte um Hilfe.
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
>>ich habe ein Auto gekauft, aus Ebay.
Konnte es vorher natürlich nicht anschauen.<<
Sorry, sie haben kein Fahrzeug gekauft
, sondern ein Fahrzeug ersteigert!! Und wer sich schon ungesehen und ohne Probefahrt ein Fahrzeug ersteigert, muss sich selbst auch mal fragen ob er dann hinterher solche Ansprüche stellen kann!!!! Es grenzt schon (aus meiner Sichtweise) an grobe Fahrlässigkeit im Nachhinein einen Sündenbock zu suchen.
Gruss Toppi
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"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!
"
wow, danke! die antwort hat mich jetzt viel weiter gebracht. ihr könnt mich von mir aus für dumm halten, aber bitte beantwortet mir doch die fragen. sowas wie Toppis "antwort" braucht das forum echt nicht.
danke im vorraus.
MfG Kühnel
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>>ich habe ein Auto gekauft, aus Ebay.
Konnte es vorher natürlich nicht anschauen.<<
Warum konnten sie es vorher nicht anschauen? Hat es der Verkäufer verweigert?
Geben sie mal die Auktionsnummer.
Gruß doko
es war zeitlich zu knapp, habe erst kurz vor ende der auktion das auto gesehen und der Verkäufer wohn 550km von mir entfernt.
hier der link:
http://people.freenet.de/philskleinewelt/corrado.htm
Was heisst nun "Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Privat-Verkaufs"
Wird somit Sachmangelhaftung ausgeschlossen?
MfG Kühenl
... also es stand drin, Besichtigung und Probefahrt jederzeit möglich.
Wenn Sie bei Ebay was kaufen!!! haben Sie Anspruch auf eine Ware, die der Beschreibung entspricht.
Sie konnten dann also vor Ort die Ware besichtigen und Probefahren.
Wenn das Ergebnis dann nicht so wie beschrieben gewesen wäre, hätten Sie vom KAUF zurücktreten können.
Das haben Sie aber nicht gemacht, somit haben Sie nun den Salat.
PS. es gilt dann bei Ihrem Fall: Keine Gewährleistung.
Kaufen Sie bei einem Händler, da gibts diesen Ausschluss nicht!!
Gruß Spezi
-- Editiert von Spezi am 02.07.2004 15:23:15
ja, die ware muss so sein wie sie beschrieben wurde. das muss auch so sein, wenn ich mir einen staubsauger kaufen würde, nur dass ich da nicht vorher hinfahr um mir den staubsauger anzuschauen.
wie ist das jetzt, was bedeutet:
"Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Privat-Verkaufs"
Das ist doch kein Ausschluss der Sachmangelhaftung?
MfG Kühnel
....es sind eigentlich immer die gleichen Floskeln.
Privatverkäufer schließen i.d.R. alle Gewährleistungen aus, nur die können dieses tun.
Wie man die Sache bezeichnet ist unterschiedlich.
Nach EU Rechten........****
Privatverkauf ohne Gewähr.....*****
Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.....** u.s.w.
ich denke, dass der VK dies damit gemeint hat.
Daher denke ich, dass wenn es vor Gericht gehen sollte, dieses dem VK so anrechnen wird. Also ohne jegl. Gewähr und Sachmängelhaftung verkauft, von Privat!
Schluss und Ende.
finden Sie sich damit ab. Ein 11 Jahre altes getuntes Fahrzeug kann nun mal nicht viel mehr bieten. Schließlich hätten Sie die Probefahrt und Besichtigung nacher machen können, oder dann erst zurücktreten können.
Gruß Spezi
>>Sorry, sie haben kein Fahrzeug gekauft , sondern ein Fahrzeug ersteigert!! Und wer sich schon ungesehen und ohne Probefahrt ein Fahrzeug ersteigert, muss sich selbst auch mal fragen ob er dann hinterher solche Ansprüche stellen kann!!!!<<
G A N Z meine Meinung
Aufjedenfall gekauft ohne Garantie, wenn es denn auch ein Privatmann ist, was bei dem Alter und Typ des Fahrzeugs zu vermuten ist.
Aber Sie sind schon über 18J. oder
Das Auto sollte und muß aber auch so wie beschrieben sein,
K E I N R O S T heisst kein Rost, iss doch welcher zu finden, bräuchten Sie das Fahrzeug nicht abnehmen.
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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
-- Editiert von krull14 am 02.07.2004 17:47:07
Artikelzustand:
Gebraucht
Erfolgreiches Gebot:
EUR 2.500,00
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2482734444
Vorschlag in Güte, wir kaufen das Fahrzeug für Sie und JETZT????
Gruss Toppi
(Der freundliche KFZ-Händler)
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"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!
"
-- Editiert von Toppi am 02.07.2004 18:01:00
>>Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Privat-Verkaufs<<
Was der VK alles GEMEINT haben könnte, ist Interpretationssache.
Ob die Gerichte im Zweifelsfall für den VK sind, ist auch Interpretationssache.
Der VK hat bestimmte Eigenschaften zugesichert, die müssen, wie krull14 sagt, auch da sein.
Die Sachmängelhaftung würde ich - mit so einer Allgemeinfloskel - als nicht ausgeschlossen betrachten.
Hier noch ein Urteil aus 2000 vom Landgericht,
zum Thema TOP ZUSTAND, iss zwar schon`n bischen her, aber trotz neuer Schuldrechtsreform, halten sich die Gerichte in Zweifelsfragen, an bereits früher gesprochene Urteile.
LG Saarbrücken
2000-12-20
16 O 239/00
Rechtsbereich/Normen: BGB
Einstellung in die Datenbank: 2001-07-01
Bearbeitet von: Lars Breuer
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein
Vertragsklauseln beim Gebrauchtwagenkauf
Bestimmte Vertragsklauseln können beim Kauf von Gebrauchtwagen zu einem Haftungsausschluß führen.
So bedeutet die Klausel "laut Tacho" nicht, dass der Verkäufer für den angezeigten Kilometerstand auch einsteht. Bezieht sich der Verkäufer im Vertrag hinsichtlich der Angabe eines Unfallschadens auf den Vorbesitzer, so kann ein weiterer äußerlich unsichtbarer Unfallschaden nicht zu Lasten des Verkäufers gehen. Die Formulierungen, der Wagen sei "100 Prozent in Schuss" und in einem "Topzustand", haben lediglich anpreisenden Charakter. Es handelt sich dabei aber nicht um die bindende Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft
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"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."
Wer solche Ansprüche stellt, sollte die Finger von eBay-Versteigerungen lassen!! Da könnte man mit Sicherheit 70-80% der VK-Anzeigen bei eBay als nicht ausgeschlossen betrachten.
Bei solchen Bagatellen sollte man generell
die Kirche im Dorf lassen und nicht gleich zum Anwalt laufen, kein wunder das die Gerichte so überlaufen sind.
Gruss Toppi
P.S.
(Mein Angebot zum Ankauf steht immer noch);)
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"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!
"
-- Editiert von Toppi am 02.07.2004 18:29:21
Mönsch krull und toppi, dit wird ja hier richtichjehend HT Nr. Zwo! Habt ihr Flaute im Laden oder anderweitig zu viel Zeit (Kneipe zu, Frau wechjeloofen, Straße am Autohaus jesperrt - oder alles zusammen) ?
Ejal, schön Euch hier zu lesen.
Ach ja, meine Meinung zum Fall ist diejenige, die sich hier von Fachleuten herauskristallisiert. Aber Toppis Angebot zum Ankauf....? Obwohl, wenn derartiger finanzieller Verlust als Lehrgeld steuerlich absetzbar wäre, dann sollte man sich das nicht zweimal überlegen.
Gruß, W.H.
PS: Früher gab es den Autoverwerter, heute gibt es Ebay...
