Arglistig verschwiegene Mängel beim Autokauf

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Subbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Arglistig verschwiegene Mängel beim Autokauf

schönen guten tag.

ich bin neu hier und hab da gleich mal ne frage.

ich bzw meine mama hat ein auto im mai 2011 von privat gekauft.( 1500 € ) einen golf 3 bj. 97, laufleistung 207 tkm.

es wurden 2 mängel angegeben ( rost an der tankklappe und rost an der heckklappe )und diese waren mir auch ersichtiich.
es hieß der wagen habe keine weiteren mängel.- wurde unter zeugen gesagt und stand auch so in der beschreibung im internet ( autoscout24.de)
tüv ist grade mal ein halbes jahr alt und es wurde unter zeugen gesagt das nix weiter damit is und das fahrwerk auch noch nicht alt sei.

nun musste ich feststellen das der wagen erhebliche mängel hat:
- fahrwerk ist rechts vorne und hinten defekt - lebensgefährlich da der wagen bei einer bodenwelle nach rechts ausbricht
- der unterboden had diverse gefährliche durchrostungen im unterboden - lebensgefährlich da der fuß durch den fußraum auf die straße gelangen kann
- schweller sind verrostet - tragende bauteile
- es kommt wasser in den kofferraum
- durchrostung beim tankeinfüllstutzen
-starke durchrostung beim radlauf.

der tüv würde das auto sofort still legen, da es lebensgefährlich ist mit den durchrostungen im unterboden, schweller und mit dem fahrwerk.
die durchrostungen sind nicht von einem halben jahr. diese müssen schon länger da sein.

im kaufvertrag steht unter dem punkt mängel: gekauft wie gesehen - nachteil?

desweiteren steht im kaufvertrag, das eine gewährleistung und in anspruchnahme ausgeschlossen sind. - nahcteil?

die reperatur der roststellen würde sich auf 1300 € belaufen, was schon fast der kaufpreis ist.

was kann ich nun tun?
habe ich irgendwelche rechte?

ich bin für jede hilfe sehr dankbar.
ich weiß nicht mehr weiter. es scheint ein faß ohne boden zu sein :( .

mit freundlichen grüßen


julien

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo Julien,

I. Der Ausschluss der Gewährleistung ist bei Arglist des Verkäufers unwirksam.

1. Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er von dem Mangel weiß oder ihn wenigstens für möglich hält und damit rechnet, dass der Kaufinteressent bei Kenntnis des Mangels von dem Geschäft absehen würde (BGH NJW 2001, 2326).

Ein Verschweigen ist gegeben, wenn der Verkäufer auf eine Nachfrage des Käufers oder trotz einer ihn treffenden Aufklärungspflicht still bleibt.

Das arglistige Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Eigenschaft ist dem arglistigen Verschweigen von Mängeln gleichzusetzen. Es ist also gleichwertig, wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt, oder wenn er eine nicht vorhandene gute Eigenschaft hinzuerfindet.

2. Sie müssen als Käufer beweisen , dass diese Arglist beim Verkäufer vorlag. Wenn Ihnen das gelingt, haben Sie Gewährleistungsrechte.

Die Beweisführung kann zB durch Gutachten bei einer Werkstatt oder von einem Sachverständigen geführt werden, welches z.B. darlegt, dass der Verkäufer aufgrund der jeweiligen Eigenschaften eines Mangels von diesen gewusst haben muss.

3. Der Verkäufer kann dem Käufer entgegen halten, dass der Käufer die Mängel gesehen und mithin von ihnen gewusst habe, oder zumindest infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind.

Die Kenntnis des Käufers setzt positives Wissen derjenigen Tatsachen voraus, die in ihrer Gesamtheit den Mangel begründen. Das Wissen muss sich auch auf den Umfang des Mangels erstrecken. Ein Verdacht, auch ein dringender, genügt nicht, ebensowenig wie die fehlende Kenntnis über den Umfang des Mangels.

Grobe Fahrlässigkeit führt auch grundsätzlich zu einem Verlust der Käuferrechte. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und einen Mangel übersieht, der für ihn beim Vertragsschluss ohne weiteres erkennbar war.

