Ausschluß Sachmangelhaftung

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Innocent1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ausschluß Sachmangelhaftung

Hallo zusammen.

Vor einer Weile habe ich ein Auto gesucht.
Fand dann einen meinen Wünschen entsprechenden Wagen. Verkäufer ein Autohaus.
Fuhr dort hin, schaute mir den Wagen an. Fuhr probe. Er ölte etwas, was ich aber beheben konnte. Sonst fiel mir nix auf, außer ein paar Dellen und Kratzer. Egal.
Ich zahlte 500 Euro an und konnte die Papiere zur Zulassung mitnehmen. Zwei Wochen später fuhr ich wieder hin um den Kauf zu vervollständigen.
Kaufvertrag.
Auf einmal wollte der Verkäufer einen Bekannten von mir, der Selbstständig ist als Käufer eintragen. Kumpel angegeben, nicht selbstständig. Der Verkäufer schrieb dann "unter Ausschluß Garantie und Sachmangelhaftung " oder so ähnlich.
Mußte dann im Auftrag unterschreiben. Zahlte den Restbetrag und nahm das Auto mit. Zuhause angekommen Merkte ich tage später, das das Auto im kalten Zustand nicht richtig läuft.
Habe ich irgendeine Chance da was zu unternehmen?
Diverse Teile wurden schon getauscht in der Hoffnung es bleiben kleine Beträge.
Jetzt summiert es sich langsam, da der Fehler nicht klar ersichtlich ist.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mußte dann im Auftrag unterschreiben.


Du mußtest gar nichts, oder wurde dir mit Gewalt gedroht?

Zitat:
Habe ich irgendeine Chance da was zu unternehmen?


Naja, der Vertragstext ist ein Anscheinsbeweis für den Vertragsinhalt (daß dein Bekannter der Käufer ist). Wie kannst du das gerichtsfest erschüttern?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Innocent1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, mir wurde keine Gewalt angedroht.

Was meinst genau mit gerichtsfest erschüttern?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Innocent1978 ):
Der Verkäufer schrieb dann "unter Ausschluß Garantie und Sachmangelhaftung " oder so ähnlich.

Kann man ruhig unterschreiben, ist gegenüber einem Verbraucher nicht wirksam.

Selbst gegenüber einem Unternehmer wäre das in der Form nicht wirksam... wobei man hier das "so ähnlich" noch anschauen müsste.

-- Editiert von JogyB am 27.05.2015 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Innocent1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Schaue mir den Kaufvertrag heute nochmal an um die Formulierung wiederzugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Was meinst genau mit gerichtsfest erschüttern?


Wie kannst du zur Zufriedenheit eines Gerichtes beweisen, daß du (als Privatmann) das Kfz gekauft haben willst, obwohl der Vertrag deinen Bekannten (gewerblich) als Käufer ausweist und daß du nur im Auftrag gehandelt hast?
Einfach sagen "war aber so nicht" wird da nicht genügen. Das Gericht würde sich fragen, wieso man so etwas ohne Not macht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Innocent1978
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Text lautet: " keine Gewährleistung und keine Sachmangelhaftung, da Gewerbetreibender."

1x Hilfreiche Antwort

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