Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Tage ein Auto von privat gekauft. nun hat sich festgestellt das bei dem Fahrzeug Zylinderkopfdichtung oder Zylinderkopf defekt ist. Verkäufer hatte mir aber mehrmals vor dem Kauf bestätigt das am Auto nichts zu machen ist und ich keinen Schrott kaufe. Im Kaufvertrag steht das er mir keine Gewährleistung gibt. Und hat keine sonstigen Beschädigungen eingetragen.
Wer haftet nun dafür?
Auto Privatkauf
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Keiner - Es ist schließlich dein Auto!ZitatWer haftet nun dafür? :
Wer haftet nun dafür war vlt die falsche Frage.
Ich bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat da er das Auto voher warm gefahren hat. Kann ich dagegen nicht irgendwas machen selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt
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DEr Meinung kann man sein, aber aus der Meinung selbst entsteht kein Anspruch.ZitatIch bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat :
Weise nach, dass er wusste, dass die Zylinderkopfdichtung defekt ist und es dir verschwiegen hat.ZitatKann ich dagegen nicht irgendwas machen selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt :
Hallo,
Du hast hier gleich zwei Probleme! Zum einen müsstest du beweisen, dass dieser mangel schon vor Übergabe an dich bestand, zum anderen musst du auch beweisen, dass der VK dies auch wusste!Zitat:Ich bin der Meinung das der Verkäufer mir das verschwiegen hat
Die Meinung deiner Werkstatt ist übrigens kein Beweis!
Zitat:selbst meine Werkstatt hat gesagt sowas kann er mir nicht verkaufen
Alleine die Tatsache das er es schon gemacht hat, negiert diese Meinung.
Zitat:und das jetzt nicht von heut auf morgen kommt
Korrekt.
Zitat:Du hast hier gleich zwei Probleme! Zum einen müsstest du beweisen, dass dieser mangel schon vor Übergabe an dich bestand,
Bei einer Zylinderkopfdichtung ist das in der Regel kein besonders großes Problem
Zitat:zum anderen musst du auch beweisen, dass der VK dies auch wusste!
Daran dürfte es unter Umständen scheitern.
Kennt man die Werkstätten in denen das Fahrzeig vorher war?
Markenwerkstätten können oft die Historie des KfZ nachvolziehen.
Der Verkäufer hat in der Fahrzeugbeschreibung geschrieben das Motor und Getriebe keine Probleme hat. Das Auto wurde bei Verkauf voher warm gefahren das ich die Unruhigen motorlauf nicht merke. Am Tag nach dem Kauf merkte ich dann das der Motor unruhig läuft wenn er kalt ist. Würde sowas als Beweis zählen das er davon wusste?
NöZitatWürde sowas als Beweis zählen das er davon wusste? :
Ist durchaus üblich, würde ich auch nicht anders machen.Zitat:Das Auto wurde bei Verkauf voher warm gefahren
Ein kalter Motor läuft im Übrigen immer etwas unruhiger, dass ist ganz normal.
Daher für die Zukunft: Fahrzeuge immer nur kalt besichtigen. Ich weise den VK grundsätzlich darauf hin, dass ich das möchte, haält er sich nicht dran, mache ich wieder kehrt. Autos gibt es wie Sand am Meer. Im übrigen gibt es noch andere Indizien für eine defekte ZKD. Qualm im Auspuff, schleimiges Öl, wenig Kühlwasser...
Um was für ein Modell handelt es sich?
Man kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft. Ist als Lehrgeld denke ich noch i.O. Andernfalls in der Wekstatt kann man grob mit 500-1500€ rechnen.
Ist zwar jetzt kein rechtlicher Rat, aber hilft vielleicht trotzdem weiter.
Wahlweise kann man auch für einen Fuffi den Wagen vorher bei der Dekra checken lassen.ZitatMan kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft. :
ZitatZitat (von Guruhu):Man kann mit etwas technischem Geschick die ZKD selbst wechseln, dann kostet es "nur" ~200€ und einen Kasten Bier für den Kumpel der hilft.Wahlweise kann man auch für einen Fuffi den Wagen vorher bei der Dekra checken lassen. :
Allein, das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gestürzt.
Und diese Checks werden oft nur für PKW <10 Jahre o.Ä. Angeboten. Das Risiko wäre sonst für Dekra/TÜV zu groß
-- Editiert von Guruhu am 29.05.2016 14:51
Richtig. Sein Auto - sein Problem - viel Spaß.ZitatAllein, das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gestürzt. :
Dennoch: Evtl. kann er den Tipp brauchen, wenn er in nächster Zeit wiede rein Auto kaufen möchte.
Hallo,
Zitat:Der Verkäufer hat in der Fahrzeugbeschreibung geschrieben das Motor und Getriebe keine Probleme hat.
Die Fahrzeugbeschreibung kann unter Umständen Vertragsbestandteil werden. Entschieden ist das hier allerdings nur für Händler:
http://autokaufrecht-frankfurt.de/haftung-fuer-angaben-aus-internet-werbung/
Ob man das bei Privaten übertragen kann, müsste man prüfen.
Wenn dort steht ,,Motor keine Probleme" könnte dies eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Dann kommt es auf den Gewährleistungsausschluss nicht mehr an.
Grüße
Schilling / RA
http://www.autokaufrecht-frankfurt.de/
ZitatWenn dort steht ,,Motor keine Probleme" :könnte dies eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Dann kommt es auf den Gewährleistungsausschluss nicht mehr an.
Unter Beachtung des §133 BGB würde ich das interpretieren, dass der VK keine Probleme am Motor beim Betrieb des Fahrzeuges feststellen konnte - was ja nicht heißt, dass der Motor keine Probleme hat. Subjektiv / Objektiv.
ich stimme mit dir nur überein, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen "könnte", wenn diese durch einen Laien durch eine Sichtprüfung erlangbar sein könnte. Z.B.: "Sitzpolsterungen ohne Brandlöcher" bei einem Raucherfahrzeug oder so was. Aber nicht durch so knappe Angaben über ein hochkomplexes Bauteil bzw. Bauteilgruppe.
Klar, kann man so sehen. Je nachdem, auf welcher Seite man Anwalt ist :-)
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