Aufklären des Käufers bei Unfallschaden

21. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)
Aufklären des Käufers bei Unfallschaden

also ich hab meinen wagen damals sehr günstig bekommen weil er einen recht ordentlichen heck- und leichten frontschaden hatte. laut gutachten 14.000€ also totalschaden. ich hab den wagen dann mit nem kumpel in der werkstatt seines vaters wieder repariert. nun will ich mir was anderes holen und ihn verkaufen. muß ich den käufer nun unaufgefordert darüber aufklären, wie kaputt der wagen mal war oder reicht es wenn ich sage, daß er mal nen unfall hatte. er ist fachgerecht repariert worden aber wenn der käufer hört, daß er mal nen meter kürzer war, wird er sicher abstand nehmen oder zumindest den preis drücken wollen. wenn er nachfragt werde ich natürlich sagen was er mal hatte aber muß ich das auch unaufgefordert?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chevignon
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 67x hilfreich)

würde sagen das darfst diu nicht verschweigen..wobei ich mir auch nicht vorstellen kann, daß der potentielle Käufer sich nicht nach Unfällen erkundigt. Also sei ehrlich spart am ende Ärger für alle Parteien!

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#2
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>aber wenn der käufer hört, daß er mal nen meter kürzer war, wird er sicher abstand nehmen oder zumindest den preis drücken wollen.<<<

Einfach diesen Sachverhalt von vornherein angeben und den Angebotspreis entsprechend gestalten. Ehrlich währt am längsten. Unehrlich: siehe diverse Beiträge in diesem Forum.

Ich hoffe auf eine richtige Entscheidung,
W.H.

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#3
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>laut gutachten 14.000€ also totalschaden.

Was willst Du denn im Kaufvertrag angeben?
Unfallfrei oder nur Heckschaden ?

Wie auch immer, das wäre doch der typische Fall arglistiger Täuschung, sprich Betruges.

mfg

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#4
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

also ich wollte in den vertrag halt schreiben, daß der wagen mal nen unfall hatte. muß ich den käufer denn unbedingt mit der nase darauf stoßen? Klar, wenn er fragt, müßte ich ja sowieso mit der wahrheit rausrücken. ich find es aber unfair, daß mein wagen so viel weniger wert ist nur weil mal einer draufgefahren ist. ich mein er wurde ja vernünftig repariert. sogar die spaltmaße stimmen wieder. was ist an meinem wagen denn schlechter was an einem anderen nicht ist? er wurd ja nicht auf irgend nem hinterhof wieder gerade gebogen.

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>was ist an meinem wagen denn schlechter was an einem anderen nicht ist?<<

Ganz einfach: dass es mal ein Totalschaden war!

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#6
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Das Auto wurde billig gekauft, günstig instansgesetzt und soll nun wohl zu Apothekerpreisen in Umlauf gebracht werden? Wenn der Preis dem Vorschaden angemessen ist, kann man diesen doch ohne Probleme dokumentieren, oder?
Was Autokäufer mögen: Ehrlichkeit, Offenheit und fachlich fundierte Beratung.
Was Autokäufer nicht mögen: Betrug, Übervorteilung, Eiertanz u.ä.

Alles klar?

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#7
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

ich will ja auch keine lange kundenbindung anstreben. mir ist es also völlig egal was der käufer will oder nicht. ich will einfach die karre für möglichst viel geld unter die leute bringen. wenn der kunde sicherheit will kauft er beim händler mit garantie. klar wäre es nett dem käufer jede kleinigkeit mitzuteilen. die frage ist nur muß ich als privatmensch das freiwillig tun oder erst auf nachfragen? klartext: reicht es zu sagen unfallschaden oder totalschaden?

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#8
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
nunmal Klartext:
Der VK ist verpflichtet, über bekannte und vorhandene Mängel umfassend aufzuklären.
Auch über Unfallschäden ist die Rep.höhe um der Schadenumfang gründlich und wissentlich anzuzeigen.
Nur wenn man nichts genaues weiß, kann die Angabe : Unfallschaden Repariert genügen.
Wenn heraus kommt, das Sie den Totalschaden gekannt, aber verschwiegen oder herunter gespielt haben, kann der K Sie wegen Arglistiger Täuschung belangen.

Gruß Spezi

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#9
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

ok danke! das ist doch mal ne klare antwort! ich hatte zwar gehofft was anderes zu hören aber was solls...

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#10
 Von 
eva101
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Hallo!Gebe es an,wir hatten das Pech wo der Verkäufer angab das der Wagen einen Reparierten Heckschaden hatte.Es stellte sich aber raus das es ein wirtschaftlicher Totalschaden war.Der verkäufer sagte er wisse nur davon.Im Juni haben wir eine Gerichtsverhandlung da er den Wagen nicht mehr zurück nehmen wollte.Viel Ärger aber wir hoffen das beste.Also sage es lieber ,den rauskommen tut so etwas ganz schnell.

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#11
 Von 
fabe
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

ich weiß garnicht was ihr euch über einen schweren unfallschaden so aufregt. wenn der fachmännisch repariert wurde gibt es daran doch nichts auszusetzen. klar wenn der ganze wagen danach immernoch krum ist oder die türen/klappen nicht mehr ordentlich schließen ist das sicher sch... aber ansonsten hab ich kein problem mit nem unfallwagen rumzufahren.

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#12
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

>>>ich weiß garnicht was ihr euch über einen schweren unfallschaden so aufregt. wenn der fachmännisch repariert wurde gibt es daran doch nichts auszusetzen.<<<

Niemand regt sich über einen fachgerecht behobenen Unfallschaden auf !!! Stein des Anstoßes ist das Larifari um die Formulierungen im Vertrag. Autos instandsetzen und Autos verkaufen sind einfach mal zwei Dinge. Bei beiden muss man ordentlich arbeiten, sonst gibts hinterher Stress. Wenn man allerdings nicht in der Lage ist, einen fachgerecht instandgesetzten Unfallschaden einem potentiellen Käufer zu vermitteln, sondern versucht, mit schwammigen Erklärungen den Schaden zu verniedlichen, dem wünsche ich inständig einen langwierigen und nervenzermürbenden Prozess.

Immer sauber bleiben,
W.H.

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