Kann die Einbürgerungszusicherung zurückgenommen werden?

10. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
sucherat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Kann die Einbürgerungszusicherung zurückgenommen werden?

hallo liebe ratgeber,
ich lebe mit duldung(also kein unbegrenzte aufenthalerlaubnis) seit 10 jahren in deuschland. ich soll bald in österreich eingebürgert werden, da ich sei einigen jahren mit einer ausländerin (österreichische bürgerschaft) verheiratet bin. wir leben noch zusammen, aber in getrennten wegen, da wir uns als freunden noch gut verstehen. da ich keine dauernde aufenthalsgenehmigung habe, wollte meine frau auf meinen wunsch noch nicht scheiden lassen, und warte solange bis ich in österreich eingebürgert worden bin(es soll nächste jahr im juni sein)..naja, ich unterstütze sie ja immer finanziell. meine frau wohnt zwar mit mir aber kommt selten nach hause, wohnt meisten bei ihrem freund.

ja, warum soll ich in österreich einbürgern lassen, wobei meine frau und ich nicht mehr zusammensein werden....vor einigen monaten habe ich mit eigener wille einen einbüregungsantrag für deutschland beantragt, seit 9 jahren arbeite ich in deutschland und verlängere regelmässig mein aufenthalserlaubnis(mit einer europäischen frau verheiratet ist es kein problem).
da ich ordentlich bin, bekomme ich von deutscher behörde eine einbürgerungszusicherung(vor drei wochen) und beantrage jetzt bei meinem konsulat auf entlassung meiner alten nationalität.

vor einigen monaten hatte ich eine ausländerin kennengelernt, sie wurde von mir geschwängert und hat letzte woche ein kind bekommen. ich freue mich auf das kind und werde bei behörde als sein vater melden. sein mutter soll aber demnächst abgeschoben, ich nehme an, vielleicht in halbes jahr wenn sie wieder gesund wird..
die frage ist, ob das kind hier in deutschland bleiben darf?
aus dem grund möchte ich die mutter meines kindes so bald wie möglichst heiraten, schliesslich lieben wir uns ja. daher möchte ich mit meiner frau scheiden, was sie auch einverstanden ist.

wenn ich mit der scheidung zu lange warten, kann ich meine freundin nicht so schnell heiraten, es kann für sie und meine tochte folgen geben, das möchte ich nicht.

meine frage ist:
musste ich mich jetzt um mein aufenthalerlaubnis in deutschland trotz der deutschen einbürgerungszusicherung fürchten,wenn ich mit der österreicherin geschieden bin?

wird die zusicherung der einbürgeung zurückgezogen, wenn ich das verhälnis mit meiner jetzigen frau beenden will?

ich verdiene nur 1300€ netto, habe eine wohnung warm 500€, 400€ für monatlichen ratenkredit(dummerweise vor zwei jahren ein auto gekauft), demnächst muss ich auch für mein sohn und meine freundin kümmern, viel habe ich nicht übrig um einen guten rechtsanwalt zu suchen. abend arbeite ich als putzmann für 500€ job nebenbei.
ich bitte dringend um euren hilfe, rat für meine situation.
bei günstigen entgeltlichen rat nehme ich gern entgegen.

ps: ich hoffe ech mit langen betrag nicht zu verwirren

danke


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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, da Wissen ist begrenzt."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Komisch finde ich ja, dass Ihre Freundin erst eine Tochter gekriegt hat und am Ende des Beitrags ein Sohn aufgetaucht ist.... sehr verwirrend....

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sucherat
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo hamburgerin01,
danke für die aufmerksamkeit...mein fehler wegen der grossen verwirrung, sohn ist richtig.

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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, da Wissen ist begrenzt."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Auch wenn Sie wenig Geld haben sollten Sie sich aber dennoch einen guten! Anwalt, der Profi im Ausländerrecht ist, suchen, denn gerade mit der Heirat einer Frau, die abgeschoben werden soll, kommen eben noch einige Probleme auf Sie zu.

Ihre Einbürgerung halte ich für das geringste Problem, wenn Sie für sich und für Ihre neue Partnerin aufkommen können. Ich bezweifel, dass die Ausländerbehörde die Zusicherung der Einbürgerung zurückziehen wird, solange Sie nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind und von Ihrem Einkommen leben können.

3x Hilfreiche Antwort

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