kranke ausländische studentin

24. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Heli_123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
kranke ausländische studentin

Ich bin eine ausländische Pharmazie-Studentin,und bin seit 6,5 Jahre in Deutschland. Leider ist es bei mir seit 2 Jahre Schilddrüsenkrebs diagnostiziert worden. Wegen meiner Erkrankung kann ich nur langsam mein Studium fortfahren und bin kurz vor dem ersten Staatsexamen.Da ich nach dem ersten Staatsexamen bei der Regelstudienzeit noch 3 Jahre zum Studieren habe, dass es bei mir wahrscheinlich länger dauert, habe ich die Befürchtung dass Ausländerbehörde mich jetzt unter Druck setzt dass ich schnell wie möglich mit dem Studium fertig sein soll.( generell darf unser Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 10 Jahre sein). Meine Frage ist wie kann ich meiner Aufenthaltserlaubnis verlängern, wenn die mich unter Druck setzen.

Liebe Grüße Heli

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7 Antworten
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Hallo Heli,

ich habe mal die für dich relevanten Stellen aus der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz rausgesucht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

Unter Punkt 16.1.1.7 findet sich:

quote:
Ergibt sich aus der Mitteilung der Ausbildungsstelle, dass das Studium nicht innerhalb der in Nummer 16.2.7 genannten Frist von zehn Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist die beantragte Verlängerung i. d. R. abzulehnen.


Das heißt: die 10-Jahres-Frist wird in der Regel ("i. d. R.") nicht verlängert. In einer besonderen Situation wie bei einer schweren Erkrankung ist die Verlängerung zumindest nicht unmöglich.

Generell ausgeschlossen wird eine Verlängerung über die 10-Jahres-Frist hinaus nur, wenn „der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts im Wesentlichen über Vergütungen aus Beschäftigungen nach § 16 Absatz 3 geführt" wird (16.1.1.8). Das heißt, wenn jemand seinen Lebensunterhalt v.a. durch Arbeit sichert, kann die Frist nicht überschritten werden (weil hier der Verdacht naheliegt, dass das Studium wegen der Arbeit vernachlässigt wird).

In deinem Fall gibt es aber auch die Möglichkeit, dich beurlauben zu lassen (s. u. 16.0.4):

quote:
In Ausnahmefällen (z. B. bei Schwangerschaft oder längere Erkrankung) kann auch im Falle der Beurlaubung von der Hochschule eine vorübergehende Fortsetzung des Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis nach § 16 erlaubt werden.


Da du noch 3,5 Jahre bis zur 10-Jahres-Grenze hast, solltest du dich gut beraten lassen. Da könnte es eventuell günstiger sein, dir (mit Erlaubnis der ABH) wegen der Erkrankung Urlaubssemester zu nehmen, statt das Regelstudium ohne Unterbrechung mit reduzierter Kraft durchzuziehen. Wenn dein Studium es erlaubt, könntest du dich im Urlaubssemester eigenständig vorbereiten, um dann im nächsten Semester die entsprechenden Praktika, Klausuren usw. zu absolvieren. Da das in jedem Studium anders ist, solltest du dich an das Akademische Auslandsamt (International Office) an deiner Uni wenden. Zusammen mit der Fachberatung für deinen Studiengang kannst du dann vielleicht einen realistischen Plan erstellen für das Studium bis zum zweiten Staatsexamen, mit dem du dann zur Ausländerbehörde gehen kannst.

Es ist wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden. Es wird schwerer sein, die Behörden kurz vor Erreichen der 10-Jahres-Frist zu überzeugen, dass ein zügiges Studium wegen der Erkrankung nicht möglich war, als sich jetzt an die ABH zu wenden und so zu zeigen, dass du trotz der erschwerten Bedingungen alles tust, um dein Studium abzuschließen. Nachweise über die Schwere der Erkrankung (Atteste, Belege über Operationen, Chemo-/Bestrahlungstherapie) solltest du aufbewahren.

