Auto Finanziert- Nach Unfall Totalschaden

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460438-51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto Finanziert- Nach Unfall Totalschaden

Guten Tag

Mir ist gestern jemand in mein Auto gefahren. Wird auf einen Totalschaden hinauslaufen.
Nun Meine Frage: der Wagen wird noch ca. 8000 Wert sein vor dem Unfall. Allerdings muss ich noch wegen Zinsen etc. insgesamt 10000 Euro abzahlen. Muss ich die Differenz wenn das Geld von der gegnerischen Versicherung überwiesen wurde selbst bezahlen? Das wäre ja ein Totales Verlustgeschäft für mich. Oder muss die Gegnerische Versicherung die Kosten tragen?

Vielen Dank im Vorraus

-- Editier von fb460438-51 am 24.05.2017 11:47

Problem nach Autokauf?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Dein Kredit ist einzig und alleine dein Problem. Allerdings ändert sich für dich ja auch nichts. Du hattest vorher einen Wagen der 8000€ wert war und bekommst nun 8000€. Wo ist also das Problem? Kauf doch von dem Geld einen gleichwertigen Wagen und alles ist wieder so wie vorher. Dafür sind Versicherungen da, dich so zu stellen wie vor einem Ereignis.

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb460438-51):
Muss ich die Differenz wenn das Geld von der gegnerischen Versicherung überwiesen wurde selbst bezahlen?


Da die gegnerische Versicherung nichts mit dem Kredit und Konditionen zu tun hat, klar. Für solche Probleme gibt es für eine gewisse Zeit bei der eigenen Versicherung Möglichkeiten (Neuwagenentschädigung usw.).

Erstmal Gutachten (eigenes!) machen lassen und schauen.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fb460438-51):
Mir ist gestern jemand in mein Auto gefahren.


Zitat (von fb460438-51):
Allerdings muss ich noch wegen Zinsen etc. insgesamt 10000 Euro abzahlen.


Bist du überhaupt Eigentümer des Fahrzeuges?


gruß charly

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Gruß Charly

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#4
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wenn du den Kredit , mit der ausgezahlten Summe sofort bedienst , wirst du nur eine Vorfälligkeitsentschädigung , an die Bank zahlen , da hast du aber weniger Kosten , wie wenn du den Krdeit , auf die komplette Laufzeit bedienst .

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von kay1212):
Wenn du den Kredit , mit der ausgezahlten Summe sofort bedienst , wirst du nur eine Vorfälligkeitsentschädigung , an die Bank zahlen , da hast du aber weniger Kosten , wie wenn du den Krdeit , auf die komplette Laufzeit bedienst .


Wenn er nicht der Eigentümer ist und keine Aktivlegitimation vorliegt, könnte es noch ganz andere Probleme geben.
Sich die Kohle ohne Anspruchsberechtigung einzuverleiben könnte ins Auge gehen.


gruß charly

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Gruß Charly

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#6
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Die finanzierende Bank hat den KFZ- Brief , aber in diesem ist bestimmt nicht die Bank als Eigentümer eingetragen.
Der Brief dient der Bank als Sicherheit, dass er das Fahrzeug nicht so einfach veräussern kann.

Ich nehme mal stark an, wenn man "mein Fahrzeug" schreibt, auch der Eigentümer ist.

Allerdings hat der TE einen schlechten Vertrag gemacht, du solltest schon so finanzieren, dass der Zeitwert immer den restlichen , noch offenen Betrag, übertrifft.

Jetzt bist du der Gelackmeierte....

evtl findest du eine offene Werkstatt, die dir das Auto preiswerter wieder fit macht.

Toitoitoi

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man muss darin nicht als Eigentümer eingetragen werden. Wie ich das sehe, ist es aber sehr wohl üblich, dass sich die Bank das Eigentum übertragen lässt - das erst verbietet es dem Kreditnehmer ja effektiv, das Fahrzeug weiterzuveräußern. Dass der Brief in Verwahrung genommen wird, verhindert nur, dass das Fahrzeug gutgläubig von einem Dritten erworben werden kann.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von muecke1401):
Allerdings hat der TE einen schlechten Vertrag gemacht, du solltest schon so finanzieren, dass der Zeitwert immer den restlichen , noch offenen Betrag, übertrifft.
Das ist ein Wunschdenken, aber viele fahren Fahrzeuge die sie sich eigentlich gar nicht leisten können.



-- Editiert von -Laie- am 31.05.2017 16:22

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von muecke1401):
Die finanzierende Bank hat den KFZ- Brief , aber in diesem ist bestimmt nicht die Bank als Eigentümer eingetragen.

Stimmt.
Denn darin kann man schlicht und ergreifend gar keinen Eigentümer eintragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Hmm, das nennt man dann wohl "überfinanziert".

Aber wenn du mit den ca. 8000 Euro den offenen Kredit tilgen kannst sparst du dir auch die Zinsen, also wird die Ablösesumme auch weniger. Desweiteren hat ja selbst ein Schrottauto noch einen Restwert. Das heißt du kannst für den Blechhaufen noch etwas Geld bekommen. Dazu kommen Nutzungsausfallgeld die dir von der Gegnerischen Versicherung gezahlt wird wenn du auf einen Mietwagen verzichtest.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5891x hilfreich)

Zitat (von Tim_S):
Hmm, das nennt man dann wohl "überfinanziert".
Nö, das ist einfach der rasende Wertverfall eines Autos nach dem Kauf. Je neuer desto schlimmer.

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Tim_S):
Desweiteren hat ja selbst ein Schrottauto noch einen Restwert. Das heißt du kannst für den Blechhaufen noch etwas Geld bekommen



Und diesen Restwert zieht die Versicherung natürlich ab.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Zum Teil, bei mir war Restwert 500,- Euro und verkauft für 900,-. Also Gewinn gemacht.

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