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"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"
also top zustand könnte ich auch bei einem auto reinschreiben, welches quasi schon weggerostet ist?
sinnlos
naja, werd ja morgen sehen was ich mir gekauft hab. wenns ein schlechtes auto ist, dann weiß ich was ich das nächste mal nicht mehr mache
danke erstmal für die hilfe,
werd mich morgen oder übermorgen nochmals melden.
mfg kühnel
Drei Dinge mitnehmen:
1.Zeit
2.Kamera
3.Zeugen
Wenn Nr.3 auch noch was von Fahrzeugen versteht, was über Stammtischwissen hinausgeht, können Sie kaum etwas falsch machen.
Gruß, W.H.
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"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"
hmmm.... der verkäufer hat mich gestern abend nochmals angerufen und gemeint das er den fahrzeugbrief nicht findet. er meinte, wenn er den nicht findet, würde er einen neuen machen lassen, was aber 6 wochen dauern würde. kommt mir ein wenig komisch vor?! ach man, jetzt muss ich noch ewig warte :-(
mfg
--- editiert vom Admin
..@ Canary:
er meint damit, ob zusätzlich bei Abholung ein Kaufvertrag gemacht werden kann oder muss.
Oder ob es reicht, die Angaben die bei Ebay gegeben wurden, als Kaufgrundlage zu akzeptieren.
= Ebay Gebot ( Zuschlag) ist der Kaufvertrag!
Ich empfehle dazu, trotz Ebay Aussagen zusätzlich einen richtigen Kaufvertrag zu machen, in denen evtl. Angaben zugunsten der ( beiden) Parteien wiedergegeben werden.
Gruß Spezi
Sorry liebe Kollegen,
ich weiß dass mein erster Beitrag sehr DIREKT war! Aber er hat zumindest den Nagel auf den Kopf getroffen.
quote:
>>ich habe ein Auto gekauft, aus Ebay.
Konnte es vorher "natürlich" nicht anschauen."<<
Sorry, sie haben kein Fahrzeug gekauft, sondern ein Fahrzeug ersteigert!! Und wer sich schon "ungesehen und ohne Probefahrt" ein Fahrzeug ersteigert, muss sich selbst auch mal fragen ob er dann hinterher solche Ansprüche stellen kann!!!! Es grenzt schon (aus meiner Sichtweise) an grobe Fahrlässigkeit im Nachhinein einen Sündenbock zu suchen.
Gruss Toppi
Hier der <A href='http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2482734444' Target=_Blank>Link</a> <<
Man sollte und darf hier nicht vergessen, dass der Verkäufer ausdrücklich eine Besichtigung oder Probefahrt vor Kauf angeboten hat!!
quote:
Besichtigung oder Probefahrt ist kein Problem!!! Einfach vorher anrufen unter: 0170/385 358 1 (nach 16:30 i. d. Woche, am Wochenende egal!!! )
Bei weiteren Fragen einfach mailen oder anrufen!
Wenn dann Herr Kühenl (nichtwissentlich), dass Fahrzeug kurz vor Auktion-Ende blind mitsteigert und gegebenenfalls auch noch einen anderen (wissentlichen) das Fahrzeug vor der Nase wegschnappt, hat er für mich nach wie vor "grob fahrlässig gehandelt" . Wenn man nicht wissentlich was ersteigert, kann man nicht hinterher von einem 11 Jahre altes getuntes Fahrzeug einen Neuwagen erhoffen, nur weil in der Anzeige TOP Zustand, kein Rost etc. steht. Das sind für mich Anpreisungen die in der heutigen Zeit in jeder Anzeige zu finden sind, daraus aber juristisch eine verbindliche Zusicherung herzuleiten, finde ich überzogen.
quote:
es war zeitlich zu knapp, habe erst kurz vor ende der auktion das auto gesehen und der Verkäufer wohn 550km von mir entfernt.
Warum es eigentlich Leute gibt, die Fehler oder angebliche Fehler bei den Anderen suchen um mit diebischer Freude hier veröffentlichen, kann ich leider nicht verstehen und werde es auch nie verstehen wollen.
