Ölpumpe Verschleißteil?

17. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ölpumpe Verschleißteil?

Hallo,

habe vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft: Golf, Bj 1994, 120tkm.
Vor einer Woche Warnleuchte Ölstandsanzeiger, Öldruck von Kfz-Mechaniker messen lassen: kein ÖLdruck. Vermutlich Ölpumpe defekt. ("Vermutlich" deshalb, weil ich vor Klärung noch nichts in der Werkstatt machen lassen möchte).
Meine Frage nun: Ist die Ölpumpe ein Verschleißteil, oder fällt das unter Sachmängelhaftung?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Auch Verschleissteile unterliegen der Sachmängelhaftung!
Eine Ölpumpe würde ich aber generell nicht als Verschleissteil ansehen.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ging ja schnell, danke!
Dann gleich die nächste Frage: Der Händler ist ca. 100 km von mir entfernt. Wer muss den Transport übernehmen?

Gruß

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ein Junktim 'Verschleißteil = nie Gewährleistung' gibt es nicht.

Wenn der Mangel auf üblichen Verschleiß zurückzuführen ist, ist es kein Gewährleistungsfall.
Ansonsten schon.

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#4
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und ob es auf "üblichen Verschleiß" zurückzuführen ist, muss ien Sachverständiger klären? Und den muss in den ersten 6 Monaten der Händler beauftragen? Oder wie genau läuft das?

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#5
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

In den ersten 6 Monaten ist der VK in der Beweispflicht. Eine Ölpumpe würde ich nicht als Verschleißteil ansehen, je nachdem wie man es sieht. Der Wagen ist ja nicht neu und die KM sind eigentlich recht niedrig für das Alter?!
Die Ölpumpe kann vorher nicht kaputt gewesen sein, aber KEIN Öldruck kann auch heißen, daß ein anderer Schaden vorliegt ( Kolbenring(e ) gebrochen etc ...


Was sagt denn der VK?

Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie oder wurde im "Kundenauftrag" verkauft?

Kann mir kaum vorstellen, daß er den Wagen noch als Händler in seinem Namen verkauft?!?!

Gruß

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#6
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt, ich möchte nichts an dem Auto machen lassen, bevor nicht klar ist, ob es als Gewährleistung läuft oder nicht. Ölpumpe war die erste Vermutung.
Auto wurde "ganz normal" vom Händler als solchem gekauft. Nicht zuletzt wegen der KM (da sie auch so beim lt. Ölwechsel von VW eingetragen wurden, denke ich, dass es stimmt...)
Der VK hält sich bisher sehr bedeckt, hat grad keine Zeit oder muss hier noch was abklären und da noch was nachfragen...


Gruß

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#7
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Das Du ihn beim Händler gekauft hast, sagt nicht, daß Du Garantie oder eine Gewährleistung hast.

Hast er ihn "im Kundeauftrag" verkauft, ist es so, als hättest Du ihn von Privat gekauft.

Wenn die Ölpumpe kaputt geht und Du bist danach noch gefahren, ist der Motor wahrscheinlich kaputt.

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#8
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin natürlich NICHT weitergefahren, als die Leuchte anging :-)

Zum Kauf: Ich hab den Wagen vom Händler gekauft, nicht in irgendwessen Auftrag. Eine Garantie hab ich nicht abgeschlossen, aber die Gewährleistungspflicht gibt es ja meines Wissens trotzdem?!

Habe ihn heute nochmal erreicht, er ist der Meinung, die Ölpumpe (so sie es ist) sei ein Verschleißteil...

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#9
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Ich würde mal erst meine Erwartungshaltung an einen 14 Jahre alten Golf etwas herunterfahren. ;)

Desweiteren habe ich eine neue Ölpumpe bei einem bekannten Autkionshaus nach 30sek für 29,89 € gefunden. :???:

Zu meiner Zeit hatten wir mit mehreren Freunden zusammen eine Halle angemietet und haben uns gefreut wenn wir am Wochenende beim Bierchen wieder was zu schrauben hatten. Da wäre keiner auf die Idee gekommen mit so einer Möhre wegen einer Ölpumpe zum Händler zu fahren.

Gewährleistung hin oder her, aber irgendwann ist ein Auto auch mal Schrott und bei 1994 ist man da schon sehr nah dran. Sorry an den Themenstarter, ist meine Meinung.

Generell finde ich die Gewährleistung natürlich richtig, aber es gibt auch Grenzen.

Flotten Tach noch...

