Auto-Inspektion vergessen, Garantieverlust???

29. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Medoslo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Auto-Inspektion vergessen, Garantieverlust???

Hallo,

mir droht man mit Garantie Verlust und sollte die Reparatur selbst übernehmen, wenn der Antrag abgelehnt würde.

Mein Auto ist 1 Jahr und 10 Monate alt!

Es geht wegen der ersten Inspektion die ich mit 19000 Km gemacht habe anstatt 15000Km.
Da man mich darauf hingewiesen hat, die nächste Inspektion mit 30000 Km zu machen wegen der Garantie hab ich dies auch gemacht mit 30700Km.
Nun hab ich Probleme mit dem Auto, Schloss von Kofferraum ist Kaputt und der Motor von Elektroscheibe am Fahrer Seite ist defekt. Und dies wenn es dumm läuft muss ich selber übernehmen.
Die Werkstatt beruft sich weil ich die erste Inspektion erst mit 19000Km gemacht habe und keine Garantie mehr haben könnte.

Was tun?


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Gehört zu einer Inspektion auch das kontrollieren der Fensterheber oder des Kofferraumschlosses ?

Bei mir wurde immer nur im Motorraum kontrolliert (jaaa, ich stand daneben)
Evtl kann das Ärger geben, wegen dem überzogenen km Stand.
Aber weil die beiden Teile (für mich) nicht zu den zu prüfenden Teilen gehören, würd ich sagen- garantie.
Schau doch mal in dein Inspektionsheft, was die alles geguckt haben.
Zudem sind verschleissteile von der garantie ausgenommen.

Hast du n Mechatroniker im Brekanntenkreis ? oder Einen der einen kennt ???
Frag den mal.
Werkstätten versuchen meistens mich zu veräppeln. Manchmal muss man da ein wenig nachhelfen .
Toi toi toi

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die Bedingungen der "Garantie" legt der Garantiegeber fest. Wenn der festlegt das du nen Kopfstand machen musst damit es Garantie gibt dann ist das so.

"Gewährleistung" ist gesetzlich vorgeschrieben und da musst du nur beweisen das der Mangel bei der Übergabe vorlag.

Ob bei der Inspektion nach den Teilen gesehen wird spielt keine Rolle.

Man muss dem Händler genau sagen das man Gewährleistung will oder Garantie.... das ist ein Unterschied

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#3
 Von 
Medoslo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber es gelten 2 Jahre Garantie, spielt das dann bei einem Auto keine rolle mehr?

Wenn man die Inspektion 4000km Überschritten hat wo es noch keine Probleme gab???

Und wenn es dann Probleme gibt und man meldet sich bei 30000km wieder, holt man denn Teufel dann aus dem Sack!?!

Gruß
Medo

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung


lies selber und lerne.

Die "Garantiebedingungen" erfährst du beim Garantiegeber.

Was ist so schwer.

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#5
 Von 
Medoslo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke,

sorry,
das ärgert mich grad :-(

Warum noch ein neues Auto Kaufen wenn es äh mehr ärger gibt mit Garantie etc.



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#6
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich meine, dass es da ein Urteil gibt, dass die Gewährleistung auch zu gewähren ist, wenn die Inspektion nicht pünktlich gemacht wird. Leider finde ich es nicht. Vielleicht kennt jemand das Urteil.

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wie oft denn noch :

DIE GEWÄHRLEISTUNG ist an KEINE Bedingungen geknüpft, da kannst du ohne irgendeine Inspektion kommen. Nur ist die an andere Bedingungen geknüpft.

Lies doch die beiden Links mal durch.

Stur immer weiter Fragen zu stellen ist sinnlos wenn man die Antworten erst gar nicht lesen will.

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Die Werkstatt beruft sich weil ich die erste Inspektion erst mit 19000Km gemacht habe und keine Garantie mehr haben könnte.


quote:
Notfalls würde ich mich direkt an den Hersteller wenden


Genau das macht die Werkstatt ja bereits


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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das ärgert mich grad :-( <hr size=1 noshade>



Keine Sorge:

Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam

VIII ZR 251/06

Bloß die Beweislast könnte man dir in den Garantiebedingungen aufladen. D.h. du müsstest nachweisen, daß die verzögerte Inspektion nicht ursächlich für den Schaden war.

Das sollte beim Alter des Autos und der Art der Schäden kein Problem sein. Also auch wenn der Herst. ablehnt nicht nachgeben.

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#13
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ob sich das Urteil auf eine freiwillige Garantie des Herstellers für einen Neuwagen übertragen läßt, kann man so dem Urteil nicht entnehmen. <hr size=1 noshade>


Selbstverständlich gilt das - erst recht - bei der Neuwagengarantie. Das folgt schon aus dem Wortlaut des § 443 BGB , falls dich das nicht überzeugt, kannst du es ergänzend noch deutlicher wörtlich in der Begründung des Gesetzgebers nachlesen.

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der BGH hat in VIII ZR 293/10 die Garantiefälle Neuwagengarantie (Garantie ist freiwillig und unentgeldlich) und Gebrauchtwagengarantie (Garantie wird gesondert gezahlt)unterschieden.
Demnach ist die Inspektionsklausel im ersten Fall erlaubt, im zweiten Fall nicht. <hr size=1 noshade>


Das Urteil passt auch nicht (Anschlussgarantie) das passt VIII ZR 187/06 :

Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten formularmäßig eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs (hier: Durchrostungsgarantie), liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB ) nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht.
...
Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06 , z. V. b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war. Dies rechtfertigt sich durch das legitime Interesse der Beklagten als Fahrzeugherstellerin, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.


Es stimmt also, was du geschrieben hast, der BGH gibt dir recht. Und zwar auch, wenn ein Inspektionstermin verpasst wurde, wenn das die Garantie laut Bedingungen ausschliesst, kann man nichts dagegen machen.

Damit geht das zwar nicht zusammen:

http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0443.html

Aber der BGH hat natürlich immer Recht.



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