Arglistige Täuschung ???

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Konny1902
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung ???

Hallo, das gibt ein längeres Schreiben, aber ich will auch detallierte Angaben machen. Ich habe mir einen Golf IV Bj. 2000 gekauft. Er wurde von einem Händler im Internet angeboten. Sah gut aus, die Beschreibung war super:
1. Hand - Garagenwagen - Nichtraucherwagen - unfallfrei - 113.00 km gelaufen TÜV/AU neu, Inspektion - Garantie, div. Extras. Toll, das war das Fahrzeug was ich wollte. Wir fuhren also montags 75 Kilometer zu dem Händler, begutachteten das Fahrzeug, machten eine Probefahrt - alles super. Ich hatte mir div. Dinge aufgeschrieben nach denen ich fragen wollte: Ist der Zahnriemen gewechselt, wurde mit vom Verkäufer mit einem Ja beantwortet, hat das Fahrzeug ein lückenloses Scheckheft - wurde mir ebenfalls mit einem Ja beantwortet. Die Inspektion sollte in einer namenhaften VW Werkstatt durchgeführt werden. Passte alles !!I Beim Verkaufsgespräch bat ich den Verkäufer dann Einsicht ins Scheckheft und in den KFZ Brief zu nehmen. Ging leider nicht weil die Papiere wegen Einbruchgefahr in einem Safe der Bank lagen. Wir uneschrieben Wir einigten uns über den Preis und wollten den Wagen dann den Freitag nach Silvester abholen. Dienstags rief mich der Händler an der Wagen wäre fertig. Also TÜV/AU - Inspektion. Anmelden wollte ich ihn selber ich habe dem Händler 30,00 Euro für ein grünes Kennzeichen gegeben. Wir fuhren also zu dem Händler, vor der Bezahlung wollte ich einen erneuten Einblick in die Papiere. Die hat der Herr x zu Hause, kein Problem der bringt die gleich. Herr x kam dann auch und teilte mir mit, er hätte vergessen den Brief von der Bank zu holen, er würde ihn mir Mittwoch (Silveser) vorbeibringen. Da in der Anzeige erwähnt war das das Fahrzeug mit einem NAVI-EU ausgestattet war und dieser auch leider nicht da war wollte er ihn gleich mitbringen. Silvester morgens klingelt das Tel.: Herr X war auf der Post uns schickt mir den Brief per Express zu, dann würde ich den Brief Freitags zum Anmelden haben. Der Brief kam auch wie versprochen an dem Freitag nur waren darin 3 !!! Vorbesitzer vermerkt. Ich rief den Händler an und teilte Ihm mit das das Fahrzeug nicht aus 1. sondern aus 3. Hand wäre, er wollte zurückrufen.... In der Zwischenzeit kontaktierte ich den Vorbesitzer der mir das auch bestätigte und mir noch mitteilte das er keine Garage besässe und es sich um ein ehemaliges Fahrschulauto handelt. Ich habe dann den Händler angerufen, er rief natürlich nicht zurück und war natürlich sauer !!! Er sagte, ich weiß nicht was sie wollen, sie haben doch ein Top Auto gekauft !! Ich wollte aber ein Auto aus 1. Hand - habe ich auch ausdrücklich beim Verkaufsgespräch erwähnt. Er legte dann auf.... Bei einem erneuten Anruf sagte er ich soll mir einen Anwalt nehmen.
Ich habe natürlich das Fahrzeug an dem Freitag nicht angemeldet, mein altes Auto habe ich schon verkauft. Das Scheckheft erwies sich als nicht lückenlos, fünf Einträge bis ca. 60.000. Die letzte versprochene Inspektion von einer renomierten VW-Werkstatt wurde von Ihm selber abgestempelt..... und handschriftlich im Heft vermerkt: Inspektion 2005/06/07 wurden in Eigenleistung gemacht.
Bei den Verkaufsgespächen war mein Mann immer anwesend, den Ausdruck aus dem Internet habe ich auch noch. Er bot das Fahrzeug mit Garantie an, er erklärte mir dann das das eine Händlergarantie von einem Jahr wäre, wenn also was kaputt ginge dann käme er dafür auf.
Der Zahnriemen, der ersetzt werden muss, er hat jetzt 113.000 runter ist nicht gewechselt worden, er wurde nach einer Sichtprobe für OK befunden. Sichtproben kann man nicht machen hat mir eine VAG Werkstatt gesagt.....
Im Kaufvertrag hat er nur das ausgefüllt was für Ihn zum Vorteil ist. Unfallfrei war zwar in der Annoce - ein Kreuzchen wollte er dennoch nicht machen. Er gab mir lediglich die schriftliche Zusage: Kein Rahmenschaden infolge eines Unfalls, Blechschäden und Nachlackierungen möglich. Anzahl der Vorbesitzer hat er nicht ausgefüllt lediglich noch einen Zusatz wie: TÜV/AU neu, Ölservice,, Filter und Kerzen. 1 Jahr gesetzliche Garantie auf Sachmängel. Habe ich eine Chance das Fahrzeug zurück zugeben ??? Wer kauft schon freiwilllig einen Fahrschulwagen ??? Und dann für 5.000 Euro. Ich fühle mich richtig übers Ohr gehauen. Im übrigen verkauft er ausschließlich Gebrauchtwagen so ca. 20 Stück die er zur Zeit im Intenet hat aus 1. Hand - Garagenwagen - unfallfrei. Ist doch merkwürdig.... Auf eure Antworten bin ich gespannt. Ich habe einen Termin beim Anwalt... bin leider nicht Rechtschutzversichert.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

