Arglistige Täuschung - Hinterachse nicht mehr reparabel

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)
Arglistige Täuschung - Hinterachse nicht mehr reparabel

Guten Nabend!

Uns ist folgendes passiert und mittlerweile bin ich extrem sauer.
Und zwar haben wir letzten Oktober einen Ford privat gekauft, obwohl privat so ne Sache ist, da wir nach der Übergabe ein Verkaufsschild im Kofferraum gefunden haben, nur mal nebenbei, falls es wichtig sein sollte in der ganzen Sache.
Dieser Wagen hat noch am selben Tag bei der Übergabe TÜV und AU neu bekommen.
Nun waren wir heute mit dem Wagen in der Werkstatt, und sind fast vom Glauben abgefallen. Die Hinterachse ist komplett weggegammelt, nicht mehr reparabel, beide hinteren Federn sind gebrochen. Laut Werkstatt ein Grund zum Stilllegen, da auf gut deutsch lebensgefährlich.
Nachdem ich im I-Net etwas rumgelesen habe, stellt sich mir die Frage, ob man da gegen den Verkäufer bzw. auch den Prüfer von KÜS vorgehen kann.
Denn und so sagt auch die Werkstatt, ist dieser Gammel nicht erst da, seit wir den Wagen fahren. Und sowas kann ein Ing. auch nicht übersehen. Zumal der Verkäufer noch so rumgedruchst hat, hatte den Wagen im I-Net schon mit TÜV / AU neu ausgeschrieben, und als wir uns den Wagen angesehen hatten, wollte er, dass wir den TÜV selber machen lassen, dafür würde er 100 Euro runtergehen usw.
Lange Rede, kurzer Sinn, kann man da wegen arglistiger Täuschung vorgehen? Und wer steht dann in der Pflicht, uns unseren wirtschaftlichen Schaden zu begleichen, falls möglich.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> kann man da wegen arglistiger Täuschung vorgehen?

Wenn du dem VK beweisen kannst, daß er von dem Mangel wußte...

Wenn du schon den Verdacht hast, dein VK könnte gewerblich sein, lohnt es sich vielleicht eher, da mal zu recherchieren. Dann wäre ein evtl. Gewährleistungsausschluß nämlich unwirksam.

> bzw. auch den Prüfer von KÜS vorgehen kann

KÜS? Du bist in AT oder CH, oder?

Mit dem Prüfer hast du keinen Vertrag, von daher sehe ich nicht, wieso er dir irgendetwas schulden sollte.

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#2
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo CDV!

Nachforschen ist nicht ganz so einfach, da der Wagen aus weiter ausserhalb kam, zumindest übers Internet finde ich seinen Namen nicht in zusammenhang mit Autoverkauf. Aber zum einen sagte er schon, dass sein Bruder Händler ist und auffällig war ja auch schon, dass er unseren alten (Unfall) Wagen mitgenommen hatte, macht ja auch nicht jeder private Verkäufer.

>KÜS? Du bist in AT oder CH, oder?
Nein, ist alles hier in Deutschland passiert. Wieso, Gibt es KÜS eigentlich nur in AT oder CH?
Klar habe ich mit dem Prüfer keinen Vertrag, aber ich denke doch, das der vom Verkäufer geschmiert sein musste. Und erlich gesagt, vertraue ich doch einem Prüfer, das heißt, wenn ich einen Wagen mit TÜV neu kaufe, gehe ich davon aus, das der Wagen zu Mindest technisch einwandfrei sein muss, den es ist ja dem Prüfer sein Beruf, solche Fahrzeuge wie jetzt unserer aus dem Verkehr zu ziehen.
Wäre dann aber warscheinlich eine andere Sache, oder?

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Trotz Ihrer Mutmaßungen wurde aber zunächst ein Kaufvertrag Privat-an-Privat unter Ausschluß der Sachmängelhaftung abgeschlossen, oder ?!
Falls ja, müssen Sie dem Verkäufer glaubhaft nachweisen, daß er diese Mängel kannte und Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hatte.
Haben Sie sich den TÜV (KÜS) Bericht geben lassen ? Falls nicht, könnte man sich sicher auch eine Kopie besorgen. Hier wäre dann natürlich von Bedeutung, ob etwas enthalten ist von den beschriebenen Mängeln.

