Guten Tag, wir haben über Ebay Kleinanzeigen ein Auto erworben, welches nach dem Verkäufer Fahrbereit ist und keine erheblichen Mängel aufweist(außer die die beschreiben wurden). Nun stellte sich heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweißt und bspw. der Tacho funktioniert nicht, Türen klemmen. Allein dadurch das der tacho nicht funktioniert, ist das Auto schon nicht fahrtauglich. Meine Frage dazu wäre es, ob und wie wir dagegen vorgehen können oder ob wir nun "die Katze im Sack" gekauft haben?
Beste Grüße
Auto Kauf bei eBay Kleinanzeigen
8. November 2016
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Frage vom 8. November 2016 | 17:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf bei eBay Kleinanzeigen
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 8. November 2016 | 17:47
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitatwelches nach dem Verkäufer Fahrbereit ist :
Fahrbereit ist nicht gleich Verkehrssicher, denn der Motor muss anspringen, und es muss sich von A nach B bewegen lassen.
ZitatAllein dadurch das der tacho nicht funktioniert, ist das Auto schon nicht fahrtauglich. :
Wurde das nicht bei einer Probefahrt gesehen?
Oder war es eben ein Bastlerfahrzeug ohne TÜV?
Den Tacho braucht man nur für die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr, und dazu muss das Fahrzeug nicht Fahrbereit sein, sondern Verkehrssicher mit gültiger Prüfplakette.
#2
Antwort vom 8. November 2016 | 19:18
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Ein paar Details wären wünschenswert. Ist der Verkäufer privat? Gewährleistung ausgeschlossen? Was für ein Auto? Was steht wörtlich im Kaufvertrag? Wie lange ist der Kauf her?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. November 2016 | 19:13
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 71x hilfreich)
Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn es um Garantie, Gewährleistung und Sachmängel geht?
Ansonsten, keine ausgiebige Probefahrt gemacht? Dann hätte man diese Mangel auch selbst sehen und merken sollen.
Wenn man dann dieses Fahrzeug trotzdem Kauft, dein Auto und dein Problem.
#4
Antwort vom 10. November 2016 | 08:32
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatAnsonsten, keine ausgiebige Probefahrt gemacht? :
Zitatbspw. der Tacho funktioniert nicht, Türen klemmen. :
So wie es sich liest, wurde weder eine Probefahrt gemacht, noch sich das Fahrzeug vorher angesehen.
Zitatoder ob wir nun "die Katze im Sack" gekauft haben? :
Hört sich stark danach an.
Was mich stutzig macht sich die klemmenden Türen.
Unfallwagen?
-- Editiert von spatenklopper am 10.11.2016 08:34
#5
Antwort vom 10. November 2016 | 09:12
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
Doch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf. Dieses Urteil finde ich aber gerade nicht.ZitatFahrbereit ist nicht gleich Verkehrssicher, denn der Motor muss anspringen, und es muss sich von A nach B bewegen lassen. :
Auch bei einem privaten VK kann dies der Fall sein, siehe z.B.: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verbraucherrecht/kauf-tausch/fahrbereit
Das OLG Hamm war da auch ziemlich eindeutig (Aktenzeichen 28 U 42/09 )
Zitat:
.....die Bezeichnung „fahrbereit" bedeutet, „dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.
-- Editiert von micbu am 10.11.2016 09:23
#6
Antwort vom 10. November 2016 | 11:06
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
ZitatWas mich stutzig macht sich die klemmenden Türen. :
Unfallwagen?
Wahrscheinlich nur ausgeschlagene Schaniere.
Zitatdass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist :
Zumindest bei den genannten Mängeln kann man noch nicht von verkehrsgefährdent reden.
gruß charly
#7
Antwort vom 10. November 2016 | 11:18
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Trifft das hier zu?ZitatDoch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass :wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf.
#8
Antwort vom 10. November 2016 | 11:52
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
.
Zitat:Trifft das hier zu?ZitatDoch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass :wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf.
ZitatDas OLG Hamm war da auch ziemlich eindeutig (Aktenzeichen :28 U 42/09 )
Zitat:
.....die Bezeichnung „fahrbereit" bedeutet, „dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.
Siehe OLG Hamm; da gilt dies auch bei Privat an Privat.
gruß charly
#9
Antwort vom 10. November 2016 | 16:49
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 29x hilfreich)
Die Mängel sind bei der Probefahrt nicht aufgefallen???
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