Auto Verkauf E-Mail Kaufbestätigung rechtens?

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
falco89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Verkauf E-Mail Kaufbestätigung rechtens?

Guten Abend,

es geht um folgendes:

Auto stand bei Mobile zum Verkauf, Händler aus Berlin hat angerufen und wollte das Auto haben (sehr dubios klingend), er hat nur kurz Daten gefragt ein bisschen gehandelt und hat meiner Freundin dann eine E-Mail geschrieben, wo sie nur Name und Adresse eintragen sollte und dann zurückschicken. Die E-Mail war eine Kaufbestätigung, dort stand nur drauf, wie der Händler heißt und kurze Fahrzeugdaten, unten wo sie ihre Adresse und Namen schreiben sollte, stand dann dass sie damit den Verkauf bestätigt, das hat sie dann auch getan.

Mir war die ganze Sache aber nicht geheuer, weil er meinte, er ließe das Auto dann von irgendwem abholen und dafür musste sie dann noch ein Codewort vereinbaren, sehr merkwürdig. Sie hat dann 10min. später angerufen und gesagt, dass das Auto schon weg ist und es deswegen nicht mehr ginge, jetzt droht der Käufer mit einem Anwalt, es kann ihm ja auch in den 10 min. faktisch kein Schaden etc. entstanden sein, ist das rechtens?

Mit freundlichen Grüßen
falco89

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Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
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#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
dass das Auto schon weg ist und es deswegen nicht mehr ginge


Ein Rücktrittsrecht besteht erst mal nicht.

Gab es eine beweisbare Absprache über den Preis? Stand bei mobile ein Festpreis oder nur eine Verhandlungsbasis? Ansonsten dürfte schon daran eine Durchsetzung des Vertrages scheitern.

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Ihre Freundin hat den Verkauf bestätigt. Es besteht also ein Kaufvertrag. Sollten Sie diesen nicht erfüllen, kann der Händler Sie auf entgangenen Gewinn in Anspruch nehmen. Innerhalb von 10 Min könnte er z.B. schon selber einen Käufer gefunden haben und einen entsprechenden KV geschlossen haben.

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#3
 Von 
falco89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber auf einen Sonntag Abend um 19 Uhr? Das erste was der Händler danach fragte oib ichg bereit bin die Speditionskosten zu tragen, es kann mir niemand erzählen, dass es möglich ist, auf einen Sonntag Abend um 19Uhr binnen 7 Minuten, eine Spedition zu beauftragen! Selbst dann könnte man den Auftrag noch ohne Kosten stornieren, innerhalb der ersten vier Stunden, das stimmt vorne und hinten nicht!

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#4
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Gut. Da Sie es besser wissen, lassen Sie es doch einfach darauf ankommen. Vielleicht haben Sie Glück und der Händler mag sich nicht weiter mit der Sache beschäftigen.

Macht er das doch, haben Sie schlechte Karten. Der geschlossene Vertrag ist bindend und berechtigt den Käufer zu Schadensersatzansprüchen. Dabei spielt es keine Rolle wie lange der Vertrag bestanden hat.

Viel Glück.....

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#5
 Von 
Amylee
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich stehe vor dem gleichen Problem, ich hab die Mail beantwortet, reingeschrieben, dass wir das Fahrzeug reservieren. Hab aber im Telefonat mehrmals gesagt, dass ich nicht der Eigentümer des Autos bin und daher erst meinen Mann fragen muss, ob er einverstanden ist. Und das war er nicht.
Ist eine "Reservierung" denn wirklich gleichzusetzen mit einer festen Zusage???
Gibt es für Privatleute nicht auch sowas wie ein Widerrufsrecht?
Mich würde der aktuelle Stand bei Ihnen mal interessieren. Danke!

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#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Ist eine "Reservierung" denn wirklich gleichzusetzen mit einer festen Zusage?


Das kommt auf die Umstände und auf die genaue (!) Formulierung an.

quote:
Hab aber im Telefonat mehrmals gesagt, dass ich nicht der Eigentümer des Autos bin


Das wirst du nur im Streitfall nicht beweisen können.

quote:
Gibt es für Privatleute nicht auch sowas wie ein Widerrufsrecht?


Als *Ver*käufer hat man niemals eines, außer es wurde ausdrücklich vereinbart.



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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Boogus,

Bei einem Kauf eines Verbrauchers bei einem Händler mittels Fernabsatz hat nur der Käufer ein Widerrufsrecht (im Übrigen nach dem BGB und nicht nach dem Fernabsatzgesetzgesetz, welches es schon eine Weile nicht mehr gibt).

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Eine E-Mail ist ein ziemlich untauglicher Beweis für einen Kaufvertrag. War der Anrufen Angestellter, klagt die Firma mit dem Angestellten als Zeugen. Dazu noch Email an deine Adresse und Antworten zurück müssten als Beweis reichen.

Der Händler kann in einer Sekunde den Wagen weiterverkauft haben, daher entstand ihm wohl ein Verlust. Dabei ist es unerheblich das es Sonntag ist.

Wenn man keine Geschäfte machen will, soll man es eben "Ablehnen".

Irgendwelche "Codeworte" und die merkwürdige Kommunikation sehen aber sehr nach irgend einem Betrug aus.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#10
 Von 
Rlmmp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe ein ähnliches Problem.
Dienstags Abend direkt nach dem Einsetzen in Mobile.de bekam ich einen Anruf, wir haben uns schnell auf einen guten Preis geeinigt. Daraufhin kam eine eMail die als Kaufvertrag ohne Unterschrift gültig sein soll, allerdings mit falschem Baujahr. Das habe ich berichtigt und zurückgeschickt ohne mein XY darunter zu schreiben. Also Abholung wurde in der email bis/am 17.4 gegen Bargeld vereinbart.
Freitag habe ich angerufen, um wieviel Uhr der Abholer am Samstag kommen würde. 13 Uhr hieß es und wg. Vereinfachung will er doch schon mal die Fahrgestellnummer haben. Diese habe ich dann Kommentarlos übermittelt.
Freitag Abend ruft er an, es gäbe ein Problem, das Auto hätte kein Schiebedach, so kann er es nicht brauchen, bzw. für viele 100€ weniger würde er es mir trotzdem abgeben. Er behauptet, das Schiebedach stände aber in der Mobile.de Auktion. Allerdings stand Schiebedach nachweislich nicht in meinem Angebotstext, auch nicht im Kaufvertrag.
Ich habe gesagt, ich würde noch 200€ entgegenkommen um Ärger zu vermeiden, aber mehr nicht. Er war nicht einverstanden und hat sich nicht mehr gemeldet.

Da ich das Auto in einer Woche dem Händler in Zahlung geben will, jetzt folgende Fragen.
War das überhaupt ein gültiger Kaufvertrag?
Dieser könnte doch wegen dem Schiebedach-Thema angefochten werden?
Ist der Kaufvertrag von seiner Seite noch gültig, da er das Auto nicht abgeholt hat?



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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Anzeige: Angebot
E-Mail des K mit ich kaufe es für 100: Angebot
E-Mail Bestätigung des VK: Angebot angenommen

Damit ist ein gültiger Kaufvertrag geschlossen

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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#12
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Anzeige: Angebot


Nein, Anzeige = Einladung, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

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#13
 Von 
Mike1
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 23x hilfreich)

wie ging das jetzt aus?

ich hab das selbe und mache mir mehr sorgen um die übergabe, wie das geld, weil ich denke das der preis ok war.

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