Habe mein uralt Auto (Wert 200 €) das nicht mehr über den TÜV kam (TÜV und ASU nur bis einschl. August) an einen Autotandler verkauft. Der hatte nur einen letzten Kaufvertrag, aber keinen Durchschlag (Kopie) mehr. Jetzt warte ich auf die Abmeldung und den Kaufvertrag und es kommt nicht. Unfälle und Knöllchen gehen solange ja auf meine Versicherung. Ohne Papiere kann ich ja das Fahrzeug nicht abmelden. Soll ich meine Versicherung darüber informieren? Die interessiert es doch nur am Rande. Versicherung ist ja bezahlt. Gibts noch irgendwas außer Abwarten und Nerven behalten und Händler nerven (der nicht erreichbar ist)?
Auto an Händler verkauft
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Du mußt sofort das Fahrzeug bei Deiner Versicherung und bei der Zulassungsstelle schriftlich mit Angabe der Käuferdaten abmelden.
Das nächste Mal etwas vorsichtiger sein!
Der Käufer hätte den Vertrag ja kopieren können, wenn er kein Formular mehr hat.
Gruß
Wenn der aber nun behauptet, das Auto garnicht erworben zu haben ??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
wie wärs mal mit anrufen??
Rufen Sie den Autohändler doch mal an oder Fahren mal da vorbei und fragen den???!!!
Ist doch schneller
Gruß Spezi
Danke das mit dem Anrufen habe ich schon öfters versucht. Habe ihn auch erreicht und er hätte es schon weggeschickt! Das nächste Mal gehe ich bestimmt nicht ohne Kaufvertrag irgendwohin. Leider hatte der Händler keinen Kopierer! Versicherung und Zulassungsstelle werde ich gleich schriftlich informieren!
Um zu kontrollieren ob er es auch abgemeldet hat, können Sie auch bei der zulassungsstelle anrufen und danach fragen. Die sagen Ihnen dann ob und wann er das Auto abgemeldet hat.
Gruß Spezi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten