Habe ich Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis?

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
drina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Habe ich Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis?

Hallo

ich suche Rat,schnell wie ist moglich
von 1996 bis 1999 und von 2004 bis 2006 habe ich in Deutchland gearbeitet als busfahrer ingesamt uber 60 monate (in erste fall hatte ich duldung und zweite aufenthalt erlaubnis zur zeit bin ich in ausland).Frage ist habe ich Anspruch auf eine unbefristet arbeitserlaubnis und was soll ich machen? Danke, danke,danke in voraus

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

fur Saxonicus II danke fur ihr antwort aber lesen sie noch ein mal ich suche Rat fur arbeitserlaubnis nicht fur aufenthalt erlaubnis es ist nicht gleiche danke.
Ich erwarte die andere anworten danke,danke.....

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Arbeitserlaubnis gibt es nun mal nicht ohne eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

fur wirdwerden danke fur ihr anwort aber damals ich bin in Deutschland nur mit australische reise Pass gekomenn ohne Aufenthalterlaubnis ohne visa, danach habe ich mich angemeldet und ein job gefunden dann ein auftrag fur arbeitserlaubnis gestelt nach drei monate erste aufehthalterlaubnis gekright dass bedeutet erst meldung dann arbeit i arbeitserlaubnis zum schluss aufenthalterlaubnis ich frage weiter habe ich nach uber 60 monate arbeit in Deuschland einer leither zugang zu arbeitsmarkt zumbeispil eine unbefristete arbeitserlaubnis danke danke

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

ein RECHT darauf haben Sie NICHT. Australischen Staatsbürgern KANN aber eine Arbeitserlaubnis erteilt werden (§ 34 der Beschäftigungsverordnung). Darum können Sie sich entweder bei der dt. Botschaft kümmern oder halt nach der visafreien Einreise, so wie schon mal - aber das klappt halt nicht in jedem Fall, da es eben eine KANN-Bestimmung ist.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

danke muemmel noch eine frage uber 60 mon. habe ich gearbeitet und renterversiherung bezhalt wie lange muss ich arbeiten dass ich eine leihter zugang (unbefristete arbeitserlaubnis) zu arbeitsmarkt habe danke danke...

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