Die Käuferrechte bleiben jedoch erhalten, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

4. Desweiteren ist hier auch fraglich und zu klären, warum das KfZ bei solch massiven Mängeln noch die TÜV-Prüfung bestanden hat.

II. Unabhängig von einer etwaigen Arglist des Verkäufers , wäre letztlich auch noch der Umfang des Gewährleistungsausschlusses zu prüfen, da sowohl die Klausel "gekauft wie gesehen", als auch "eine Gewährleistung ist ausgeschlossen" vorhanden ist. Es müsste also geklärt werden, ob die Parteien übereinstimmend einen vollständigen Gewährleistungsausschluss, oder einen begrenzten Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" gewollt haben. Dieses ist Sache des Einzelfalls.

Beim Kauf "gekauft wie gesehen" ist zu beachten, dass an den Laien-Käufer bei der Begutachtung weniger strenge Rahmenbedingungen gestellt werden. Es kann von diesem nicht erwartet werden, dass dieser bei der Begutachtung jeden Winkel des KfZ begutachtet, ganz besonders nicht, wenn die Mängel an versteckten Stellen positioniert sind, oder nur mit einer Werkstatt oder Fachkenntnis erkennbar sind. Denn ein Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" beschränkt sich nur auf Mängel, die äußerlich erkennbar gewesen sind.

Hier wäre mithin zu prüfen, was von außen erkennbar gewesen war und was nicht.

Auf der anderen Seite wäre es dem Käufer anzulasten, wenn er das KfZ einfach ohne wirkliche Begutachtung akzeptiert hat.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert am 30.06.2011 14:43

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Subbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen dank erstmal für die schnelle antwort.

1. der verkäufer bzw der tüv muss von den mängeln gewusst haben, da der tüv erst 6 monate alt ist, die mängel aber älter als 6 monate sind. denke ich jedenfalls bei der größenordnung.
ich vermute auch das der tüv illegal erworben wurde.

2. ein gutachten der dekra würde also ausreichen?

3. der verkäufer hat mir unter zeugen meinerseits gesagt es gäbe 2 mängel: 1. rost an der heckklappe, 2: rost an der tankklappe.
sonst hat er nix erwähnt was die äusserlichen mängel betreffen. auch die aussage das fahrwerk sei noch nicht als ist falsch, da das fahrwerk so kaputt ist das es lebensgefährlich ist damit zu fahren.

4.wie in 1 schon geschrieben, vermute ich das der tüv nicht auf legalem weg erworben wurde, da diese mängel aufgefallen wären bzw dem tüv-prüfer hätten auffallen müssen.
ich habe mir das auto von aussen angeguckt. ich bin kein experte und konnte nur das beurteilen was ich gesehen habe.
da der wagen abgemeldet war und ich nur kurzzeitig rote kennzeichen hatte und der kaufort 300 km von mir weg war konnte ich natürlich nicht zu der werkstatt meines vertrauen fahren und den wagen prüfen lassen.
der verkäufer sagte mir das wagen sei soweit top bis auf die 2 besagten mängel.


wie soll ich nun weiter vorgehen?

verkäufer anrufen und ihm sagen er möge den wagen zurück nehmen da er erhebliche mängel hat die er mir verschwiegen hat?

zur dekra fahren und ein gutachten erstellen lassen?

ich danke vielmals

mfg julien

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo Julien,

konkrete Angaben darüber, wie Sie sich verhalten sollen, können wir Ihnen in diesem Forum nicht geben, da dieses keine Rechtsberatung darstellt, welche sich konkret mit den Einzelheiten Ihres Falles befassen würde. Eine Rechtsberatung ist auf dieser Seite von 123recht.net jedoch auch möglich, und zwar unter der Funktion frag-einen-anwalt .

Im Allgemeinen kann aber folgendes gesagt werden:

Bevor Gutachten o.ä. in Auftrag gegeben werden, wäre es angebracht, dass sich Käufer und Verkäufer versuchen gütlich zu einigen.

Der Käufer schildert dem Verkäufer den Sachverhalt und seinen Verdacht, dass der Verkäufer die massiven Mängel arglistig verschwiegen habe, mit dem Hinweis, dass die Gewährleistungsrechte des Käufers bei arglistiger Täuschung nicht ausgeschlossen seien. Aufgrunddessen würde eine Rückabwicklung (= Rückgabe der gekauften Sache unter vollständiger Rückerstattung des Kaufpreises) gewünscht.

Der Käufer könnte zudem darauf hinweisen, dass mit massiven Mängeln behaftete KfZ nicht mehr die TÜV Prüfung bestehen würden und somit nicht verkehrstauglich sei.

Wenn der Verkäufer sich querstellt, hilft in der Regel nur ein Gang zum Anwalt.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Subbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo nochmal.

ich hab mir grade mal den tüv bericht und den fahrzeugbrief angesehen.

der verküfer hat das auto am 25.11.2010 auf seinen namen zugelaffen. der tüv-bericht is allerdings vom 22.11.2010.

nun stellt sich mir die frage, muss ich dennnoch an den käufer heran treten und der muss sich dann an den vorbesitzer wenden oder wie muss ich das machen???

ich habe auch noch diesen satz im kaufvertrag gefunden:

"Das nachstehende fahrzeug wit unter ausschluß jedweder sachmängelhaftung verkauft. der ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche äisserung und werbung seitens des herstellers zu den eigenschaften des fahrzeuges. der ausschluss bezieht sich nicht auf zugesicherte eigenschaften des fahrzeuges, nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige pflichtverletzung und auch nicht ei verletzungen von leben, körper oder gesundheit"

bitte korregieren sie mich, aber seh ich das richtig. der der ausschluss bei den arglistig verschwiegenen mängeln nicht zählt? sprich das der satz für mich uninteressant ist?

ich bin mit den nerven am ende.

vielen dank nochmal für die viele hilfe.

mfg julien

ps: wie lange dauert ein rechtsstreit, wenn es zu einem kommen sollte? meine mama is auf das auto angewiesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)


Hallo Julien,

1. Der Ansprechpartner ist in der Regel der Verkäufer und nicht der Vorbesitzer.

2. Der von Ihnen zitierte Satz bezieht sich auf einen Gewährleistungsausschluss. Wie Sie jedoch korrekt gefolgert haben, zählt ein Gewährleistungsausschluss bei einer arglistigen Täuschung nicht (siehe oben).

3. Wie lange ein Rechtsstreit dauern würde, kann nicht pauschal beantwortet werden.

4. Wenn der Käufer auf ein KfZ angewiesen ist, so sollte geprüft werden, ob noch weitergehende Ansprüche bestehen könnten wie z.B. auf Ersatz der Kosten für die Nutzung eines Ersatzfahrzeugs. Dieses ist jedoch sehr von den Einzelheiten des Falles abhängig.

5. Sofern der Verkäufer sich querstellen sollte, kommt man meines Erachtens nicht um einen Anwalt herum.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert am 01.07.2011 14:09

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "ich bin mit den nerven am ende."
Sorry, aber durch ein preiswertes begutachten vor dem Kauf bei Dekra oder TÜV oder das einschalten eines kundigen Freundes wäre all das erst gar nicht passiert.

Was erwartet man von einem 14 Jahren alten Auto?

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Subbi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Rönner:

Erstmal vielen dank für die antworten!

1. Meine mama spricht am Montag mal mit der Rechtsschutz!

2. Dann hab ich das ja doch richtig verstanden! Aber kann man dem TÜV auch
Was vorwerfen, da dieser das ja gesehen haben muss?! Sofern der TÜV regelgerecht und
Korrekt durchgeführt wurde!

@MarksMa:

1. Ich hatte nur kurzfristig rote Kennzeichen die noch am gleichen Tag
Zurück mussten! Somit konnte ich nicht zur Dekra oder dergleichen fahren!

Aber wenn man ein Auto kauft was noch fast 2 Jahre TÜV hat geht man doch
Davon aus das alles ok ist, oder?????

2. Ich habe keine Leute die Ahnung davon haben in meiner Nähe! Wohnen alle im Süden von
Deutschland! Somit ging das auch nicht!


MfG Julien

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1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "der tüv würde das auto sofort still legen, da es lebensgefährlich ist mit den durchrostungen im unterboden, schweller und mit dem fahrwerk."
Sagt wer?
Deine Wektstatt, die (übertrieben gesagt) Arbeit braucht?

