Die gesetzliche Gewährleistung bei gebrauchten PKW bezieht sich nicht auf Verschleiß, aber wie sieht es in folgendem Fall aus?
Es kann nachgewiesen werden, dass der Auspuff bereits bei Übergabe des Wagens defekt war und das die falsche Auspuffanlage montiert ist.Es hat meiner Meinung nichts mit Verschleiß meienrseits zu tun, wenn der Auspuff bereits wenige Tage nach der Autoübergabe durchbricht und wenn eine Fachwerkstatt feststellt, das die vorhandene Auspuffanlage nicht für dieses Fahrzeugmodell geeignet ist.
Auspuff-Wirklich Verschleißteil?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Hier spielt die Verhältnismässigkeit eine große Rolle. Die Grundidee, die hinter der veränderten Sachmängelhaftung steht ist die, dass gewerbliche Verkäufer nicht um eine gründliche Kontrolle des Zustands einer gebrauchten Ware herumkommen. Beim Auto trifft das besonders zu! In Ihrem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Wagen nicht oder nur äußerst lax besichtigt wurde, da ein verschlissener Auspuff in der Regel schon frühzeitig zu erkennen ist. Einzige Ausnahme bilden die Anschlussstellen zwischen den Einzelteilen, da diese meist unter Schellen verborgen und somit nicht sofort sichtbar sind. Aber auch da würde ein erfahrener Kfz-Händler etwas genauer nachsehen, um fortgeschrittene Durchrostung rechtzeitig festzustellen.
Wenn ein nicht passendes Teil montiert wurde, ist das nicht immer zu sehen. Hierauf würde ich mich nicht berufen, sondern tatsächlich auf den reinen Defekt.
Vele Grüße, W.H.
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