Ich wünsche dir alles Gute, sowohl gesundheitlich als auch für dein Studium

Beste Grüße

Felicite

-- Editiert am 25.06.2011 11:40

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Was mich an der ganzen Sache irritiert: die Regelstudienzeit für Pharmazie beträgt 8 Semester, statistisch gesehen schaffen es incl. Examen die Studenten in 9,3 Semestern. Seit zwei Jahren ist die Studentin krank. Da hatte sie bereits 9 Semester studiert. Selbst mit "halber Kraft" sollte es dann doch möglich sein, das Studium im gesetzten Rahmen zu beenden, auch unter Berücksichtigung des Praktikums nach dem Studium.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Seit zwei Jahren ist die Studentin krank. Da hatte sie bereits 9 Semester studiert. <hr size=1 noshade>


Du übersiehst bei deiner Rechnung, dass bei einem ausländischen Studenten auch ein studienvorbereitender Sprachkurs und die Absolvierung des Studienkollegs notwendig sein können. Im Regelfall dauert das Studienkolleg allein schon zwei Semester. Abhängig von den Bildungsvoraussetzungen kann aber es auch bis zu vier Semester dauern. Die Zeiten von Sprachkurs und Studienkolleg werden auch zu den 10 Jahren Maximalaufenthalt in Deutschland mit einer AE nach § 16 AufenthG gezählt. Die Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland kann man eben nicht direkt in die Anzahl der Fachsemester umrechnen.

-- Editiert am 26.06.2011 09:48

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Selbst dann kommt man auf 7 Semester Fachstudium. Fehlen ihr noch zwei. Die sollten doch in den nächsten Jahren zu schaffen sein, auch wenn man es etwas langsamer angeht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

quote:
Selbst dann kommt man auf 7 Semester Fachstudium. Fehlen ihr noch zwei. Die sollten doch in den nächsten Jahren zu schaffen sein, auch wenn man es etwas langsamer angeht.


Wir wissen nicht, wie schwer die Beeinträchtigungen durch die Krebserkrankung ist. Und ich finde, man sollte sich in einem solchen Fall dabei zurückhalten, quasi per Ferndiagnose festzustellen, was eine krebskranke Studentin alles bewältigen kann. Es gibt Menschen, die es auch während einer Chemotherapie noch schaffen, ihr Leben relativ gut zu organisieren. Andere werden bereits durch eine Bestrahlungstherapie schon so weit geschwächt, dass Arbeit garnicht möglich ist. (Ich habe gerade einen solchen Fall in meiner nächsten Umgebung erlebt; während der Bestrahlungsphasen war es so schlimm, dass selbst simpelste Alltagstätigkeiten unmöglich waren.)

Ich denke, wir sollten uns hier auf die rechtlichen Grundlagen beschränken. Inwieweit die Erkrankung bei der Berechnung der Gesamt-Aufenthaltsdauer miteinberechnet wird, ist eine Einzelfallentscheidung, die nur getroffen werden kann, wenn man alle Fakten kennt. Die ABH wird dann beurteilen, ob man von einem Studienerfolg ausgehen kann.

In der Verwaltungsvorschrift heißt es hierzu unter 16.1.1.7:

quote:
Wird die zulässige Studiendauer (Nummer 16.1.1.6.2) überschritten, ist der Ausländer von der Ausländerbehörde schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur erfolgt, wenn die Ausbildungsstelle unter Berücksichtigung der individuellen Situation des ausländischen Studierenden einen ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums bescheinigt, die voraussichtliche weitere Dauer des Studiums angibt und zu den Erfolgsaussichten Stellung nimmt.