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#5
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Ein Kaufvertrag wurde abgeschlossen, natürlich von privat. Und den TÜV Bericht habe ich auch da, ohne könnte man den Wagen hier gar nicht zulassen. Es war ein Nachprüfungsbericht, aber der Verkäufer hat uns noch Rechnungen dazu gegeben, von Sachen, die vor der Nachprüfung noch repariert werden mussten (Stabi - Strebe, Radlager...) Aber über die Hinterachse, bzw. die federn stand da nichts, und wie gesagt, ich war selbst schon oft genug mit Fahrzeugen beim TÜV, und normalerweise übersieht man sowas nicht, und so wäre der Wagen auch nie durchgekommen.

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#6
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

wie wollen Sie dem Verkäufer arglist nachweisen? Er hat den Wagen nach dem Kauf einem Sachverständigen vorgeführt. Bei der Untersuchung wurden dann scheinbar erhebliche Mängel festgestellt, die von dem Verkäufer noch behoben wurden, Sie haben Rechnungen über die Reparaturen erhalten, anschliessend wurde das Fahrzeug erneut zur Prüfung vorgestellt und die HU wurde bestanden, siehe Nachuntersuchungsbericht.

Gegen wen wollen Sie jetzt vorgehen? Ein Sachverständiger der Mängel an der Hinterachse erkennt und den Kunden reparieren lässt bevor er eine gültige HU erteilt? Dem Verkäufer der auf Anweisung eines Sachverständigen Reparaturen an dem Fahrzeug vornehmen lässt?

Federn können schonmal brechen, das geht mitunter recht schnell. Wegen der angeblich vergammelten Hinterachse würde ich persönlich mal die Werkstatt wechseln und mir diesbezüglich eine zweite Meinung einholen.

Ansonsten sehe ich hier bisweilen kein Fehlverhalten irgendeiner Person. Und wenn ein privater Verkäufer einen KFZ-Händler im Familien- und/oder Bekanntenkreis hat, ist er nicht auch gleich ein Fahrzeughändler, dies noch dazu.

Gruß
DemIhm

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#7
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

OK - dann läge es an Ihnen, ob Sie der Meinung sind, dem Verkäufer Arglist vorwerfen zu können und dies auch einem Richter glaubhaft darlegen zu können.
Grob gesagt gilt also: Mängel, die einem normalen Fahrer auffallen müssen, könnte der Verkäufer nicht übersehen haben, so daß diese Ihnen hätten mitgeteilt werden müssen. Schäden, die nur ein Fachmann bemerkt, könnten ihm dagegen schwer angerechnet werden.
Ansonsten müssen Sie als Käufer eines Gebrauchtwagens natürlich schon davon ausgehen, dass Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen, die nicht über das hinausgehen, was beim Fahrzeug des betreffenden Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist, kein Mangel sind.

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#8
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

Es geht ja darum, das das ein "geschultes Auge" des Prüfers hätte erkennen müssen. Das der Wagen dann "ohne Mängel" durchgekommen ist, kann nicht richtig sein. Die totale Durchrostung der Achsaufhängung kann nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgen.
Von normalem Verschleiss ist da nicht zu reden. Die tragende Substanz des Autos ist derart Durchrostet, das da eine größere Bodenwelle genügen würde um ihn tiefer zu legen.
Vieleicht wusste der Verkäufer das nicht aber wen kann man dann zur Verandwortung ziehen? Den Sachverständigen?
Solche Untersuchungen haben ihren Sinn und Zweck in der Frage der Sicherheit und diese war mit 100% nicht gegeben.

Es geht auch um den wirtschaftlichen Schaden der uns entstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> wen kann man dann zur Verandwortung ziehen? Den Sachverständigen?

Nein, wie gesagt, mit dem hast du ja keinen Vertrag.

Selbst wenn er gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat und dafür dienstrechtlich auf die Mütze bekommt, davon hast du keinen Cent.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

@CDV

Okay, wäre in dem Sinne auch okay, denn ich denke ein gewissen Vertrauen hat man ja einem Prüfer schon gegenüber.

Ich habe bei KÜS mal den ersten TÜV Bericht, also den mit den ganzen Mängeln angefordert, vielleicht hilft der ja weiter.

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#11
 Von 
Polomaik
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 8x hilfreich)

So, ich habe gerade den ersten Prüfbericht abgeholt, und aus dem geht klar und deutlich hervor, dass der Unterboden komplett durchgerostet ist. Also muss der Verkäufer davon gewusst haben. Die Frage ist nur noch, wie er den Wagen ein Tag später ohne Mängel durch den TÜV bekommen hat.

Dann sieht die ganze Sache doch jetzt etwas anders aus, oder?

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