heiratsvisum, studentin, help!!!

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
go255688-8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
heiratsvisum, studentin, help!!!

Hi Leude!

Ich:
- (legal) doppelte Staatsbürgerin, deutsch-türkisch
- Studiere in Deutschland
- Bekomme Bafög, Kindergeld
- Habe Minijob
-> Gesamteinkommen 1100 Euro
- seit 4 Jahren mit meinem Freund aus der Türkei zusammen
- möchte Ihn in Deutschland heiraten

Er:
- hat in der Türkei sein Studium beendet
- betreibt Heimarbeit
-> Sein Einkommen würde also auch in Deutschland weiterlaufen
- hatte auf der Oberschule Deutschunterricht, ist derzeit nochmal im Goethe-Sprachkurs

Fragen:
- Kann ich sein Einkommen in den Antrag auf ein Heiratsvisum mit einfließen lassen?

- Woran könnten wir noch scheitern außer am Einkommen?

- Bin wegen der doppelten Staatsbürgerschaft ein Ausnahmefall: würde man mich zwingen mein Studium abzubrechen und in die Türkei zu ziehen wenn ich unbedingt heiraten will?

- Wenn ich die türkische Staatsbürgerschaft aufgebe, werde ich angeblich trotzdem nicht als Deutsche behandelt, weil ich erst eingebürgert wurde und nicht gebürtige Deutsche bin, stimmt das? Wenn ja, im Ernst????

- Wenn ich keine Staatsbürgerschaft aufgebe, in der Türkei als türkische Staatsbürgerin heirate (dort gelte ich nämlich als normale tr. Bürgerin), wie sieht es mit der Anerkennung der Ehe in Deutschland aus (wo ich eine deutsche Staatsbürgerin "zweiter Klasse" bin)?

- Könnte ich meine Deutsche Staatsbürgerschaft verlieren? In welch einem Fall könnte das sein?

- Über meine doppelte Staatsbürgerschaft höre ich andauernd verschiedene Sachen. WAS BITTE BIN ICH IN DEUTSCHLAND? Und wie gehe ich vor um endlich heiraten zu können :(

(Nein mein Zukünftiger wird dem Staat nicht auf der Tasche liegen, ich bitte um Antworten, die lediglich Info enthalten)

Vielen lieben Dank schon mal...

Ach ja und frohes Neues!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Go,
wie hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Im Normalfall muss man ja die Entlassung aus der türkischen vorlegen und kann dann die deutsche beantragen oder man hat die "doppelte" durch Geburt und muss sich dann irgendwann entscheiden (ich weiß jetzt nicht, ob die 18-23 Jahre ist). Sollte man sich durch falsche Angaben die deutsche Staatsangehörigkeit "erschlichen" haben, dann kann einem diese wieder entzogen werden. Dies liegt bei dir ja sicher nicht vor.
Deutsche gibt es nur eine Klasse. Das Recht gilt für jeden Deutschen gleich.

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann natürlich in Deutschland anerkannt werden, das meldet man - glaube ich - dann beim Standesamt an. Könnte aber bei dir zu Problemen führen, wenn da in der Urkunde auf einmal die Rede von einer türkischen Staatsangehörigkeit deinerseits die Rede ist.
Und noch eine Frage - da du Kindergeld beziehst, hast du ja ein Kind -hat es die deutsche Staatsangehörigkeit (durch Geburt, durch dich als deutsche Mutter) und ist dein Verlobter der Vater? Dies kann unter Umständen eine Rolle für den Antrag auf Einreise spielen.
Drück dir die Daumen, das alles bald klappt.

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4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12310.01.2011 12:04:23
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go255688-8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo ihr Lieben!

TiA:
Nein bin ganz legal und bei allen Behörden gemeldete doppelte Staatsbürgerin. 1995 eingebürgert, hinter wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen - man durfte damals noch die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, deshalb haben meine Eltern für mich so was (eigentlich unnötiges) gemacht...
Ach ja und, ich hab kein Kind :) hab mich falsch ausgedrückt, meine Eltern beziehen Kindergeld und ich hatte beantragt, dass es an mich ausgezahlt wird als ich ausgezogen bin.

Saxonicus:
Also war die Aussage bei der Ausländerbehörde "Für Sie könnten noch andere Bestimmungen gelten, Sie wurden erst eingebürgert." einfach nur Lust und Laune des Beamten?

Genau das mit dem Lebensunterhalt macht mir sorgen... also man sagte mir das Einkommen soll Miete und pro Person den ALG II Satz umfassen. Bei meinen 400 Euro miete und ALG II von ca. 350 Euro macht das 1100 Euro. Ich bin so knapp an der Grenze - und das auch noch im Idealfall (also wenn ich volle 60 Stunden im Monat arbeite).
Deshalb wäre es eine unglaubliche Hilfe, wenn das Einkommen meines zukünftigen auch berücksichtigt wird. (Wenn er dann auch noch irgend nen Teilzeitjob in Deutschland findet wäre alles in Butter) Bei der Ausländerbehörde war sich die Dame nicht sicher...

Hat da jemand vielleich erfahrungen oder handfeste Info zu?

Einen schönen Tag Euch allen!

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-- Editiert am 10.01.2011 12:07

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Hier werden zwei Dinge miteinander vermischt: die Frage der Familienzusammenführung und die Frage des Heiratsvisums.

Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Familienzusammenführung (gilt bei bereits bestehender Ehe, egal ob in der Türkei oder sonstwo geschlossen) ist eine Sache: hier kann die Regelausnahme auch für deutsche Staatsbürger gelten, wenn Ihnen die Führung der Ehe auch im Ausland zugemutet werden kann. Das kann z.B. auch für Nichteingebürgerte gelten, wenn sie einen engen Bezug zum Land des zukünftigen Ehepartners haben. Wenn jemand aus dem Land des Bräutigams stammt, die Sprache spricht und sogar durch die Wiederannahme/Beibehaltung der Staatsbürgerschaft dieses Landes zeigt, wie eng er diesem Land verbunden ist, liegt nahe, dass die Behörden prüfen, ob das Ehepaar nicht auch dort leben kann, bevor man hier von staatlichen Mitteln lebt.

Bei der Berechnung der Sicherung des Lebensunterhaltes wird natürlich das Einkommen des Zukünftigen miteinberechnet, wenn man nachweisen kann, dass dieses Einkommen auch von Deutschland aus nachhaltig gesichert ist. Auch bei den Einnahmen der deutschen Braut muss diese Nachhaltigkeit nachgewiesen werden. Da z.B. das Kindergeld nicht so ohne Weiteres für verheiratete "Kinder" gezahlt wird, ist mehr als fraglich, ob dies zur nachhaltigen Lebensunterhaltssicherung ausreicht. Zumal das Kindergeld aus Altersgründen (spätestens wenn man 25 wird) ausläuft. Wichtig ist also vor allem die Nachhaltigkeit .

Eine andere Frage ist die des Heiratsvisums . Hier muss man dem Staat gegenüber nachweisen, dass man in der Lage und bereit ist, sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch den Einreisenden entstehen können. Diesen Nachweis muss jeder erbringen (egal ob "bio-deutsch", eingebürgert oder Ausländer). Dafür muss man eine entsprechende Solvenz nachweisen und in einer Verpflichtungserklärung bestätigen, dass man sämtliche Kosten für die öffentliche Hand ersetzt. Also für den Fall, dass die Hochzeit abgesagt wird und derjenige Sozialhilfe in Anspruch nimmt oder nicht bereit ist, auf Aufforderung auszureisen, und abgeschoben werden muss. Diesen Nachweis muss nicht unbedingt der zukünftige Ehepartner erbringen, das können z.B. auch dessen Eltern sein oder der Zukünftige durch ein Sperrkonto.

Was letztendlich wie gewertet wird, kann die Behörde nur im Einzelfall prüfen: ob zwei türkischen Eheleuten die Eheführung in der Türkei zugemutet werden kann oder ob ihr Einkommen als nachhaltig gesichert angesehen wird.

-- Editiert am 10.01.2011 13:23

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Was letztendlich wie gewertet wird, kann die Behörde nur im Einzelfall prüfen: ob zwei türkischen Eheleuten die Eheführung in der Türkei zugemutet werden kann oder ob ihr Einkommen als nachhaltig gesichert angesehen wird. [/quo

Andere Frage, auf welche ich bisher noch keine Antwort gefunden habe:

Weshalb heiratet man nicht einen Landsmann/Landsfrau, welche/welcher ebenfalls hier geboren bzw. aufgewachsen ist?
Der Verdacht auf Zwangsheirat, neuerdings auch als 'arrangierte Ehe' bezeichnet, drängt sich in solchen Fällen jedenfalls immer auf, zumal in vielen Städten neben Hochzeitskleidung offensichtlich schon betriebsmäßig verheiratet wird.




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2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
go255688-8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Felicite:

Hab ich das richtig verstanden: bei Heiratsvisum und Familienzusammenführung gelten jeweils verschiedene Gründe und Kriterien für Einkommen/Vermögen?
Wird dann vermutlich beim Heiratsvisum Einkommens-/Vermögensgrenze höher angesetzt sein wegen der Verpflichtungserklärung?
Sorry wenn ich grad ein bisschen schwer von Begriff bin...

