Arglistig verschwiegen?????

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Arglistig verschwiegen?????

Hallo alle zusammen!
Ich habe nen kleines Problem!! Und zwar habe ich mein geliebts Auto an einen Bekannten verkauft, weil mein Freund und ich 2 Autos haben wollten - flexibeler usw. Der Bekannte war von Anfang an scharf auf das Auto und meinte auch immer, wenn wir es verkaufen wollen, sollen wir Ihm bescheid sagen! Was wir auch getan haben!! und er hat ohne lange zu zögern das Auto gekauft!! Nach ein paar Tagen stand er schon wieder bei uns vor der Tür und meinte es würde ne Lampe leuchten. Naja, aber da haben wir auch keine Ahnung von!! Dann ist er weiter mit dem Fehler rum gefahren und zack war das Steuergeräht kaput! Jetzt, nach 2 Monaten meint er das Auto wäre total schrott, Reifen von innen Porös, Bremsen wären auch nicht mehr die besten und die Kupplung müsste auch mal neu gemacht werden und das aller beste, der Kat wäre ausgeräumt (aber da haben wir nie einem Finger drangelegt)!! Naja, wir sind keine Arschlöcher und meinten, wir kämen Ihm mit den Kosten entgegen! Aber er ist der festen überzeugung, ich hätte Ihm die Sachen arglistig verschwiegen und müsste Ihm das Geld wieder geben und das Auto zurück nehmen!! Aber da bin ich anderer Meinung. Auserdem haben wir einen Kaufvertrag und er hat mehr als nur eine Probefahrt mit dem Wagen gemacht, da hätte er ja auch mal in ne Werstatt fahren können und das Auto duchschecke können!! Muss ich das Auto zurücknehmen????? Er droht mir jetzt schon mit na Anzeige!!!
Danke schonmal für eure Hilfe

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Wussten Sie etwas über die Mängel? Falls nicht können Sie Ihren Bekannten auch nicht getäuscht haben, schon garnicht arglistig.
Was für eine Lampe hat an dem Auto geleuchtet? War die beim Verkauf bzw. bei der Übergabe schon an?

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#2
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe nichts von den Mängeln gewusst, ich meine die Reifen sind von innen Porös, das konnte ich ja nicht sehen und die Kuplung war auch noch super (aber der fährt auch wie ne sau). Und die Lampe war bei Übergabe auch nicht an! Ich hatte das Auto ja nicht mal ganz 1 Jahr und TÜV und AU habe ich vom Vorgänger übernommen, warum soll ich da ne Abgasuntersuchung machen!! Und jetzt stellt sich raus das der Kat leer geräumt ist(weswegen die Lampe leuchtet), entweder er hat das gemacht und hat gemerkt, dass das Auto dardurch kaput geht, oder der Vorbesitzer und der hat schmu bei der AU gemacht, aber beweis das mal!!!!

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir haben als Privatpersonen verkauft und ja wir haben einen ausschluss jeglicher gewährleistung!! Was ist den bitte der Normalfall??

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich sehe da auch keine Probleme. In einem Steuergerät steckt man nun mal nicht drin, im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen und Bremsen, Reifen und Kupplung sind ganz normale Verschleissteile.

-----------------
"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exesse."

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#7
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, verschwiegen hab ich nichts!! Dann warte ich mal ab bis die Post vom Anwalt kommt! Ich bin echt entäuscht, weil es ja gute Freunde sind / waren! Aber, naja, man kann den Leuten nur vor den Kopf schauen!!
Danke für eure hilfe!!!!

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#8
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt geht es in die zweite Runde!!

Ich hab von dessen Anwalt ein Schreiben bekommen: Der Kat wurde willendlich leergeräumt! Was auch nur in meiner Besitzzeit gemacht worden sein kann, da der Vorbesitzer 1 Monat vor dem Verkauf noch eine AU hat. Ich habe aber nichts an dem Kat gemacht!

Mein Anwalt meint ich wäre jetzt in der Beweispflicht! Aber wie soll ich das denn bitte beweisen!! Ich meine es kann ja auch der jetztige Besitzer gamacht haben!! Auf jeden Fall soll ich die Kosten der Reparatur übernehmen! Aber ich sehe nicht ein, was zu bezahlen womit ich garnichts zu tun habe!

Was soll ich nur tun?????

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#9
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Abwarten.

