Arglistig/angeblich vorschäden verschwiegen

19. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Garrik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Arglistig/angeblich vorschäden verschwiegen

Ich habe vor ca einem Monat einen Unfallwagen gekauf. Den wollte ich mit einem Freund reparieren. Im Kaufverttrag steht bei "Folgende Unfallschäden und sonstige schäden erlitten", nur frontschaden. Beim Kauf habe ich persöhnlich nach Vorschäden gefragt. Der Verkaufer versicherte mir nochmal von keinen Vorschäden zu wissen (privat). Als zeuge waren meine Frau und ein Freund dabei.
Nach dem Kauf ist mir aufgefallen das es nicht nur ein Blechschaden sondern ein Rahmenschaden ist. Da mir der Schaden zu stark war hab ich ihn so weiter verkauft. Im Kaufvertrag habe ich Unter "Folgende Mängel" Unfall vorne, weiteres nicht bekannt da nur weiterverkaufe wie empfangen, geschrieben. Außerdem habe ich Gekauft wie gesehen mit eingetragen.
Der hat jetzt das Auto untersucht und Vorschäden bemerkt. Jetzt wirft er mir Arglistige Täuschung vor und drohnt mit Anklage.
Es kann doch keine Täuschung vorliegen da ich mit den Daten weiterverkaufe die ich empfangen habe!?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sie hatten aber Kenntnis von mehr und insofern wären Sie verpflichtet gewesen dieses dem Käufer auch mitzuteilen.

Allerdings muß Ihnen der Käufer das beweisen !!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garrik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

In welcher Hinsicht hatte ich Kenntnis von mehr?
Das einzige das ich erkannt hatte das er auf die Richtbank muss, was die reparatur teuerer macht. Darauf habe ich aber den Käufer hingewiesen und somit auch das Auto günstiger verkauft als ich es gekauft hatte.

Kann er rechtlich etwas machen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Sorry, hatte ich falsch gelesen.

quote:
Kann er rechtlich etwas machen?


Eher Nein

Die Arglist die Ihnen der Käufer unterstellt, müsste er Ihnen beweisen, dass ist in der Praxis so gut wie nicht möglich.

Entspannt bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ich denke mal, es war ein Privatkauf/Privatverkauf,
oder ??

Haben Sie im Kaufvertrag auch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen??
Wenn nicht, würde ich das Auto schnell zurück nehmen.

Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garrik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Der Verkauf ist Privat/Privat. Es steht drin das ich das Auto weiterverkaufe wie empfangen und "gekauft wie gesehen". Das heißt das ich für nichts garantiere. Ein Ankauf von einem Unfallwagen ohne Gutachten ist immer ein Risiko. Mann weiß nie was Kaputt ist. Ich habe nie ein Gutachten gesehen und weiß daher nicht von welchen versteckten Schäden oder ob er vorher schon einen Unfall hatte. Wenn ich den Vertrag von meinem Ankauf zeige müsste ich doch draußen sein, weil dort mir versichert wurde das er keine Vorschäden besitzt.

1x Hilfreiche Antwort

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