Ausschluss Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
stem05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Ausschluss Sachmängelhaftung Gebrauchtwagenkauf

Hallo,

ich habe gestern als Privatperson bei einem Händler ein Gebrauchtfahrzeug gekauft. Natürlich wollte mir dieser eine Gebrauchtwagengarantie für 1 Jahr verkaufen (+320 €).

Egal, ob ich diese nehme oder nicht, soll ich ihm einen Zustandbericht des Fahrzeuges unterschreiben, indem alle Postitionen des Fahrzeuges (angefangen von Motor bis zum letzten Schalter) als OK angekreuzt sind. Wenn ich das bestätige, wäre er damit aus der Sachmängelhaftung raus.

Stimmt das?
Bislang habe ich das nicht unterschrieben, soll es aber bei Übergabe machen. Der Kaufvertrag wurde unterschrieben. Er hat mich auch vorher darauf aufmerksam gemacht, dass ich dieses Prüfblatt unterschreiben müsste.

Danke
stem05
Geseke

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Er kann sich auch auf den Kopf stellen und Luft in den Himmel ablassen. Gewährleistung gibts immer noch.

Nur warum kauft man bei so einen ein Auto. Der wird sich quer stellen egal was man will.

Ist der Kaufvertrag unterschrieben und Geld bezahlt muss man allenfalls den Empfang quittieren. Das Fahrzeug ist wie es ist.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stem05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur warum kauft man bei so einen ein Auto. Der wird sich quer stellen egal was man will.

Es handelt sich um einen VW-Vertragshändler im Sauerland.
Dazu muss ich sagen, dass ich ein sehr ähnliches (wenn nicht gleiches) Formular bei einem VW-Händler in Hamburg vor 2 Jahren unterschreiben musste.
Es ist also keine "Muckelbude" ...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Unter den viele VW Vertragshändler kann es genau so viele I..en geben wir im Durchschnitt der Bevölkerung vorhanden sind.
Da hast du gleich zwei gefunden.

Am besten statt der Gebrauchtwagengarantie lieber ne Rechtschutz abschliessen

Uwe



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
stem05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

eine Rechtschutz habe ich ;-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:
Wenn ich das bestätige, wäre er damit aus der Sachmängelhaftung raus.

Absoluter Unfug.
Es mancht dir das durchsetzen nur noch etwas schwerer ...



quote:
Natürlich wollte mir dieser eine Gebrauchtwagengarantie für 1 Jahr verkaufen (+320 €).

Das macht auch durchaus Sinn, denn meistens verzichten diese Versicherungen auf den Nachweis, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
Bedingungen gut durchlesen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

da Du kein Fachmann bist, kannst Du nur den OPTISCHEN Zustand als OK abhaken....beim Motor kann der optische Zustand täuschen....

kannst du das mal hier einstellen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.906 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen