7 Monate nach Auto kauf, Auto durchgerostet

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Hamster40
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
7 Monate nach Auto kauf, Auto durchgerostet

Hallo,

ich habe vor ca 7 Monaten (keine 6 Monate mehr) ein auto gekauft an dem in der zwischenzeit massenhaft Mängel auftauchen. Angefangen vom Querlenker der erneuert werden musste, undichtes schiebedach, ausfall der elektronik nach manchen Schlaglöchern ... bis hin zu den letzten Fällen wo der Auspuff wärent der fahrt abgefallen ist und wir dann festgestellt haben als ein Bekannter das Auto reparieren wollte das es nicht nur der Auspuff war sondern der unterboder dermassen durchgerostet ist das man im Beifahrerraum zur Fußmatte durchgreifen konnte. Zusaetzlich hat er dann gesehen das auch einige stellen der Tragenden Säulen durch- bzw. angerostet sind.

Ich war schon beim Händler, der meinte er müsse sich das Auto mal anschauen und ich solle es herbringen. Das Auto steht aber ca. 300km vom Händler entfernt und er meint er könne nix machen wenn ich es ihm nicht vorbei bringen würde. Aber in dem zustand kann ich das auto nicht fahren.

Wäre sehr nett wenn mir jemand Helfen kann wie sich meine Rechtliche Position darstellt und welche Möglichkeiten ich habe mein Geld wieder zu bekommen bzw. das der Händler das Auto kostenfrei repariert.
Und wie das mit der Rückführung zum Händler aussieht, ob er oder ich das Bezahlen und Organisieren muss.

vielen Dank schon jetzt, bin für jeden Tipp dankbar
der Hamster

Problem nach Autokauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kabul
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 81x hilfreich)


Also irgendwie verstehe ich das glaube ich nicht so richtig.

Hast Du in sieben Monaten so viele Mängel gehabt (von denen sicherlich einiges Verschleiss ist) und bis jetzt gewartet um den Händler zu informieren?

Bitte kläre uns mal auf wie das zustande kommt!



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""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:
Wäre sehr nett wenn mir jemand Helfen kann wie sich meine Rechtliche Position darstellt

Wohl eher schlecht ...
Die Beweislastumkehr gilt nicht mehr, somit liegt die volle Beweislast das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, bei dir.
Genau wie du den Beweisführen musst, das diese Mängel schon bei Gefahrenübergang bestanden haben.



quote:
Angefangen vom Querlenker der erneuert werden musste,

Du hast schon Reparaturen vornehmen lassen?
Selbst beauftragt und nicht bei dem Händler?



quote:
und welche Möglichkeiten ich habe mein Geld wieder zu bekommen

Welche Beträge denn wofür genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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