Hallo Community,
ich habe bei autoscout24 einen Bora im Auftrag eines Bekannten angeboten. Sekunden nach dem Einstellen hat jemand aus Hannover angerufen, der Interesse am Wagen hatte und mir 3x00€ für den Wagen geboten hat.
Dieser wollte eine Emailbestätigung (das Wort Kaufvertrag war nicht gefallen!), die er auch von mir bekommen hat.
Zurück kam folgendes:
quote:
Danke! Ihre Verkaufsbestätigung haben wir erhalten!
So bestätige ich Ihnen zurück, ihren Wagen gegen Barzahlung zukaufen(kein Scheck)
Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Der Kaufvertrag per E-Mail ist ohne Unterschrift gültig.
Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form z.B. per E-Mail wirksam abgeschlossen werden kann.
Sicherheitshinweis! Leider gibt es Personen die Sie vielleicht anrufen und in
unserem Namen absagen werden, mit verschieden Tricks wie z. B ich habe das Geld
nicht zusammen bekommen oder ich habe ein anderes Auto gefunden oder.............
Telefonische Änderungen oder absagen sind ungültig.
Um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug am Übergabe Tag an den richtigen Käufer
Übergeben wird, fragen sie unsern Mitarbeiter bei der Übergabe nach unserm Passwort. ( xxxx )
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
Das Fahrzeug werden wir am 26.08.2010 bei Ihnen abholen.
Mit freundlichen Grüßen" xxxx 0162-xxxxxxxxx
Es wurde auf ein Kennwort hingewiesen, mit dem sich der Abholer identifizieren sollte (ich denke das hat mit der Vollmacht des Käufers zu tun, da derjenige der die Email gesandt hat, nicht derjenige gewesen ist, der letztlich hier gewesen ist). Das war gestern. Heute waren 2 Autokäufer hier und haben mir gesagt, dass ich für das „Schrottauto" keine 2000€ erwarten kann (Mängel wurden in dem Inserat angegeben).
Nach ca. 2h mit diversen Drohungen und Beleidigungen (aber auch stetig höherem Angeboten!) habe ich abgelehnt, da der eingetragene Halter eine Preisuntergrenze vorgegeben hatte und mir das Ganze zu bunt wurde. Da mir der Sachverhalt von vornherein etwas merkwürdig vorgekommen ist, habe ich meine Lebensgefährtin und deren Mutter zuvor gebeten sich im 2.ten Stock, bei geöffnetem Fenster zu positionieren, da ich ein wenig Bammel wg. Geldübergabe usw. hatte.
Die beiden Autoverkäufer waren schon seit einer halben Stunde weg, da rief mich ein dritter aus ihrer Truppe an der mir sagte, dass ihm ein Schaden entstanden sei - allerdings nicht weil er das Auto zum vereinbarten Preis nicht haben wollte, sondern weil der Bora nicht BJ 2001 sondern BJ 2000 gewesen ist und ihm dadurch ein großer Schaden entstanden sei, da er deutlich mehr Zoll bezahlen müsste. Er würde den Wagen jedoch trotzdem nehmen, jedoch nicht mehr als 2000€ geben. Es wurde mit einem Anwalt gedroht, da ich ihm ja schließlich am Tag zuvor folgende Bestätigung geschickt habe:
quote:
Hallo xxxx,
hiermit bestätige ich Ihnen den Verkauf des VW Boras, Baujahr 2001 - ohne Garantie oder Gewährleistung - gegen Barzahlung von 3x00€.
Viele Grüße
xxx
+Anschrift
Bei Autoscout war nur ein Feld mit der EZ (nicht mit BJ) und ich habe in der Email dummerweise Baujahr anstelle EZ geschrieben.
Habe ich nun Post vom Anwalt zu erwarten? Ich denke kaum, oder?
Bitte um schnelle und kompetente Hilfe!
Grüße
Martin
P.S.: Der Autohändler ist kein unbekannter. Sprich: ich bin nicht der einzige mit dem Problem. Von den (Mit-) Betroffenen hat bislang anscheinend niemand Post vom Anwalt bekommen…
P.S.2: Heute wieder viel an Erfahrung hinzugewonnen
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