Nehmen wir mal an das eine Person eine Stretchlimousine von einem gewerblichen Händler kauft allerdings dieser einen privaten Kaufvertrag aufsetzen würde.
Der Käufer erkennt 9 Monate nach dem Kauf das das Fahrzeug nicht wie im Kaufvertrag angegeben 125000 Kilometer runter hat sondern 10 Jahre vorher schon 370.000 Kilometer.
Nach zahlreichen Abschleppungen des Fahrzeugs prüft der Käufer den Kilometerstand anhand einer History und er erkennt diesen Mangel.
Als Beweise das Verkäufer nicht privat sondern gewerblich gehandelt hat könnten folgende Punkte mit einbezogen werden:
- Visitenkarten aus denen eindeutig hervorgeht das der Verkäufer gewerblich gehandelt hat.
- Ein Mietvertrag den der Verkäufer mit einem Kunden geschlossen hat
- Fotos vom Fahrzeug wie die Limousine über einen vom Verkäufer betriebene Tankstelle angeboten wird
- Zeugenaussagen von Personen die beim Kauf dabei waren
Wie könnte hier in diesem beschriebenen Fallbeispiel die Rechtssprechung aussehen?
Arglistige Täuschung PKW Kauf
23. November 2015
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Frage vom 23. November 2015 | 23:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistige Täuschung PKW Kauf
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#1
Antwort vom 24. November 2015 | 12:41
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Unabhängig von der Frage der Gewerblichkeit würde der VK auf jeden Fall für arglistiges Verschweigen haften, wenn man ihm das nachweisen kann.
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