Ihr Anwalt wird sicherlich wissen was zu tun ist.

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#10
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@DemIhm
Hallo erstmal!!
Leider habe ich mir nen föllig beschränkten Anwalt genommen! Der ist nur der Meinung ich solle dem die Raparaturkosten bezahlen!! Der hat jetzt wiederwillig nen Brief geschrieben, das ich jetzt erstmal die AU Bescheinigung haben möchte, weil man anhand dessen auch schon einiges Fesstellen kann. Aber mein Anwalt erhofft sich dafon nichts!! Aber ab Montag hab ich nen Anderen!!

Ich meine, mein Anwalt hätte ja auch mal auf die Idee kommen können, wie die das Beweisen wollen usw. ich bin ja auch der Meinung der Kat kann von alleine Kaput gehen.

Ach erstmal den neuen Anwalt beauftragen!!!

Danke schonmal für eure Hilfe!!
Ich halte euch auf dem laufenden!!

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#11
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Elfi,

kommt mir ehrlich gesagt auch komisch vor warum Sie die Reparaturkosten bezahlen sollen. Allerdings kenne ich die genaue Sachlage sowie die vertragliche Situation auch nicht.

Grundsätzlich kann man nur über Mängel aufklären über die man Kenntnis hat.
Da Sie offensichtlich keine Kenntnis hatten, die Sachmangelhaftung ausgeschlossen und den Kat wohl nicht selber leergeräumt haben, sehe ich hier, zumindest so wie Sie es schildern, keinen Grund für eine Nachbesserung Ihrerseits.

Der Käufer hätte das Fahrzeug vor Kauf auch einem Gebrauchtwagen Check unterziehen können.

Auf den Ausgang bin ich sehr gespannt, gerne auch per PM.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin jetzt bei einem anderen Anwalt gewsen und schon sieht die Sache ganz anders aus! Ich bin garnicht in der Beweispflicht, sondern der Käufer muss mir Beweisen, das ich davon gewust habe. Das ist nach ca. 3 monaten schon schwer für den. Weil in der Zeit kann er es auch gemacht haben! Ausedem versteh ich immer noch nicht wer so blöd ist und sowas macht???? Ich bin auch der Meinung, dass das nur eine Behauptung ist und der Kat warscheinlich von alleine kaput gegangen ist! Naja...

Abwarten und Tee trinken... :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

@Elfi1983,

na das hört sich doch schon besser an.

Gruß
DemIhm

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Klaus M2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@elfi
Es kan sein das die Lampe wo aufgeläuchtet (evtl. Diagnoselampe Motor) hat den Kat geschädigt hat also zerstört wen zb. Zündausetzer auftreten überhitzt der Kant und ist inerhalb von kurzer Zeit entweder total zugeschmolzen oder er zerbricht und ist weg

Gruß,Klaus M2.

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#15
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Geht das auch auf Deutsch? Und eine Lampe hat den Kat geschädigt? Nicht wirklich, oder?

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#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo !

Motorlampe war wahrscheinlich ein Fehler in der Zündanlage oder Lambda-Sonde = Abgasregelung.
Wenn man damit weiterhin fährt ,kann das zu Beschädigungen am Kat führen.

Du hast leider nicht beschrieben, wie der K seine Behauptung begründet, "der Kat ist leer geräumt ".
Einen leergeräumten Kat kann man nicht sehen, nur durch Geräusche ( Rappeln) wahrnehmen. Es handelt sich um einen geschlossenen Körper der, wenn er leergeräumt wurde, mittels Trennschleifer oder ähnlichem Werkzeug laienhaft geöffnet und geschlossen werden müsste.
Und wenn der Kat tatsächlich leer ist, hört man auch kein Rappeln mehr.
Also worauf wird die Aussage begründet ?? Hat der K ne AU machen lassen oder hat der K ein Gutachten ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Morgen!

Hab mich länger nicht gemeldet, dacht das wäre erledigt, aber gesten habe ich dann das Schreiben vom Landgericht bekommen mit der Anklage! ...mmmhhhh...

Zunächst wollen die Prozesskostenhilfe beantragen oder so? Was ist das genau, kann ich das auch ablehnen?

In der Anklage steht, das ein zufälliger verlusst des Keramikkörpers (der sich im Kat befindet) ausgeschlossen sei!
Ist das so? Ist das ausgeschlossen, oder kann der Kat nicht auch so kaputgehen? Ich verstehe überhaupt nichts mehr!