-----------------
"
Gruss Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
-- Editiert von Toppi am 05.07.2004 11:33:32
--- editiert vom Admin
@ Canary...
Der Ermann heißt aber : Ehrmann, keiner macht mich mehr an .. ;);)
Und das iss glaub ich ein Jougurt, kein Auto.
Ansonsten liegen Sie teilweise auch falsch.
Gruß Spezi
hmm, canary gefällt mir. das sind aussagen die mich weiterbringen. spezi, mir ist schon klar das du was gegen meine handlungsweise hast, aber ich suche keine fehler bei anderen. ich versuche nur mein recht vollkommen auszuschöpfen, was mein gutes recht ist, oder meinen sie nicht? also, wie oben gesagt, hat der gute verkäufer den fahrzeugbrief nicht mehr, und somit wird ein neuer angefertigt. wer weiß was da alles gemacht werden muss? normalerweise muss dann ja auch alles eingetragen werde, was momentan am auto angebaut ist?! stimmt doch?
mfg
quote:
1.) Ich bleibe dabei: "Kein Rost" ist eine nachprüfbare Tatsachenbehauptung. Ist sie falsch, liegt ein Mangel vor.
Zu Punkt 1)
Wäre die Frage auf was der Verkäufer "Kein Rost" bezogen hat! er schreibt nur:
Lackzustand: 2
KEIN ROST
Es ist eine Auslegungssache, auf was "Kein Rost" bezogen war.
Punkt 2)
Herr Kühenl war aber der "Käufer" und nicht Ver käufer!!
Punkt 3)
Bezieht sich genau wieder auf mein erstes Posting, wer sich schon "ungesehen und ohne Probefahrt" ein 11 Jahre altes Fahrzeug für 2.500,-€ ersteigert, muss sich selbst auch mal fragen ob er dann hinterher auch einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug hat.
Der einzige Punkt wo ich Ihnen recht gebe, dass Erman kein Jogurt ist >><A href='http://www.otto-schmidt.de/ovs_shop/rg/10582_32303434.html' Target=_Blank>Link</a>
Wobei ich Kurt Reiking "Der Autokauf" bevorzugen würde! >><A href='http://www.werner-verlag.de/werner/was400co.nsf/0/e685bd1226e0fb97c1256eba0036b0ab?OpenDocument' Target=_Blank>Link</a>
-----------------
"Gruss Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
-- Editiert von Toppi am 05.07.2004 16:38:22
@ Kühnel:
Wenn der Brief wirklich weg ist, ist das kein Problem.
Alle bereits eingetragenen Teile sind beim STVA gespeichert.
Auch die Namen und Zahl der Vorbesitzer.
Es wird dann auf Antrag ein Ersatzbrief ausgestellt wo alles wieder ausgedruckt wird.
Aber evtl. findet er ihn ja noch wieder??
Klar, will man seine Rechte voll ausschöpfen, aber das muss man auch dem VK zugestehen, oder??
Es ist oft genug gesagt worden, dass eine Besichtigung und Probefahrt VOR Kauf kein Thema ist, also was für Rechte wollen Sie denn noch ? ? ?
Nicht ímmer nur an seine eigenen Vorteile denken.
Kauf und Verkauf ist ein Partnerschaft.
Gruß Spezi
Es ist schon bewundernswert, mit welcher Inbrunst hier über Themen diskutiert wird, die an keinem Stammtisch länger als 10min in Anspruch nehmen würden.
Vielleicht soviel vorweg: wenn nach 10 Monaten das Getriebe den Geist aufgibt, einfach wieder hier posten. Vielleicht gibt es Jemanden, der der Meinung ist, man hätte das Recht auf Wandlung!
Sonst allzeit gute Fahrt. Bis das der TÜV Euch scheidet. ;-)
-- Editiert von DerdummeGläubger am 05.07.2004 18:43:02
@DerdummeGläubger
interessante dreingabe von dir
jetzt nochmal, wg dem neuen fahrzeugbrief?!
wie lange dauert das, bis der den hat? er meinte 6 wochen?!
Wenns kürzer dauert, könntet ihr mir einen link auf irgen eine vertrauenswürdige seite geben, auf der das steht?
@Spezi
versteh das schon, von wegen Kauf und Verkauf ist ein Partnerschaft.
mir gehts halt darum, dass das was in der beschreibung steht für mich und für ihn ja eigentlich verbindlich sein sollte, aber so wie sich das hier ja anhört und wie es ja teils auch ist, kann man sich ja nicht mal auf "top zustand" etc verlassen, dass wusste ich ja alles vorher nicht.
da habt ihr mir schon die augen geöffnet o_o
und man schreibt ja auch nich aus spaß irgendwas erfundens rein
kann ich dann wohl, auch wenn mein auto rostet TOP ZUSTAND schreiben, auch wenn das teil, altersbedingt dem käufer nach 10km unterm arsch zusammenfällt :p
MfG Kühnel
>>kann ich dann wohl, auch wenn mein auto rostet TOP ZUSTAND schreiben, auch wenn das teil, altersbedingt dem käufer nach 10km unterm arsch zusammenfällt <<
Ja! Man kann auch schreiben, dass das Öl mit einem goldenen Ölkännchen nachgefüllt wurde oder dass einer der Vorbesitzer mal einen Promi als Tramper mitgenommen hat, bevor dieser ein Promi war. Fast alles können Sie schreiben, solange Sie keine nachprüfbaren und definierten Eigenschaften zusichern. Als Käufer sollte man sich ebenfalls mit kritischem Blick und kühlem Kopf (zwei Eigenschaften, die beim Autokauf oft nicht vorhanden sind) VOR dem Vertragsabschluss das Obekt der Begierde ob seiner tatsächlichen Begehrlichkeit überprüfen.
Ersteigern ohne zu sehen ist dagegen Pokern mit hohem Reinfallfaktor. Im Autobereich ist Ebay jedenfalls ein großer Auftragsbringer für die hiesige Anwaltschaft.
Gruß, W.H.
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"<a href="http://www.vendere-mobile.de" target="_blank">www.vendere-mobile.de</a>"
@ Kühnel
bitte nicht vergessen, alle Aussagen wie Top Zustand u.s.w. beziehen sich auf dieses bestimmte Teil, also ein 10 - 12 Jahre altes Fahrzeug. Das muss man natürlich in Realition damit sehen und nicht auf einen Jahreswagen beziehen. Für ein getuntes, 11 Jahre altes Auto bedeutet eben Top Zustand nur, dass ein Vergleich mit einem ähnlichen Fahrzeug, dass runtergekommen ist, dieses eben im Top Zustand ist.
PS. der Brief wird in der Regel 6 Wochen dauern, das stimmt so.
Der VK kann aber beim STVA schon angeben, das man den Ersatzbrief gleich zu Ihren Händen hinterlegt.
Gruß Spezi
auch mal was positives für Sie. Sie können Ihr (Neu)Fahrzeug auch jetzt schon erwerben und auch zulassen! Da nicht die Lieferung des KFZ-Briefs 6 Wochen benötigt, sondern der Ersatz-KFZ-Brief bei der Zulassungsstelle für die Zeit hinterlegt bleibt! Da erst ein Aufgebot im Amtlichen Anzeiger des Kraftfahrzeugbundesamtes statt findet, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen.
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"Gruss Toppi
...wer Rechtschriebfehler findet darf sie behalten."
wie gesagt, der typ hat den fahrzeugbrief nimmer. jetzt will der noch bis august warten (weil er da umzieht und hofft den brief zu finden) warte, denn er mein ein neuer brief kostet 600eur. hatte in der zulassungsstelle angerufe, die meinten das kostet 58eur und dauert 6-8 wochen. soll ich mir das auto holen, und selber nen neuen brief beantragen? geht das überhaupt, bin ja da noch net der besitzer des autos? kann ich das gleich mit umtragen lassen, muss ja eh gemacht werden? bitte um hilfe, soll ich ihm ne frißt setzen?
mfg
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