meine freundin lernte ich vor 2 J hier während ihrer urlaubsreise kennen. nun wohnt sie seit fast 1 J bei mir. sie hat eine aufenthalts genehmigung oder bewilligung für studenten , die im november ausläuft. sie arbeitet inzw. bei einer amerikanischen instutition. müsste sie nun im nov. ausreisen oder spielt das keine rolle mehr, da sie ja in D für die amerikaner arbeitet und daher dem staat in keiner weise zur last fällt?
was wäre wenn sie mal vorübergehend joblos wäre?
und wie ist es mit ihrem new yorker führerschein. kann sie als "dauergast" z.B. mit meinem privatauto fahren?
wie lange darf sie bleiben? Führerschein?
28. August 2003
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Frage vom 28. August 2003 | 19:31
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
wie lange darf sie bleiben? Führerschein?
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#1
Antwort vom 3. September 2003 | 22:50
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 24x hilfreich)
Ihre Freundin muß natürlich ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen - sonst kann sie nach USA zurückgeschickt werden. Es spielt hierbei keine Rolle, ob sie für eine amerikanische Firma arbeitet oder nicht.
Ihren Führerschein hätte sie schon längst beantragen müssen - amerikanische Staatsbürger müssen sich bei einer Fahrschule melden und eine Fahrprüfung absolvieren (EU-Bürger können ihre Führerscheine übersetzen lassen; dies muß aber spätestens 6 Monate nach ihrer Einreise nach D passieren, sonst müssen auch sie sich einer Fahrprüfung unterziehen)
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