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#10
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte, das ist ein Forum für rechtliche Tips? Solche hatte ich mir jedenfalls erhofft, und nicht die Diskussion darüber, ob es Wunder gibt oder nicht. Die erwarte ich nämlich nicht, aber ich gehe einfach davon aus, dass, wenn ich beim Fachhändler etwas kaufe, dieser Gegenstand auch seinen Zweck erfüllt.
Und wie meine Fragen vielleicht verraten, bin ich keine Kfz-Mechanikerin, aber wenn Du nostalgische Gefühle wieder aufleben lassen möchtest: nur zu! Ich wäre sicher dankbar für den Einbau der Ölpumpe ;-)

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@Carrie:

DerIhm hat soweit recht, auch rechtlich. der *Fachhändler* hat Ihnen einen 14 Jahre alten Wagen verkauft, dazu noch ist es ein VW. Da kann und wird immer mal etwas kaputtgehen, so ist die Lebenserfahrung. Auch vom Händler gekauft muß ein altes Auto nicht über Jahre problemlos durchhalten wie ein neues. Der Defekt müßte beim Kauf schon vorhanden gewesen sein um einen Gewährleistungsanspruch zu haben, und in dem Fall wären Sie wohl nicht sehr weit gekommen mit dem Auto.

Natürlich könnte man rechtlich etwas versuchen, vielleicht sogar mit einer gewissen Erfolgsaussicht, doch genausogut könnte man damit baden gehen, und das steht in keinem Verhältnis zu den anstehenden Reparaturkosten. Such Dir lieber eine Werkstatt, die gegen kleines Geld die von DerIhm erwähnte Ölpumpe einbaut. Mit sowas kann man bei alten Autos viel Geld sparen (Beispiel: Neuer Kat für meinen damals 15 Jahre alten Mazda bei Mazda 680 Euro + MwSt. + Einbau, bei ebay unter 200 Euro inkl. MwSt. + 50 Euro für eine Arbeitsstunde in der freien Werkstatt).

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nachtrag: Es hätte auch keinen Wert, wenn Ihnen hier alle sagen würden *mach ihn fertig, den Sack*, was Sie vielleicht hören wollen, wenn es Sie dazu brächte, unnötig Geld zu versenken.

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#13
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Genau um eben NICHT unnötig Geld zu versenken, habe ich hier ja geschrieben, weil ich hoffe, dass sich vielleicht jemand findet, der, evtl. aus eigener Erfahrung, weiß, was als Verschleißteil angesehen wird, und was nicht.

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#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es gibt keinen Katalog, was ein *Verschleißteil* ist und was nicht. Wie Mareike sagte, kommt es darauf auch nicht wirklich an.

Es kommt auf folgendes an: War der Mangel schon beim Kauf vorhanden? Und dann spielen Alter, Laufleistung usw. des Fahrezugs eine Rolle. Wie ein Gericht entscheiden würde, kann niemand sicher vorhersagen.

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#15
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)

Frag den Händler einfach, was er dazu sagt. Ich glaube schon, daß er ein paar "Fallen" in den KV eingebaut hat, denn NIEMAND verkauft gewerblich so ein Auto an einen Deutschen, der evtl. eine Rechstschutzversicherung hat

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#16
 Von 
Carrie08
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@Batavusfahrer
Was gäbe es denn da für Fallen? Habe mich im Forum etwas eingelesen und es so verstanden, als könne man die Gewährleistung gar nicht ausschließen?
Im KV steht "ohne Garantie", die ich auch nicht abgeschlossen habe.

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#17
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Carrie08,

ich glaube Sie suchen doch ein Wunder.
Wenn Sie sich in diesem Forum durchgelesen haben, dürften Sie fest gestellt haben das die Gewährleistung sehr komplex ist und von vielen individuellen Faktoren abhängt.

In Ihrem Fall nochmal ganz kurz zusammengefasst:

Sie haben ein 14 (!!!) Jahre altes Auto gekauft mit dem Sie 2 Monate ohne Probleme unterwegs waren. Jetzt ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Ölpumpe für 30,- € defekt. Vielleicht gibt es die bei Ihrem örtlichen Schrotthändler noch nen Tacken günstiger.

Auf jeden Fall ist das keine Gewährleistung.

Hallo, wachen Sie auf, Sie haben ein altes Auto gekauft. Was erwarten Sie.

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#18
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Ist denn ein frischer Ölwechsel mit!! einem neuen Filter schon mal gemacht worden??

Wenn z.B. der Ölfiter ein-zwei mal nicht mit getauscht wurde, kann hier auch der Öldruck weg sein.
Mal probieren. Ölwechsel kostet mit Filter ab 29,- EUR
Gruß Spezi

**nur mal so ne Idee**

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