Hallo,
eine einfache Frage aus Neugier. Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus. Wie steht es momentan in Deutschland mit der doppelten Staatsbürgerschaft?Kann man seine alte noch behalten um die deutsche zu bekommen oder muss man sie unbedingt aufgeben.
Wie steht es momentan in Deutschland mit der doppelten Staatsbürgerschaft?
Notfall?
Notfall?
Hallo,
das Gesetz sieht vor, dass bei Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit abgegeben werden muss. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Wenn der Staat der bisherigen Staatsangehörigkeit seine Bürger grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt, wird auf das Erfordernis der Aufgabe der "alten" Staatsbürgerschaft verzichtet (wird von einzelnen Staaten im Nahen Osten praktiziert)Gleiches kann im Einzelfall gelten, wenn man die "alte" Staatsbürgerschaft nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten ablegen kann; z.B. wenn der Heimatstaat eine so hohe Gebühr für die Ausbürgerung verlangt, die der Betreffende nicht mit zumutbaren Mitteln aufbringen kann. Weitere Ausnahmen fallen wir aus dem Stand heraus nicht ein.
Ich hoffe das gibt einen ersten Überblick.
--- editiert vom Admin
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Danke für eure Antworten. Sie haben mir sehr geholfen, obwohl es nur reine Neugier war.
Hatte mich immer gefragt, ob ich meine Staatsangehörigkeit behalten könnte, wenn es soweit ist.
Anscheinend könnte ich nicht beide behalten.
Danke.
Und jetzt?
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