Es gibt für paar Euro Überführungskennzeichen, ist mitlerweile üblicher als die "roten" zu verwenden.

Ein neuer TÜV sagt nicht, das am Auto alles i.O. ist, sondern sagt aus, dass das Auto zum Prüfungszeitpunkt "verkehrsicher" war.
Wasser im Kofferraum oder verrosteter Tankeinfüllstutzen dürften auf einen erfolgreiche TÜV Prüfung wenig einfluss haben.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Uwe321
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 45x hilfreich)

nun musste ich feststellen das der wagen erhebliche mängel hat:
- fahrwerk ist rechts vorne und hinten defekt - lebensgefährlich da der wagen bei einer bodenwelle nach rechts ausbricht=
[color=red]das war auf der Probefahrt/ Überführungsfahrt sicherlich nicht anders, zudem ist mit 212 tkm jedes Fahrwerk im Eimer[/color]

- der unterboden had diverse gefährliche durchrostungen im unterboden - lebensgefährlich da der fuß durch den fußraum auf die straße gelangen kann
[color=red]Das ist euch nicht aufgefallen? Wenn Nein, muss es einem durchschn. Autofahrer auch nicht auffallen, habe meinen Unterboden noch nie von unten betrachtet[/color]

- schweller sind verrostet - tragende bauteile= [color=red]das sieht man aber bei der Besichtigung ![/color]
- es kommt wasser in den kofferraum [color=red]das kann am Rost an der Heckklappe kommen, bekannter Mangel ![/color]
- durchrostung beim tankeinfüllstutzen [color=red]das kann man bei der Besichtigung sehen, ist aber egal![/color]
-starke durchrostung beim radlauf. [color=red]das sieht man aber bei der Besichtigung ![/color]

Man kann einen solchen Wagen nicht "blind" beim Privatmann kaufen...

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
peterSchallmauer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag liebe Freunde des Rechtsstreits,

um hier keinen neuen Thread zu eröffnen möchte ich in Anlehnung an den Threadöffner und seine Frage auch mein Problem gerne schildern.

Ich habe im Frühjahr diesen Jahres (März 2016) einen Youngtimer gekauft, dessen Zustand nicht mit 1 sondern eher mit 3 zu beziffern war.
Trotzdem habe ich dem Verkäufer, der Angestellter eines Autohauses war, das Fahrzeug auch über diese Firma inseriert und in den eigenen Hallen aber privat verkauft hat,
alles abgenommen was er mir über das Fahrzeug erzählen konnte. Natürlich ist solch ein Auto (Super Seven) niemals frei von Mängel und immer von seinen Vorbesitzern gezeichnet.
Nun nach einem Totalschaden des Motors, habe ich das Triebwerk ausgebaut und zum Mechaniker meines Vertrauens zur Revision gebracht (kein Hauptberuflicher Mechaniker, Hobbyschrauber).
Was dieser mir nun über den Motor berichtete, stimmte mich sauer: 75PS statt wie in Brief, Schein und Inserat angegebene 115PS. Nicht bleifrei tauglich, das hat mir der Vekäufer allerdings mündlich versichert.
Nun war der Motorschaden also mit dem falschen Treibstoff vorprogrammiert.
Meine Frage: beging der Verkäufer arglistige Täuschung? Schließlich hat er vermutlich nicht mit wissen & wollen gehandelt.
Ist der Verkäufer verpflichtet die Sache richtig nach zu liefern (115PS Motor)?
Welche Möglichkeiten habe Ich überhaupt, den entstandenen Schaden (2500€) umzulegen?

Viele Grüße und einen erholsamen Feiertag,
Peter S.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119448 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von peterSchallmauer):
um hier keinen neuen Thread zu eröffnen

Schlechte Idee ...



Zitat (von peterSchallmauer):
Meine Frage: beging der Verkäufer arglistige Täuschung?

Das würde man ihm schon nachweisen müssen ...



Zitat (von peterSchallmauer):
Was dieser mir nun über den Motor berichtete, stimmte mich sauer: 75PS

Und das hat der Hobbyist jetzt wie genau gerichtsfest festgestellt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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