Hallo,
Ich möchte mein Problem kurz und knapp formulieren :
Ich habe mir am Wochenende ein Auto zugelegt und den Kaufvertrag unterschrieben. Das Auto soll laut Autohaus „im kundenauftrag" verkauft worden sein. Keine Gewährleistung etc. ist mir bekannt.
Morgen soll der pkw von mir abgeholt werden. In der Zwischenzeit hatte ich mal den alten Besitzer aufgefunden und gefragt ob das Auto wirklich im kundenauftrag verkauft wurde. Er wusste von nichts und hatte das Auto Inzahlungnahme gegeben und sich ein neues ausgesucht das EBENFALLS „im kundenauftrag" verkauft wurde.
Das es Betrug ist steht außer frage, nun ist jedoch in 15 min schon morgen und ich steh echt neben der Spur.
Leider habe ich das komplette Geld bereits bezahlt, sonst hätte ich den Kaufpreis behalten und den betrüger zur Anzeige gebracht. Jetzt denk ich mir aber wenn ich morgen schon anspreche das ich dahinter gekommen bin, hab ich erstmal kein Auto und kein Geld. Da das Autohaus kurz vor der Insolvenz steht würde ich wenigstens das Auto mitnehmen zur Absicherung und einen Anwalt morgen aufsuchen.
Meine Idee war dennoch den Preis zu drücken und ihn dann nicht anzuzeigen. Wäre aber auch nicht richtig.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen und mir behilflich sein.
Lg
Patrick
AUTOKAUF BETRUG HOCH 10 !! IM KUNDENAUFTRAG OBWOHL KEIN KUNDENAUFTRAG !!
25. September 2017
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Frage vom 25. September 2017 | 23:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
AUTOKAUF BETRUG HOCH 10 !! IM KUNDENAUFTRAG OBWOHL KEIN KUNDENAUFTRAG !!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 25. September 2017 | 23:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120212 Beiträge, 39848x hilfreich)
ZitatDas es Betrug ist steht außer frage, :
Wieso?
ZitatIn der Zwischenzeit hatte ich mal den alten Besitzer aufgefunden und gefragt ob das Auto wirklich im kundenauftrag verkauft wurde. Er wusste von nichts :
Besitzer ist nicht relevant.
Den Eigentümer von dem man es jetzt kauft müsste man finden.
ZitatDa das Autohaus kurz vor der Insolvenz steht :
... ist es in der Realität egal, ob man mit oder ohne gesetzlicher Sachmängelhaftung kauft ...
Und jetzt?
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