Achtung neue "Automasche" (Baujahr)

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Martin235
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)
Achtung neue "Automasche" (Baujahr)

Hallo Community,

ich habe bei autoscout24 einen Bora im Auftrag eines Bekannten angeboten. Sekunden nach dem Einstellen hat jemand aus Hannover angerufen, der Interesse am Wagen hatte und mir 3x00€ für den Wagen geboten hat.
Dieser wollte eine Emailbestätigung (das Wort Kaufvertrag war nicht gefallen!), die er auch von mir bekommen hat.

Zurück kam folgendes:

quote:
Danke! Ihre Verkaufsbestätigung haben wir erhalten!
So bestätige ich Ihnen zurück, ihren Wagen gegen Barzahlung zukaufen(kein Scheck)
Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Kaufvertrag per E-Mail ist ohne Unterschrift gültig.
Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form z.B. per E-Mail wirksam abgeschlossen werden kann.
Sicherheitshinweis! Leider gibt es Personen die Sie vielleicht anrufen und in
unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z. B ich habe das Geld
nicht zusammen bekommen oder ich habe ein anderes Auto gefunden oder.............
Telefonische Änderungen oder absagen sind ungültig.
Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabe Tag an den richtigen Käufer
Übergeben wird, fragen sie unsern Mitarbeiter bei der Übergabe nach unserm Passwort. ( xxxx )
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
Das Fahrzeug werden wir am 26.08.2010 bei Ihnen abholen.

Mit freundlichen Grüßen" xxxx 0162-xxxxxxxxx


Es wurde auf ein Kennwort hingewiesen, mit dem sich der Abholer identifizieren sollte (ich denke das hat mit der Vollmacht des Käufers zu tun, da derjenige der die Email gesandt hat, nicht derjenige gewesen ist, der letztlich hier gewesen ist). Das war gestern. Heute waren 2 Autokäufer hier und haben mir gesagt, dass ich für das „Schrottauto" keine 2000€ erwarten kann (Mängel wurden in dem Inserat angegeben).
Nach ca. 2h mit diversen Drohungen und Beleidigungen (aber auch stetig höherem Angeboten!) habe ich abgelehnt, da der eingetragene Halter eine Preisuntergrenze vorgegeben hatte und mir das Ganze zu bunt wurde. Da mir der Sachverhalt von vornherein etwas merkwürdig vorgekommen ist, habe ich meine Lebensgefährtin und deren Mutter zuvor gebeten sich im 2.ten Stock, bei geöffnetem Fenster zu positionieren, da ich ein wenig Bammel wg. Geldübergabe usw. hatte.
Die beiden Autoverkäufer waren schon seit einer halben Stunde weg, da rief mich ein dritter aus ihrer Truppe an der mir sagte, dass ihm ein Schaden entstanden sei - allerdings nicht weil er das Auto zum vereinbarten Preis nicht haben wollte, sondern weil der Bora nicht BJ 2001 sondern BJ 2000 gewesen ist und ihm dadurch ein großer Schaden entstanden sei, da er deutlich mehr Zoll bezahlen müsste. Er würde den Wagen jedoch trotzdem nehmen, jedoch nicht mehr als 2000€ geben. Es wurde mit einem Anwalt gedroht, da ich ihm ja schließlich am Tag zuvor folgende Bestätigung geschickt habe:
quote:
Hallo xxxx,

hiermit bestätige ich Ihnen den Verkauf des VW Boras, Baujahr 2001 - ohne Garantie oder Gewährleistung - gegen Barzahlung von 3x00€.

Viele Grüße
xxx
+Anschrift


Bei Autoscout war nur ein Feld mit der EZ (nicht mit BJ) und ich habe in der Email dummerweise Baujahr anstelle EZ geschrieben.

Habe ich nun Post vom Anwalt zu erwarten? Ich denke kaum, oder?

Bitte um schnelle und kompetente Hilfe!

Grüße
Martin

P.S.: Der Autohändler ist kein unbekannter. Sprich: ich bin nicht der einzige mit dem Problem. Von den (Mit-) Betroffenen hat bislang anscheinend niemand Post vom Anwalt bekommen…
P.S.2: Heute wieder viel an Erfahrung hinzugewonnen


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Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Diese Menschen perfektionieren Ihre Masche aber wirklich ständig. Normalerweise gibt es keine so ausgekügelte Bestätigung in ordentlichem Deutsch.

