Hallo
Ich habe mir letzt woche einen Polo für 7000.- von Privat gekauft (vor übergabe wurde noch ein Kundendienst gemacht). Nur war ich heute bei VW weil er ein bisschen hoppelt und die Klima nicht so richtig funktionert. Als mich der Werkstattmeister nun zurückgerufen hat kam der große Schock.
zwischen 3000 und 5000 Euro Schaden ( Klimaanlage , Antriebswellen evtl. Getriebe, Spannrollen gebrochen, Öldrücksensoren...)
Der Meister von VW meinte das es nicht sein könnte das man soviel bei einem Kd übersieht.
Ich werde nun erstmal mit dem Verkäufer reden ob er ihn zurücknimmt , aber was tun wenn nicht ?
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-- Editiert am 15.09.2010 10:56
-- Editiert am 15.09.2010 10:57
Arglistige täuschung ?
15. September 2010
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Frage vom 15. September 2010 | 10:51
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige täuschung ?
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#1
Antwort vom 15. September 2010 | 11:14
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 130x hilfreich)
Wenn die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen wurde, lässt sich da nicht allzu viel machen.
Die vermeintlich arglistige Täuschung müssen Sie in jedem Fall beweisen. das gestaltet sich regelmässig als schwierig.
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#2
Antwort vom 15. September 2010 | 11:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
ja aber wenn ein teil der schäden spätestens beim KD vor der übergabe auffallen hätten müssen ?
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#3
Antwort vom 15. September 2010 | 11:57
Von
Status: Praktikant (929 Beiträge, 278x hilfreich)
quote:
a aber wenn ein teil der schäden spätestens beim KD vor der übergabe auffallen hätten müssen ?
Dann wäre da der Vertrag ja schon geschlossen gewesen, also wäre bei Vertragsschluß keine arglistige Täuschung mehr gegeben. Eine spätere Täuschung wäre aber irrelevant.
Beispiel: K kauft bei VK am 1.1. ein Kfz. Übergabe ist am 10.1.
Fall 1: Am 4.1. erfährt der VK von einem ihm zuvor unbekannten Mangel.
Fall 2: Der VK erfährt nicht von diesem Mangel.
Wieso sollte in Fall 1 der K nun einen Anspruch gegen den VK haben? Der Vertrag ist geschlossen, vor Vertragsschluß war dem VK der Mangel nicht bekannt, also keine Täuschung bei Vertragsschluß.
Wieso sollte der K nun in Fall 1 besser gestellt sein?
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