Guten Tag,
ich hätte mal eine kleine Frage zu einem "Ankaufschein".
Ich habe jetzt einiges gegoogelt dazu, aber finde keine wirkliche "gesetzmäßigkeit" wie es mit der Verbindlichkeit steht.
Alle die ich gesehen habe, die als verbindlich eingestuft wurden, waren auch klar als verbindlich zu erkennen.
Nun habe ich letztens auch einen solchen Ankaufschein vorliegen, aus dem kann ich jedoch keine Verbindlichkeit herauslesen.
Vielleicht kann mir hier jemand sagen, wie sich das genau verhält.
/Eine verfremdete Kopie des Scheins ist angehängt (Es wurden nur die spezifischen Daten ausgegraut, also nichts Vertagsinhaltliches)
http://abload.de/image.php?img=ankaufomst1.jpg
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Shaun
-- Editier von RUbonz1 am 20.03.2015 20:45
Ankaufschein bindend?
20. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2015 | 20:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankaufschein bindend?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 20. März 2015 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39850x hilfreich)
Der Schein verpflichtet Dich bis auf weiteres das Fahrzeug zum Verkauf an Frima X bereit zu halten.
Firma X ist hingegen nicht verpflichtet dieses Fahrzeug zu kaufen.
#2
Antwort vom 23. März 2015 | 11:46
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:bis auf weiteres
Das könnte man wohl auf "maximal 14 Tage" konkretisieren, denn danach wäre eine Annahme wohl nicht mehr in dem Zeitrahmen, in dem sie üblicherweise erfolgt, §147 II BGB .
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