eigenständiges Aufenthaltsrecht

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
skorpion
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
eigenständiges Aufenthaltsrecht

Hallo Forenmitglieder,

kurze Frage bzw. Sachverhalt:
Bin seit 6.7.2002 mit einer ukrainischen Frau verheiratet.
Lebe seit 20.3.04 dauernd getrennt von Ihr.
Scheidungsantrag wurde jetzt gestellt.

Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis läuft am 25.4.05 ab.

Frage: Muss Sie das Land verlassen?

Angezeigt habe ich das Getrennt leben und den Sachverhalt beim Ausländeramt nicht.

Grüsse

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mr2
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 7x hilfreich)

du musst es der ausländerbehörde und allen ämtern auf jeden fall melden die werden dich vielleicht auch selber dazu auffordern.

1x Hilfreiche Antwort

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