scheidung

21. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb340241-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
scheidung

Hallo,in seit 7jahre mit ein albaner verheiratet,aber er hatt seit zwei jahre eine verlobte habe viel zu spät es bemerkt.bin voriges jahr runder zu ihm gefahren um die scheidung durch zu führen und bis heute habe ich nichts bekommen.was soll ich dun?er hatt gesagt wen ich die papiere will soll ich in aus zahlen für die letzen 7jahre.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Wenn Ihr in Deutschland lebt, warum laßt Ihr Euch dann nicht hier scheiden ?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Welche Papiere soll er Ihnen denn rausgeben?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ unproblematisch.

1. Wenn sie wirklich wirksam nach deutschem Recht verheiratet ist (der Hinweis von Sonne war völlig berechtigt), dann kann sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Nach deutschem oder albanischem Recht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bei keinem anderen ausländischen Gericht bereits ein Verfahren anhängig gemacht hat.

2. Wäre also zunächst zu klären, was wann in Albanien gelaufen ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die TE alleine in diesem Land einen Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Wenn ja, dann hat sie ein Aktenzeichen und kann den Status dort erfragen. Jedenfalls hat das alles gar nichts mit dem Ex (Noch?) Ehemann zu tun.

3. Wenn in Albanien nichts anhängig ist, dann läuft wieder Ziff. 1. Also in Deutschland einreichen, sofern es überhaupt eine anerkannte Ehe ist.

4. Botschaften/Konsulate haben normalerweise eine Liste von Anwälten, die fair abrechnen, die deutsche Sprache verstehen. Vielleicht mal in Albanien nach dieser Liste fragen.

wirdwerden

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ unproblematisch.

1. Wenn sie wirklich wirksam nach deutschem Recht verheiratet ist (der Hinweis von Sonne war völlig berechtigt), dann kann sie sich auch in Deutschland scheiden lassen. Nach deutschem oder albanischem Recht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie bei keinem anderen ausländischen Gericht bereits ein Verfahren anhängig gemacht hat.

2. Wäre also zunächst zu klären, was wann in Albanien gelaufen ist. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die TE alleine in diesem Land einen Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Gericht eingereicht hat. Wenn ja, dann hat sie ein Aktenzeichen und kann den Status dort erfragen. Jedenfalls hat das alles gar nichts mit dem Ex (Noch?) Ehemann zu tun.

3. Wenn in Albanien nichts anhängig ist, dann läuft wieder Ziff. 1. Also in Deutschland einreichen, sofern es überhaupt eine anerkannte Ehe ist.

4. Botschaften/Konsulate haben normalerweise eine Liste von Anwälten, die fair abrechnen, die deutsche Sprache verstehen. Vielleicht mal in Albanien nach dieser Liste fragen.

wirdwerden

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