Interessanter Trick, ich nehme aber nicht an, dass die Herrschaften damit durchkommen.
In Deutschland kommt es auf die Erstzulassung an. Bei einem 9 oder 10 jährigen spielt es sogar keine Rolle mehr, wenn die Differenz zwischen Bauzeitpunkt und Erstzulassung mehr als 12 Monate betragen hat, weil daraus, wenn überhaupt, nur ein marginaler merkantiler Minderwert resultiert, es sei denn es hat einen Modellwechsel gegeben, was aber bei einem Bora nicht der Fall ist.

Sie haben natürlich tatsächlich den Fehler gemacht, das Baujahr zu bestätigen, aber Sie sind Laie und könnten erfolgreich argumentieren, dass aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Papieren nur die EZ ersichtlich ist und Sie daher annehmen konnten, dass diese auch dem BJ entspricht. Ihr Käufer ist ja offensichtlich der Profi und hätte das Ganze hinterfragen müssen, wenn es denn so wichtig für Ihn ist.

Lassen Sie sich nicht ins Boxhorn jagen, im Gegenteil, Sie könnten in die Offensive gehen und den Käufer mit der Abnahme in Verzug setzen und selber einen Schadensersatzanspruch wegen Nichtabnahme geltend machen.

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" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azarel100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist die Sache ausgegangen? Bin auf die selbe Masche rein gefallen.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Martin235
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Typen haben sich nie wieder bei mir gemeldet. Ich rate jedem, sich nicht von solchen "Experten" unter Druck setzen zu lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Konnten die Trickser denn aus dem Inserat erkennen, daß das Baujahr falsch angegeben war? Ansonsten ist die Masche doch ein Schuß ins Blaue, wenn die gar nicht genau wissen, ob sie etwas finden, das ihnen einen Rücktritt samt Schadensersatzforderung ermöglichen könnte.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Man gibt nie das Baujahr an, sondern immer die Erstzulassung.. Deswegen frag ich mich wie diese Masche klappen könnte?!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich bin zwar auch absolut gegen incorrekte Käufer und Unterdrucksetzungen etc, aber in dem Fall, muss man sagen hier hat der TE mehr Glück als Verstand gehabt.

In genau dem Fall BJ mit EZ zu vertauschen war sehr gefährlich! Ich würde sagen, die sogenannten Händler haben da selber ein sehr schlechtes Wissen gehabt.
beim VW Bora/Golf4 beide basieren auf der Gleichen Basis, haben nur ein anderes Chassis hatten genau zu dem Modelljahreswechsel eine sehr deutliche Änderung erfahren.
Vor Modelljahr 2001 waren die Fahrzeuge sogenannte IMMO2 Fahrzeuge, ab MJ2001 waren es dann IMMO3 Fahrzeuge! Teis nicht von aussen bemerkbare unterschiede, teils aber auch deutlich erkennbare Unterschiede, alleine der Tacho hat einen Mehrpreis von 250-500Euro bei VW, jeh nach Ausführung.

Der TE hatte also Glück, denn wenn das die sogenannten Händler gewusst hätten, dann wären sie mit grosser Wahrscheinlichkeit sogar in dem fall mal durchgekommen...

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-- Editiert lesen-denken-handeln am 14.01.2013 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azarel100
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Käufer erkennen das im Inserat selbst gar nicht. Sie schreiben es in Ihre Kaufbestätigung, natürlich ganz klein einfach mit rein. Mein Skoda war EZ 1/2007 man kann also davon ausgehen das er nicht unbedingt in 2007 gebaut wurde. BJ bei meinem war 2006. Das stellt laut meinem Anwalt aber keinen Sachmangel da.
Der ADAC bekommt ständig solche Sachen auf den Tisch, Spiegel TV und WISO wollen sich den Herrschaften wohl mal annehmen.

Gruß Kai

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Das stellt laut meinem Anwalt aber keinen Sachmangel da.
Jain, man muss den Modelljahreswechsel genau mit einbeziehen, sollte ich evtl auch ergänzend zu meinem obrigen Post sagen.

Bei der Vereinigten Aufpreis gesellschaft (VAG) wozu auch dein Skoda gehört, gibt es die Modelljahreswechsel immer nach den grossen Werksferien im Sommer. Heisst ab Mitte des Jahres wird dann schon das Modell des nächsten Jahres gebaut. Wenn dein Fahrzeug also nach den Werksferieb gebaut wurde wäre es zumindest baugleich mit einem BJ 1/07...

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