Arglistige Täuschung - Hagelschaden

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
red_devil025
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Arglistige Täuschung - Hagelschaden

Hallo zusammen!

Meine Freundin hat sich letztes Jahr im Oktober einen Peugeot 206 (4 Jahre alt) bei einem offiziellen Peugeothändler als Gebrauchtwagen gekauft. Besichtigt hatten wir den Wagen kurz nachdem es geregnet hatte. Wegen den Wassertropfen auf dem Dach war der Hagelschaden, der vom Verkäufer in keinster Weise erwähnt wurde, für uns leider nicht zu sehen. Als ich den Verkäufer nach Lackschäden, Unfällen oder sonstigen Schäden fragte sagte er mir nur, dass der Wagen einmal am Stoßfänger lackiert worden ist, ansonsten aber nur bei einem Gebrauchtwagen eben üblichen Gebrauchsspuren vorhanden seien. Z.B. minimale Kratzer um das Schloss an der Fahrertür. Den Hagelschaden verschwieg er jedoch. Da der Wagen vorher ein Leasingfahrzeug war und wirklich einen sehr gepflegten und ordentlichen Eindruck machte, entschieden wir uns dafür den Wagen nach einer Probefahrt zu kaufen. Wir fühlten uns sicher da es sich ja schließlich um einen offiziellen Peugeot Vertragshändler hielt und wir für den Gebrauchtwagen sogar noch eine deutschlandweite einjährige Garantie bekamen.
Einen Tag nach dem Kauf, schien die Sonne und man sah sofort, dass das Dach des 206 übersät mit kleinen Beulen war. Wir sind damals sofort wieder zum Händler gefahren und haben den Verkäufer zur Rede gestellt. Plötzlich war man allerdings nicht mehr so freundlich zu uns und man sagte uns, dass wir das hätten sehen müssen und der Preis von vornerein so kalkuliert worden sei. Außerdem würde es sich um einen Bagatellschaden handeln, den man bei einem Gebrauchtwagen eben in Kauf nehmen müsse. Diesen sogenannten Bagatellschaden habe ich dann in den darauffolgenden Tagen von einem unabhängigen "Beulendoktor" begutachten lassen. Dieser nannte mir einen Preis zwischen 500 und 600 EUR wenn man den Schaden komplett beheben wolle. Für mich ist das nach meinem Empfinden allerdings kein Bagatellschaden mehr. Schließlich drückt ein Hagelschaden den Wert eines Autos extrem nach unten. Vor allem mit 27 gezählten Beulen allein nur auf dem Dach, dazu kommen dann noch etwa 5-8 Beulen auf der Motorhaube. Mit der Ausrede, dass wir das hätten sehen müssen und dass der Preis sowieso schon von vornerein mit diesem Schaden kalkuliert worden sei, möchten wir uns nicht einfach zufrieden geben! Nicht bei einem Kaufpreis von über 8.000 EUR!

Was können wir nun tun? Wie sind die Chancen für uns, wenn wir uns einen Anwalt nehmen (Rechtsschutz haben wir). Der Peugeot Händler wird auf keinen Fall einlenken, dass hat er uns schon zugesichert! Im Gegenteil, er hat uns sogar schon Angst gemacht, dass wir vor Gericht sowieso verlieren würden, da es sich um einen Bagatellschaden handeln würde und wir es hätten sehen müssen! Außerdem sei ein Verkäufer nicht verpflichtet einen solchen Schaden zu erwähnen auch dann nicht wenn man nicht explizit nach einem Hagelschaden nachfragt, so der Händler.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn Ihr Rechtsschutz habt, dann geht doch zum Anwalt.......
Hier war keiner beim Kauf dabei. Wenn ein Richter meint, ihr hättet das sehen müssen, habt Ihr halt Pech gehabt.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Einen Tag nach dem Kauf, schien die Sonne und man sah sofort, dass das Dach des 206 übersät mit kleinen Beulen war


Auf was wollt ihr da klagen?

Das das Auto bei Sonne Beulen hat und ohne Sonne nicht?

Sorry, ihr habt das Auto begutachtet (optisch) bei dem Händler und habt entschlossen den Wagen zu kaufen. Was wollt ihr dem Händler denn vorwerfen? Das es ab 17:00 dunkel wird, oder wie?

die_wurzel

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#3
 Von 
red_devil025
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe den Wagen ringsum genau angeschaut nur nicht auf dem Dach. Da das Dach nass war und wir auch kein Handtuch bei uns hatten um die Karosserie trockenzureiben haben wir den Schaden auf dem Dach nicht gesehen!! Das ist die eine Sache. Wenn ich aber doch zusätzlich den Verlkäufer frage, ob der Wagen unfallfrei sei oder sonstige nenneswerte Schäden aufweist, erwarte ich doch, dass er mir so einen Schaden nicht verschweigt oder liege ich da falsch??? Ist er dazu nicht sogar verpflichtet, wenn ich ihn nach nennenswerten Schäden frage? Wenn als Antwort allerdings kommt: "Der Wagen war ein Leasingfahrzeug und schon deswegen haben wir ihn bei der Abnahme damals ganz genau betrachtet und alle größeren Schäden beseitigt!" Der Verkäufer erwähnte sogar dass der Stoßdämpfer nochmal lackiert worden sei. Nichts aber vom Hagelschaden!
Ich weiß nicht, ob der Verkäufer nicht verpflichtet ist, auf diesen Schaden hinzuweisen, wenn er sogar noch nach nennenswerten Schäden explizit gefragt wird!
Ich kann doch auch niemandem einen Wagen verkaufen und verschweige ihm einen Defekt am Wagen obwohl ich ganz genau davon weiß. Und wenn ich einen größeren Schaden verschweige, mache ich mich doch auch strafbar oder nicht??

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#4
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

so wie Sie den Sachverhalt schildern und das Sie den Verkäufer nach nenneswerten Schäden gefragt haben ist ein Hagelschaden m.E. nach anzugeben, sofern dieser sichtbar und in Kenntnis des Verkäufers ist.

Andererseits schreiben Sie aber auch das Sie sich den Wagen bis auf das Dach sehr gründlich angesehen haben. Warum sind Ihnen dann die Dellen auf der Motorhaube entgangen?

Vielleicht lag auch kein Hagelschaden vor.
Oktober ist bekanntlich im Herbst, eventuell sind Ihnen ein paar Kastanien aufs Dach gefallen und haben ihre Spuren hinterlassen. Möglich wäre das.

Ich selbst habe schon ein paar Hagelschäden gesehen, da waren hunderte kleinerer Dellen zu sehen, nicht nur 27.

Gruß
DemIhm

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Offensichtliche Schäden die man selber sehen kann muss man nicht angeben. Es ist das Problem des Käufers wenn er sich das Auto nicht mal richtig ansieht.

K.

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Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Offensichtliche Schäden die man selber sehen kann muss man nicht angeben.

Bei direkter Nachfrage würde ich das anders sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Direkte Nachfrage wäre:

Ist der Lack am Dach in Ordnung. Wie soll der arme Verkäufer drauf kommen das der Käufer blind vor einem Autodach steht. Sonst müsste der jedes Staubkorn, jede Macke oder jede Verurreinigung melden.

Gekauft wie gesehen ist doch ausreichend. Nur bei versteckten Mängel spricht man von arglistiger Täuschung

K.

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#8
 Von 
guest-12301.03.2010 20:29:26
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 39x hilfreich)

Hallo !
Wollte auch mal meinen Senf dazugeben.
Habe auch im Oktober ein Auto gekauft, auch mit Hagelschaden.
War auch sehr offensichtlich, obwohls bei meinem Auto nicht so super schlimm ist, die Beulen in der Motorhaube wurden ausgebeult, am Dach kann man das nun mal nicht, aber es fällt eigentlich kaum auf.
Im Kaufvertrag wirds auch nicht erwähnt, ist auch nicht notwendig.
Aber ich find das schadet dem Auto jetzt nicht, da würd ich jetzt nicht so einen Aufstand für machen.
Es behaupten zwar auch einige Leute das der Hagelschaden wertmindernd wäre, aber das stimmt nicht so wirklich.
Es ist nämlich nicht so super teuer zum Hagelschaden-Zentrum zu fahren, um das ganze beheben zu lassen, das kostet auch keine tausenden von Euros.
Obwohl, ich muß ganz ehrlich sagen, für 8000€ hätte ich schon 2 Peugeot 206 von 2004 gekriegt, wie kommt man dazu soviel Geld für ein Auto auszugeben, das an jeder Straßenecke für 3000 - 4000€ steht ?

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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na ja wer nen Hagelschaden auf dem Dach übersieht wird auch zuviel für sein Auto zahlen :-))

K.

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#10
 Von 
red_devil025
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle! Danke für Eure zahlreichen Antworten. Der Wagen hatte kaum Kilometer und ist wie ein Neuwagen (abgesehen mal von den Beulen). Einen Peugeot 206 bekommt man natürlich auch für 3000 EUR, dann allerdings mit 120.000 km! Bei dem Preis erwarte ich einfach auch einen Wagen der Tip Top in Schuss ist. Da hier wohl fast alle der Meinung sind, dass ich zu blöd bin und den Schaden hätte sehen müssen, hilft mir das leider auch nicht weiter. Das sagt der Verkäufer auch. Komisch nur dass ich heute von dem Anwalt, den ich jetzt eingeschaltet habe etwas komplett anderes gehört habe. Nach ihm bin ich auf jeden Fall im Recht und der Verkäufer ist sehr wohl verpflichtet einen Schaden wie diesen zu melden. Vor allem dann, wenn ich Ihn explizit danach frage. Ich habe mich auch nochmal mit dem Lackierer heute unterhalten, und der bestätigte mir auch nochmal was der Anwalt gesagt hat.
UND NOCHMAL: Den Hagelschaden hat man deswegen nicht gesehen, weil das Dach und auch DIE MOTORHAUBE nass waren. Die Dellen werden nur sichtbar, wenn der Wagen trocken ist oder gerade frisch aus der Waschanlage kommt. Natürlich kann ich mit dem Wagen so rumfahren, würde mich auch nicht groß stören. Mir gehts aber ums Prinzip! Außerdem möchte ich den Wagen vielleicht in 3 - 4 Jahren auch wieder verkaufen. Da kann ich gleich nen 1000er abziehen, wenn ich den Schaden jetzt nicht beheben lasse.
Naja, wie dem auch sei. Das läuft jetzt über den Anwalt und dann mal weitersehen. Ich habe nichts zu verlieren. Und wenn ich gewinne habe ich wenigstens diesen blöden Schaden behoben und später keine Probleme wenn ich den Wagen mal wieder verkaufen will.
Ich werde Euch mitteilen wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Anwälte und Lackierer sind sicher immer der Meinung das man da was holen kann. Beide hätte von einer anderen Meinung kaum was. Vor allen der zweite hat durch seine Lackiereausbildung wohl auch juristische Fachwissen erworben.

Viel Glück

K.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung sehe ich auch einen Sachmangel. Zur üblicherweise zu erwartenden Beschaffenheit (siehe auch § 434 BGB ) vergleichbarer Kaufgegenstände gehört eine solche Ansammlung von Dellen sicher nicht.

Ein fairer und seriöser Verkäufer hätte darauf hinweisen müssen. Die Zeiten in denen Autos im Nassen verkauft werden konnten und im Trockenen dann Beulen und Kratzer zum Vorschein kamen, die unter den damals möglichen Ausschluss der Gewährleistung fielen, sind vorbei.

Natürlich muss mit "normalen" Gebrauchsspuren gerechnet werden, die genannten Schäden fallen darunter sicher nicht.

Natürlich gäbe es noch einige Faktoren, die einen Anspruch Ihrerseits in Frage stellen würden, z.B. ein Übernahmeprotokoll, von Ihnen gegengezeichnet, aus dem hervorgeht, dass der Wagen diverse Dellen hat, u.ä.

Wenn der Händler aber nicht beweisen kann, dass Sie von den genannten Schäden wussten, sehe ich sehr gute Chancen für Sie sogar im Ergebnis eine Rückabwicklung zu erwirken.

Meiner ganz persönlichen Meinung nach, ist ein solches Händlerverhalten höchst unseriös und besonders bei einem Vertragshändler darf ein Kunde darauf vertrauen, dass er fair bedient wird.

Ergänzend sei noch gesagt, dass ein Vertragshändler den geschilderten Schadensumfang für deutlich weniger als die genannten 600,00 Euro von einem Dellendrücker beseitigen lassen kann. Das noch nicht mal der Vorschlag kam, das ganze gegen eine kleine Zuzahlung von z.B. 200,00 Euro zu beseitigen, ist mehr als traurig.







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" --- OO ---"

-- Editiert von GSXR#90 am 07.01.2009 20:23

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