Daraus ergibt sich eine andere Frage: Wenn ich als doppelte Staatsbürgerin, in der Türkei als türkische Staatsbürgerin heirate, wie sieht meine Situation dann in Deutschland aus? Wird die Ehe hier nicht anerkannt, weil ich nicht als Deutsche geheiratet habe? Muss trotzdem die Prozedur für ein Heiratsvisum durchgezogen werden um dann nochmal in Deutschland als deutsche zu heiraten?

Saxonicus:

Das mit der Regelausnahme wurde mir vorher erklärt, allerdings dazu gesagt, dass man von mir während meines Studiums nicht verlangen würde Deutschland zu verlassen. Was nach dem Studium geschieht könne man nicht voraussagen. Auf meine Frage ob ich denn ansonsten in Deutschland "ganz normale" Deutsche wäre, kam dann diese Antwort. Hat mich sehr verwundert, weil ich es auch nicht ganz verstanden habe. Wie auch immer - fände es eigenartig wenn in dieser Hinsicht für gebürtig Deutsch und eingebürgert Deutsch unterschiedliches Recht gelten würde...

Mann, wenn die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft irgendeine Erleichterung bringen würde, würde ich das ohne zögern machen!

Vielen Dank!

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

quote:
bei Heiratsvisum und Familienzusammenführung gelten jeweils verschiedene Gründe und Kriterien für Einkommen/Vermögen?


Ja, weil es sich um unterschiedliche Grundlagen handelt. Auf ein Heiratsvisum hat man keinen Anspruch, weil die Rechtsgrundlage für die Familienzusammenführung (eine bestehende schützenswerte Ehe) noch nicht besteht.

quote:
Wird dann vermutlich beim Heiratsvisum Einkommens-/Vermögensgrenze höher angesetzt sein wegen der Verpflichtungserklärung?


Die Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit sind tendenziell höher als bei der Familienzusammenführung, weil nicht nur der alltägliche Unterhalt abgesichert werden muss (so in etwa der Hartz-IV-Satz), sondern auch evt. Kosten für eine medizinische Behandlung, die die Auslandskrankenversicherung nicht deckt, oder Kosten einer Abschiebung und alles was daran hängt. Wie hoch der Betrag für die Verpflichtungserklärung ist, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine Frage der Risikoeinschätzung durch die ABH.

quote:
Wenn ich als doppelte Staatsbürgerin, in der Türkei als türkische Staatsbürgerin heirate, wie sieht meine Situation dann in Deutschland aus? Wird die Ehe hier nicht anerkannt, weil ich nicht als Deutsche geheiratet habe? Muss trotzdem die Prozedur für ein Heiratsvisum durchgezogen werden um dann nochmal in Deutschland als deutsche zu heiraten?


Du darfst sogar in Deutschland nicht nochmal heiraten, weil du bereits verheiratet bist. Wenn ihr in der Türkei nach türkischem Recht eine gültige Ehe eingeht, gilt diese Ehe auch in Deutschland. Wenn ihr nun aufgrund der Ehe ein Familienzusammenführungsvisum beantragt, müsst ihr der deutschen Botschaft Belege für eure gültige Ehe vorlegen, z.B. eure Heiratsurkunde in beglaubigter deutscher Übersetzung. Was ihr hier genau braucht, sagt euch die ABH resp. die Botschaft.

quote:
Wie auch immer - fände es eigenartig wenn in dieser Hinsicht für gebürtig Deutsch und eingebürgert Deutsch unterschiedliches Recht gelten würde...


Die Unterscheidung wird eben nicht anhand der Frage gebürtig oder eingebürgert gemacht, sondern anhand der Frage, ob die Führung der Ehe im Land des Partners zumutbar ist. So wird das z.B. auch bei gebürtigen Deutschen geprüft, wenn sie einen Bezug zum Land des Partners haben. Es kommt garnicht so selten vor, dass Deutsche mit ausländischen Partnern in deren Heimat leben und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerne nach Deutschland ziehen wollen. Wenn ein gebürtiger Deutscher aber z.B. einige Zeit in Thailand gelebt hat und nun in Deutschland den gemeinsamen Lebensunterhalt nicht sichern kann, wird er auch Schwierigkeiten haben, seine thailändische Ehefrau nach Deutschland zu holen. Andererseits gibt es viele Eingebürgerte, bei denen die Frage der Zumutbarkeit eindeutig verneint wird.

Bei der Prüfung der Regelausnahme muss viel im Einzelfall abgeklärt werden. Ein wichtiger Faktor sind hierbei die Sprachkenntnisse, aber auch die generellen Lebensumstände (Studium, Gesundheitszustand, ...) werden geprüft.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go255688-8
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Felicite,

vielen vielen vielen Dank für deine Hilfe!

Einen schönen Tag wünsch ich allen!

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