Auto Kauf bei eBay Kleinanzeigen

8. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lunacy717
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Kauf bei eBay Kleinanzeigen

Guten Tag, wir haben über Ebay Kleinanzeigen ein Auto erworben, welches nach dem Verkäufer Fahrbereit ist und keine erheblichen Mängel aufweist(außer die die beschreiben wurden). Nun stellte sich heraus, dass das Auto erhebliche Mängel aufweißt und bspw. der Tacho funktioniert nicht, Türen klemmen. Allein dadurch das der tacho nicht funktioniert, ist das Auto schon nicht fahrtauglich. Meine Frage dazu wäre es, ob und wie wir dagegen vorgehen können oder ob wir nun "die Katze im Sack" gekauft haben?

Beste Grüße

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Lunacy717):
welches nach dem Verkäufer Fahrbereit ist

Fahrbereit ist nicht gleich Verkehrssicher, denn der Motor muss anspringen, und es muss sich von A nach B bewegen lassen.
Zitat (von Lunacy717):
Allein dadurch das der tacho nicht funktioniert, ist das Auto schon nicht fahrtauglich.

Wurde das nicht bei einer Probefahrt gesehen?
Oder war es eben ein Bastlerfahrzeug ohne TÜV?
Den Tacho braucht man nur für die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr, und dazu muss das Fahrzeug nicht Fahrbereit sein, sondern Verkehrssicher mit gültiger Prüfplakette.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ein paar Details wären wünschenswert. Ist der Verkäufer privat? Gewährleistung ausgeschlossen? Was für ein Auto? Was steht wörtlich im Kaufvertrag? Wie lange ist der Kauf her?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Was steht denn im Kaufvertrag? Wenn es um Garantie, Gewährleistung und Sachmängel geht?

Ansonsten, keine ausgiebige Probefahrt gemacht? Dann hätte man diese Mangel auch selbst sehen und merken sollen.

Wenn man dann dieses Fahrzeug trotzdem Kauft, dein Auto und dein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Ansonsten, keine ausgiebige Probefahrt gemacht?

Zitat (von Lunacy717):
bspw. der Tacho funktioniert nicht, Türen klemmen.

So wie es sich liest, wurde weder eine Probefahrt gemacht, noch sich das Fahrzeug vorher angesehen.

Zitat (von Lunacy717):
oder ob wir nun "die Katze im Sack" gekauft haben?


Hört sich stark danach an.

Was mich stutzig macht sich die klemmenden Türen.
Unfallwagen?



-- Editiert von spatenklopper am 10.11.2016 08:34

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Fahrbereit ist nicht gleich Verkehrssicher, denn der Motor muss anspringen, und es muss sich von A nach B bewegen lassen.
Doch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf. Dieses Urteil finde ich aber gerade nicht.

Auch bei einem privaten VK kann dies der Fall sein, siehe z.B.: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verbraucherrecht/kauf-tausch/fahrbereit

Das OLG Hamm war da auch ziemlich eindeutig (Aktenzeichen 28 U 42/09 )
Zitat:
.....die Bezeichnung „fahrbereit" bedeutet, „dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.



-- Editiert von micbu am 10.11.2016 09:23

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von spatenklopper):
Was mich stutzig macht sich die klemmenden Türen.
Unfallwagen?



Wahrscheinlich nur ausgeschlagene Schaniere. :)


Zitat (von micbu):
dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist



Zumindest bei den genannten Mängeln kann man noch nicht von verkehrsgefährdent reden.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Doch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf.
Trifft das hier zu?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von micbu):
Doch, es gab schon ein Gerichtsurteil, dass wenn ein Händler einen Wagen als "fahrbereit" anbietet, der private K die Eigenschaft "verkehrssicher" erwarten darf.
Trifft das hier zu?



Zitat (von micbu):
Das OLG Hamm war da auch ziemlich eindeutig (Aktenzeichen 28 U 42/09 )
Zitat:
.....die Bezeichnung „fahrbereit" bedeutet, „dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.



Siehe OLG Hamm; da gilt dies auch bei Privat an Privat.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Mängel sind bei der Probefahrt nicht aufgefallen???

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.273 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen