Hallo! Ersteinmal bin ich unendlich dankbar dass es solch ein Forum gibt. Es geht um eine Bekannte welche ihren ersten Autokauf getätigt hat und dabei offensichtlich nicht gemerkt hat dass sie über den Tisch gezogen wurde. Es wurde ein gewerblicher Autokauf abgeschlossen obwohl sie keine Gewerbetreibende ist und nun nach nicht einmal 4 Monaten hat der Wagen einen Motorschaden. Der Autohändler hat natürlich alle möglichen Gewährleistungsansprüche im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Nun ist meine Frage:
Da der Vertrag offensichtlich nicht sich mit der Realität deckt - sprich meine Bekannte weder Gewerbetreibende, noch Wiederverkäuferin, noch FACHPERSONAL ist - ist es möglich den Kaufvertrag TROTZ UNTERSCHRIFT zurückzutreten bzw den gesammten Vertrag als ungültig zu erklären?
Welche Rechte bzw Möglichkeiten hat meine Bekannte? Am liebsten würde sie einfach nur ihr Geld erstattet haben. Mit einer Reperatur des Motorschadens und dem Neuaufsetzen eines neuen Kaufvertrages wäre sie auch einverstanden.
Das einzige was der Händler ihr vorschlägt ist den jetzigen Wagen mit Motorschaden gegen ein deutlich minderwertigeren Wagen umzutauschen (welcher womöglich genauso Schrott ist).
Hier der Kaufvertrag:
Bild 1: http://www.directupload.net/file/d/4622/pj9owclj_jpg.htm
Bild 2: http://www.directupload.net/file/d/4622/3g3s8mqw_jpg.htm
Bild 3: http://www.directupload.net/file/d/4622/bd3tj79j_jpg.htm
Bild 4: http://www.directupload.net/file/d/4622/e2v6qacs_jpg.htm
Ich wäre euch sehr dankbar für jede schnelle Hilfe.
PS.: Ich wäre euch auch sehr dankbar wenn Kommentare wie: "Sie ist doch alt genug usw, selbst daran schuld oder warum unterschreibt man ohne zu lesen" weggelassen werden können :-)
Liebe Grüße
Gengruipu
-- Editier von gengruipu am 04.02.2017 17:18
-- Editier von gengruipu am 04.02.2017 17:20
Arglistige Täuschung, Versteckte Mängel, Ausschluss von Gewährleistung
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ehrliche Einschätzung: Ohne Anwalt wird die Bekannte keinen Blumentopf gewinnen.
Der Verkäufer scheint mit allen Wassern gewaschen zu sein, während die Bekannte etwas unbedarft ist. Da ist die Bekannte ohne professionelle Hilfe chancenlos.
Natürlich werden wir einen Anwalt uns zur Seite nehmen aber vorher wollten wir eine kurze Einschätzung darüber haben ob denn überhaupt Aussicht auf Erfolg gegeben ist, falls ja: In wieweit?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aussicht auf Erfolg gibt es wohl, auch wenn ich die Chancen nicht sehr hoch sehe. Es sind zwei Wege denkbar.
- Nachweis, dass der Verkäufer davon wusste dass der Käufer nicht gewerblich kauft und diesen Betrag bewusst untergeschoben hat.
- Nachweis, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Achtung: Nicht jeder Motorschaden ist automatisch ein Mangel, und nicht jeder Mangel ist automatisch bekannt und wird arglistig verschwiegen.
Auch ich würde einen Anwalt empfehlen
Immerhin ist das Teil über 13 Jahre alt und hat 120.000 km drauf.
Als erstes würde ich mal empfehlen, das einer der sich mit Autos - insbesondere Motoren - auskennt das ganze anschaut, um festzustellen, ob es bei dem Schaden überhaupt um einen Fall der Sachmangelhaftung handeln könnte.
Denn falls der das eindeutig verneint, dürfte auch ein Anwalt nicht viel helfen, aber viel Geld kosten.
Hallo,
ich kann H-v-S nur zustimmen, schaut erstmal, ob das nicht evtl ein normaler Motorschaden aufgrund von Alter oder Laufleisstung ist.
Ein Motorschaden der schlichtweg durch Verschleiss entstanden ist, ist ein ganz normaler Motorschaden, der nicht von der Gewährleisstung abgedeckt ist...
Ist es nicht so, dass falls meine Bekannte jetzt selbst "Hand anlegt" um genau diesen Fall zu überprüfen eigentlich die Gewährleistung (falls sie Anspruch darauf hätte) so oder so dann verfällt da GENAU DANN nicht mehr klar ist ob dieser Schaden bei der Untersuchung entstanden ist?!?
Habe von Fällen gelesen in welchen jemand erst zu einer anderen Werkstatt ist um den Fehler zu diagnostizieren und dadurch die Gewährleistung beim Händler aufgrund dessen verfallen ist.
Kann mich da kurz jemand aufklären?!?
Zwei Problemkreise:
a) Der Käufer muss beweisen, dass überhaupt ein gewährleistungs-relevanter Schaden vorliegt, damit er Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Wenn man bei der "Überprüfung" ob überhaupt ein Schaden vorliegt, Beweismittel kaputt macht, hat der Käufer in der Tat ein Problem. Aber bei einer normalen Fehlerdiagnose werden ja eigentlich keine Beweismittel vernichtet.
b) Der Käufer muss dem Verkäufer die Chance geben, den Schaden zu beseitigen. Wenn der Käufer mit "selbst Hand anlegen" meint, den Schaden gleich selbst (oder durch eine vom Käufer selbst ausgesuchte Werkstatt) zu reparieren - dann hat er auch ein Problem. Wenn der Käufer selbst repariert oder reparieren lassen lässt, ohne dem Verkäufer eine Chance auf Schadenbeseitigung zu geben, bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen.
ZitatIst es nicht so, dass falls meine Bekannte jetzt selbst "Hand anlegt" um genau diesen Fall zu überprüfen :
Trifft auf sie "mit Autos - insbesondere Motoren - auskennt" zu?
ZitatHabe von Fällen gelesen in welchen jemand erst zu einer anderen Werkstatt ist um den Fehler zu diagnostizieren und dadurch die Gewährleistung beim Händler aufgrund dessen verfallen ist. :
Kommt darauf an, wie diese Diagnose abgelaufen ist.
Man kann schon vieles herausbekommen, ohne den Motor zu zerlegen (Erfahrung, Fehlerspeicher, Ölanalyes, Endoskopie, ...)
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