Hallo Forenmitglieder,
kurze Frage bzw. Sachverhalt:
Bin seit 6.7.2002 mit einer ukrainischen Frau verheiratet.
Lebe seit 20.3.04 dauernd getrennt von Ihr.
Scheidungsantrag wurde jetzt gestellt.
Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis läuft am 25.4.05 ab.
Frage: Muss Sie das Land verlassen?
Angezeigt habe ich das Getrennt leben und den Sachverhalt beim Ausländeramt nicht.
Grüsse
eigenständiges Aufenthaltsrecht
16. März 2005
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Frage vom 16. März 2005 | 14:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
eigenständiges Aufenthaltsrecht
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2005 | 23:58
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 7x hilfreich)
du musst es der ausländerbehörde und allen ämtern auf jeden fall melden die werden dich vielleicht auch selber dazu auffordern.
Und jetzt?
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