Hallo,
ich habe vor 8 Tagen ein Auto gekauft (knapp 20.000 EUR). Ein reparierter Heckschaden wurde genannt und im Vertrag festgehalten. Auch ein Vermessungs- und Übergabeprotokoll liegt bei. Beim Kauf waren noch 2 Familienmitglieder dabei (wir sind alles Laien hinsichtlich Autobegutachtung, außer Reifenprofil und was man sonst so offensichtlich sieht). Als ich vom Heckschaden erfuhr, wollte ich eine Gebrauchtwagenuntersuchung vor dem Kauf machen, was aber zeitlich nicht klappte. Nicht so schlimm, meinte die am ADAC angeschlossene Werkstatt telefonisch, das könne man auch nachher noch (Beweispflicht d. Verk.). Der Wagen wurde von mir also gekauft, da er gut aussah und sich auch gut fuhr. Heute habe ich die GWU bei einer ADAC-Werkstatt machen lassen und dort riet man mir, den Wagen sofort wieder zurückzugeben! Grund: Der Schaden ist (muss) deutlich größer gewesen (sein), die Reparatur wurde nicht fachgerecht durchgeführt (wie man es nach den heutigen Maßstäben erwarten könnte), "das hätte man in einer 'Garage' besser hinbekommen", so der Gutachter und er würde mir auch sofort ein Beweis-Sicherungs-Gutachten oder so ähnlich erstellen. Und das könnte auch nicht durch ein Gegen-Gutachten widerlegt werden, da die Stellen (ca. 10) selbst für einen Laien deutlich sichtbar sind (wenn er weiß, wo er hinschauen muss). U.a. betrifft es die Heckklappe, die sich trotz Reparatur kaum schließen lässt, Restverformungen an den Längs- und Querholmen, Restverformungen am Bodenblech, dem Unterbodenschutz, der Schalldämpferanlage, des Seitenteils/Radläufe hinten und des Abschlussblechs. Das ist für mich kein leichter Heckschaden mehr und ein reparierter schon gar nicht (lt. Gutachter kann man das maximal noch teilrepariert bzw. "geflickt-schustert" nennen).
Da wir die Schäden weder sahen noch beurteilen können, stellt sich für mich die Frage: Hat uns der Verk. da nicht schwer getäuscht? Auf die Rückfrage nach Reparaturbelegen z.B. wich der Verkäufer aus, dass die nicht mehr vorhanden wären und es doch ein Vermessungsprotokoll gäbe. Wie ich mittlerweile erfahren habe, bezieht sich das aber nur auf die Achse (oder so), nicht aber auf die Karosserie.Jetzt will ich den Vertrag natürlich direkt wandeln (sprich: Geld zurück). Welche Chancen habe ich da, gibt es generell sowas wie ein 14-tägiges Rückgaberecht (wie bei Gebrauchsgegenständen), oder muss ich klagen und wie stehen dann die Chancen für mich?
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Krause
Arglistige Täuschung durch den Verk.?
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Sehr geehrter Herr Krause,
soweit dem Verkäufer die Umstände bekannt waren, können sie zurücktreten. Da dieser jedoch das wohl nicht von sich aus mitmacht, bleibt wohl nur der Klageweg.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
Sehr geehrter Herr Krause,
gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag und wenn ja, was besagt dieser zur Thematik Unfallfreiheit.
Ein automatisches 14tägiges Widerrufsrecht gibt generell nicht (nur bei Internetkauf, Haustürgeschäft oder Finanzierung o.ä.).
Vorliegend wäre wohl eher an eine Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung zu denken. Gegebenenfalls sollten Sie hierzu noch weitere Erkundigungen bei Vorbesitzern einholen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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Hallo,
das Thema hat sich hoffentlich von selbst erledigt, der Verkäufer will mir am Freitag das Geld für das Auto zurückgeben.
Letzte Frage vielleicht noch: Kann ich alles verlangen (nach den Kosten für Gutachten, Anmeldung, 4 x 400 km Fahrt etc.) oder darf er etwas für die gefahrenen km abziehen? Schließlich ist mittlerweile ziemlich eindeutig (ein Gutachter, eine Werkstatt), dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalsch. handelte, den er als reparierten Heckschaden verkaufte. Insofern habe ich schon genug Kosten gehabt.
MfG,
Guido Krause
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