Dann hätte das Auto noch andere Mängel, Bremsklötze wären runter, Schaltung wäre schwergängig, die Reifen wären porös...
Aber das sind doch alles verschleißteile, woher soll ich denn bitte wissen wann die Klötze runter sind, oder die Reifen von innen (VON INNEN) porös sind?

Ich bin ratlos....:-(

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Zunächst wollen die Prozesskostenhilfe beantragen oder so


Der hat kein Geld den Prozess durchzuführen daher will er das der Staat dafür aufkommt.

Anklageschriften sind immer lustig, interessant sind nur die Beweise die er vorlegt.

K.

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#20
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

War bei meinem Anwalt! Ich kann auch diese Hilfe beantragen! Dann werd ich das auch mal tun! Mein Anwalt sagt das schlimmste was passieren kann ist ein Vergleich!

Ich hab troztdem Angst, was wenn er sich irrt, wenn ich dann Verlieren sollte, oh man, die ganzen vielen Kosten! Ich weiß garnicht mehr wo mir der Kopf steht!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
War bei meinem Anwalt! Ich kann auch diese Hilfe beantragen! Dann werd ich das auch mal tun! Mein Anwalt sagt das schlimmste was passieren kann ist ein Vergleich!

Typisch Anwalt - da verdienet er etwas mehr ?

Entweder ich bin in recht, dann zieh ich das durch oder ich lass es. Vergleich ist das der Richter kein Urteil fällen muss.
Der wird zusammen mit den Anwälten versuchen alle dort hin zu drängen.

K.

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#22
 Von 
Elfi1983
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hä?? was meinst du da mit? versteh jetzt nur bahnhof? wer soll was durchziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Man gewinnt
Man verliert
oder man einigt sich = Vergleich = 50/50 oder so

K.

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#24
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

Mal so dov gefragt:

WIESO sollte jmd einen Kat "ausräumen"..also was will jmd mit dem Innenleben davon?

Die ganze Arbeit (aufmachen, zu schweissen) dann doppelt..weil das Innenleben brauch man ja bestimmt für nen Einbau woanders..kostet doch wohl mehr, als sich einfach nen neuen Kat zu kaufen, oder?

Ansonsten ist das natürlich bestimmt ersichtlich, wenn Tatsache jemand nen Kat GEÖFFNET und wieder VERSCHLOßen hat..weil, so wie Schweissroboter kann imho NIEMAND schweißen...

Abstruse Story...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Kango1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 24x hilfreich)

Also,einen Kat kann man auch ohne flexen und schweißen ausräumen.Ist ganz einfach und in kurzer Zeit mit einfachsten Hilfsmitteln gemacht.
Warum ein Kat ausgeräumt wird kann verschiedene Ursachen haben und muß nicht zwingend einen strafrechtlich relevanten Hintergrund haben.

Das der Vorbesitzer des Fahrzeugs eine neue AU gemacht hat,ist ja gut und schön,aber es soll Leute geben die um Kosten zu sparen auf Teile anderer,baugleicher Fahrzeuge zugreifen und diese nach bestandener HU/AU
wieder tauschen.
Was da wirklich gemacht wurde läßt sich so nicht feststellen.Wurde ein Sachverständigengutachten erstellt?Wenn nicht,schleunigst nachholen und den Sachverständigen auf die oben von mir gemachten Möglichkeiten hinweisen.
An Hand des korisionszustandes der Befestigungsmittel des Kat,könnte ein Sachverständiger die Zeit schonmal ungefähr eingrenzen wann dieser manipuliert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Was denn noch einen Koch und einen Metzger ?

quote:
Jetzt, nach 2 Monaten meint er das Auto wäre total schrott,

Bei der Übergabe war alles in Ordnung, kein Ahnung woher jetzt die Schäden kommen. Der hat die Teile wohl ausgetauscht.

Im übrigen muss immer der der Klagt den Nachweis führen. Es ist sinnlos einen Gutachter einen ausgeräumten Kat hinzulegen, der wird wohl ausgeräumt sein. Nur woher will der Gutachter wissen wer und wann den möntiert hat. Also erkennt man vor Gericht an das er ausgeräumt ist um Kosten zu sparen betreitet aber das es der bei der Übergabe war, denn war ja in Ordnung

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung eh verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche"

0x Hilfreiche Antwort

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