der Ausdruck aus dem Internet ist schonmal ein sehr guter Ansatz.
Die zugesicherte Eigenschaft 1. Hand kann der Händler nicht nachbessern, somit fehlt diese, der Vertrag kann also nicht erfüllt werden und ist rückabzuwickeln.
Auch auf einen Fahrschulwagen ist m.E. nach hinzuweisen.

Hier haben Sie gute Karten.

Mit der arglistigen Täuschung wäre ich allerdings vorsichtig. Sie müssten dem Verkäufer nachweisen das er wusste das dass Fahrzeug aus dritter Hand ist und es Ihnen bewusst verschwiegen hat.

Könnte u.U. schwierig werden wenn er falsche Infomationen bekommen und diese, in der Annahme das sie stimmen, wiedergegeben hat.

BTW: Sie schrieben - 1 Jahr gesetzliche Garantie auf Sachmängel -
Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Gruß
DemIhm

-- Editiert von DemIhm am 09.01.2009 08:44

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#2
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Sie sollten einen Anwalt beauftragen, der die Gegenseite zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auffordern soll. Dies dürfte aus Ihren Schilderungen heraus relativ eindeutig sein.
Allein schon wegen der vorherigen Nutzung als Fahrschulwagen muss beim Verkauf regelmäßig eine diesbezügliche Offenlegung erfolgen. Denn eine dearartige atypische Vorbenutzung stellt einen die Wertbildung negativ beeinflussenden faktor dar und löst in der Regel einen merkantilen Minderwert des Fahrzeugs aus.
Hierzu gibt es auch ein Urteil des OLG Köln (NJW-RR 1990, 1144) wie folgt:
"Entgegen der Ansicht der Bekl. kommt es nicht darauf an, ob bei den Vertragsverhandlungen die frühere Nutzung des X-Pkw ausdrücklich besprochen worden ist oder nicht, denn den diesbezüglichen Fragen des Kl. war die Bekl. durch die im Kaufvertrag enthaltene Erklärung über die frühere Nutzung des Wagens zuvorgekommen. Danach bestand für den Kl. keine Veranlassung, zusätzliche Nachforschungen darüber anzustellen, ob der Kraftfahrzeugbrief mit der tatsächlichen Nutzung auch übereinstimmte. Die falsche Erklärung der Bekl. ist auch für den Abschluß des Kaufvertrages kausal geworden, denn es liegt auf der Hand, daß der Kl. den Wagen nicht zum Marktpreis eines privat genutzen Fahrzeugs erworben hätte, wenn ihm die Voreintragung der Fahrschule im Kraftfahrzeugbrief bekannt gewesen wäre".

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#3
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Sehe ich genau so.

Ich würde allerdings sogar eine arglistige Täuschung sehen.
1. Hand soll der Wagen sein und dann ist es eine 3. Hand Fahrschulhure (man verzeihe mir den Ausdruck, aber bei solchen Methoden kommt mir die Galle hoch).

Der Händler hat durchaus die Pflicht vor Verkauf sicherzustellen, dass seine Angaben in Bezug auf kaufentscheidende Dinge stimmen. Ein Blick in den Brief ist das mindeste. Bei dem Händler hat das ganze offensichtlich Methode. Auch Garagenwagen und Nichtraucher können durchaus als Zusicherung verstanden werden, wenn diese im Vertrag nicht ausdrücklich als reine Werbeaussage relativiert werden.

Ich versuche ja objektiv zu bleiben, aber hier ist zuviel schief gelaufen.

Zur absoluten Unfallfreiheit kann der Händler nicht wirklich Stellung nehmen, Blech und Lackschäden kann es bei einem 8 jährigen gegeben haben, das sehe ich als in Ordnung an.

Aber KM, Halterzahl, Eigenschaften wie Nichtraucher/ Garage, Garantie oder Gewährleistung, usw. müssen stimmen.

Wenn der Mensch nicht einlenkt, gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.






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