Die zulässige Studiendauer ist hier die durchschnittliche Studiendauer + 3 Semester. Wenn ich von den genannten 9,3 Semestern im Durchschnitt ausgehe, wären das 13 Semester, die bei jedem ausländischen Studenten vorbehaltlos akzeptabel sind. Wenn jemand nun "das volle Paket" an studienvorbereitenden Maßnahmen benötigt, wären wir schon bei 19 Semestern, die auch bei vollkommen gesunden Studenten "noch normal" wären. Da finde ich es schwierig, so leichter Hand festzulegen, dass man dasselbe Pensum auch mit einer Krebserkrankung schaffen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heli_123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mich an der ganzen Sache irritiert: die Regelstudienzeit für Pharmazie beträgt 8 Semester, statistisch gesehen schaffen es incl. Examen die Studenten in 9,3 Semestern. Seit zwei Jahren ist die Studentin krank. Da hatte sie bereits 9 Semester studiert. Selbst mit "halber Kraft" sollte es dann doch möglich sein, das Studium im gesetzten Rahmen zu beenden, auch unter Berücksichtigung des Praktikums nach dem Studium.

Ich brauchte eine Semester für Sprachkurs, danach 2 Semestern T-Kurs in Studienkolleg, die ich mit 1,7 absolviert habe. Ich wollte danach Physik studieren, dass wegen ein Fehler von Studienkolleg es mir nicht erlaubt worden ist, ( ich musste Medizin-Kurs machen, die haben mir die Erlaubnis zum Technik-Kurs gegeben) dürfte ich nur Chemie und nur in dieser bestimmten uni studieren, und das wollte ich nicht, nach einem Semester Chemie-Studium, musste ich noch mal eine Semester M-Kurs in Studienkolleg machen, die ich mit 1,0 absolviert habe, danach bin ich zum Pharmazie gekommen und habe es 3 Semestern studiert dann bin ich krank geworden, alles zusammen bis zur Krankheit8 Semestern. Außerdem die internationale Studierenden, besonders die die nicht aus EU-Länder kommen müssen sich vollfinanziert, die ich bis zur Krankheit immer gemacht. Meine Krankheit ist am 4. Stadium mit diffuse Metastasen in der Lunge, Leber und Rippe. Es ist ein seltenes Carzinom, C-Zell-Carzinom, bei dem nur OP wirkt, keine Strahlentherapie und nur eine Chemo, dass nicht klar ist ob es wirkt ( tyrosinkinase-hemmer).

Liebe Grüße
Heli

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Hallo Heli,

du musst dich hier im Forum in keiner Weise rechtfertigen. Wichtig wird für dich erstmal sein, dass du zusammen mit den Ansprechpartnern an deiner Uni einen realistischen Plan für den restlichen Studienverlauf aufstellst. Neben der Studienfachberatung und dem Akademischen Auslandsamt kannst du dich auch an einen Professor wenden, bei dem du Studienleistungen erbracht hast oder bei dem du dein erstes Examen ablegen wirst. Falls es wegen der Erkrankung finanziell eng wird, könntest du dich auch an die Sozialberatung eures AStA wenden (es kann zumindest nicht schaden, dort mal nachzufragen).

Es gibt in deinem Fall zumindest gute Argumente dafür, die studentische AE über die 10-Jahres-Grenze hinaus zu verlängern, wenn dir deine Uni bescheinigt, dass im Rahmen dessen, was dir gesundheitlich möglich ist, ein erfolgreicher Abschluss des Studiums in absehbarer Frist möglich ist.

Die 10-Jahres-Frist und die zulässige Semesterzahl haben ja einen prinzipiellen Zweck: es soll sichergestellt werden, dass zügig studiert wird und die Gelder, die für das Studium zur Verfügung gestellt werden, gut angelegt sind. In einem Fall wie deinem heißt das aber auch: wenn du soweit wie möglich zügig studierst und der Abschluss in absehbarer Zeit möglich ist, wären die bisher aufgewandten Gelder eben gerade schlecht angelegt, wenn man dir den Studienabschluss wegen einer starren Frist verwehren würde.

Alles Gute für dich!

Felicite

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