Guten Abend,
Wir, meine Freundin und ich, haben heute ein Auto (EZ 02/2003) von privat gekauft.
Im Mobile-Kaufvertrag ist die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen worden.
Kleine Mängel waren uns bekannt aber ok und wurden im Vertrag notiert.
Nach Unterzeichnung des Vertrages, Übergabe des Geldes und Entgegennahme des Autos mussten wir etwa 15 Minuten warten, da der Verkäufer Brief und Tüv-Bericht (den wir vorher auch nie gesehen hatten) zu Hause vergessen hatte und vom Bruder holen ließ - wurden dann also erst nach dem Kauf übergeben.
Zu Hause, beim Sichten des Tüv-Berichtes fiel dann auf, dass erhebliche Mängel aufgefallen waren, unter anderem Ölverlust Motor/Antriebsstrang, 3. Bremsleuchte defekt, Abdeckung Batterie fehlt, Aufhängung Auspuffanlage nicht in Ordnung.
All diese Mängel hat der Verkäufer uns nicht genannt und wir konnten Sie (bis aufs Bremslicht) auch nicht erkennen, da der Tüv-Bericht uns erst nach Abwicklung übergeben wurde.
Wir würden den Kauf nun gerne rückgängig machen und bei Ablehnung durch den Verkäufer mit arglistiger Täuschung argumentieren, da ihm diese Mängel doch sicherlich vom Tüv genannt worden sind - ihm somit bekannt waren er aber nicht darüber informiert hat.
Der Verkäufer sagte bei einem soeben geführten Gespräch diese Mängel nicht zu kennen, da er den Tüv-bericht nicht gelesen habe, da er ja die Plakette bekommen habe.
Hinzu kommt, dass der Tüv-Termin zwei Monate zurück liegt und die Mängel lt. Bericht umgehend behoben werden sollten, was der Verkäufer nicht getan hat und uns gegenüber erklärte das Auto bis heute täglich genutzt zu haben.
Liegt in diesem Fall eine arglistige Täuschung vor und sollten wir uns an einen Anwalt wenden falls die Rückabwicklung vom Verkäufer versagt wird?
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten,
wir sind echt angefressen von der Situation, auch wenn wir durch unsere eigene Blauäugigkeit in diese geraten sind
Grüße
Stefan
-- Editiert am 14.01.2011 22:54
Auto Privatkauf - Probleme
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Durch das Vorliegen des TÜV-Berichtes kann man m. E. schon vermuten, dass dem Verkäufer diese Mängel bekannt sein mussten, da davon auszugehen sein wird, dass man solch einen Bericht auch durchliest ....
Wie auch immer ...ich an Ihrer Stelle würde den Verkäufer letztmalig auf "gutem Wege" auffordern, die Mängel auf seine Kosten hin zu beseitigen und andernfalls einen Anwalt einschalten (dies dem Verkäufer auch so mitteilen).
Sie können den Kaufvertrag nicht ohne weiteres rückabwickeln, sondern müssen dem Verkäufer in jedem Fall erst das Recht auf Nacherfüllung (vgl. § 439 BGB
) einräumen. Erst nach dem erfolgten zweiten Fehlversuch der Nacherfüllung könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (vgl. § 440 BGB
).
Haben Sie eine Kfz-Rechtsschutz-Versicherung bzw. sind Sie ADAC Mitglied (dann ist eine erste Anwaltsberatung kostenfrei).
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-- Editiert am 14.01.2011 23:14
--- editiert vom Admin
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Erstmal vielen Dank für Eure Meinungen und Ratschläge.
Also die Mängel sind uns trotz deutlicher Nachfrage nicht genannt worden und wenn wir diese gekannt hätten, hätten wir das Auto nicht gekauft. Definitiv!
Der Tüv-Bericht lag uns bis nach dem Kauf nicht vor, nnur eben die Aussage, dass Tüv und AU brandneu seien - wer rechnet denn da mit solchen Mängeln.
Und Die Kleinigkeiten belaufen sich alleine bei dem Simmering mit Lohnkosten für den Einbau auf runde 500,- €. Das ist zumindest für meinen Geldbeutel keine Kleinigkeit mehr.
Gottseidank bin ich im Rechtsschutz - trotzdem hoffe ich auf eine gütliche Einigung mit dem Verkäufer, da ich meine Erfolgschancen via Anwalt nicht einschätzen kann und ich eine Selbstbeteiligung im Vertrag habe (auch wenn diese nur gering ist).
-- Editiert am 14.01.2011 23:36
Ob die Mängel 'lächerlich' sind oder nicht, spielt keine Rolle. Es liegen hier schlicht Mängel vor, die der Verkäufer hätte mitteilen müssen, da ihm der TÜV Bericht vorlag.
Jedoch: Ein Mangel bei einem gebrauchten Kfz liegt immer dann vor, wenn es die „vertragsgemäße Beschaffenheit" nicht aufweist. Das bedeutet, das Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen nicht über das hinausgehen dürfen, was bei einem Kfz des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.
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--- editiert vom Admin
Lieber Budlight !
Sie können ja Recht haben, da weder ich noch Sie diesen Fall; sollte er jemals vor Gericht kommen, entscheiden.
Nur ...wenn ich einen TÜV Bericht bekomme, dann gehe ich davon aus, dass dieser gelesen wird, oder ?!
Und da stehen wohl nun mal Mängel drin, auf die der TÜV Prüfer hingewiesen hat. Ob die für die Erteilung der Plakette relevant sind oder nicht ....ich würde schon davon ausgehen, dass man als Kfz Halter diesen Bericht zumindest überfliegt.
Ausschluss der Sachmängelhaftung greift im übrigen NICHT für arglistig verschwiegene Mängel und das ist der m. E. entscheidende Punkt in dieser Sache.
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--- editiert vom Admin
Ich frage mich gerade, wie man als Halter eines KFZ in einer Polizeikontrolle argumentiert wenn der Tüv-Bericht vorgelegt wird und die Herren in blau feststellen, dass man die gefundenen Mängel nicht wie aufgetragen umgehend (binnen einem Monat) beseitigt hat.
Das Argument: "Habe ich nicht gelesen" wird da wohl auf unfruchtbaren Boden fallen, oder?
Ich vermute eher, dass man als Fahrzeughalter die Verantwortung für das Fahrzeug, also auch für aufgetretene Mängel hat und zudem bei Tüv-Abnahme auf gefundene Mängel hingewiesen wird (meine Erfahrung) und diese nicht nur in dem Bericht notiert werden.
--- editiert vom Admin
quote:
zu Hause vergessen hatte
.. wer es glaubt ...
quote:
da der Tüv-Bericht uns erst nach Abwicklung übergeben wurde.
Könnt ihr das beweisen?
quote:
Der Verkäufer sagte bei einem soeben geführten Gespräch diese Mängel nicht zu kennen, da er den Tüv-bericht nicht gelesen habe,
Das könnte man vor Gericht sogar galubhaft machen und damit durchkommen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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